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Querflöte, Konzert

Neues Landesgaststättengesetz (LGastG)

Änderungen für Vereine

 

 

Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Die neuen Regelungen betreffen auch Veranstaltungen von Vereinen, welche als „vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass“ nach § 2 Abs. 2 LGastG zu behandeln sind. 

 

So zeigen Sie Ihre Veranstaltung richtig an:

 

Wer?   Ein Mitglied des Vereinsvorstands

Was?  

  • Ihren Namen

  • Anschrift der vorgenannten Person (Wohnsitz)

  • Ort und Zeit der Veranstaltung

  • Bezeichnung des besonderen Anlasses

Wo?      Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Bürgerservice

Wann?  mind. zwei Wochen vor der Veranstaltung

Wie?      Schriftlich oder per E-Mail an   

 

Hinweis: Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich im Veranstaltungsraum oder auf dem Veranstaltungsgelände bei Eintritt der gaststättenrechtlichen Sperrzeit keine Gäste mehr aufhalten, abgesehen vom Personal das Veranstalters.

Es gelten folgende Sperrzeitregelungen (Sperrzeitenverordnung vom 23.06.2026):

  • in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag um 03:00 Uhr

  • in der Nacht zum Fasnachtsdienstag und zum 1. Mai um 03:00 Uhr

  • in der Nacht zum 01.01. ist die Sperrzeit ausgesetzt

  • ansonsten um 02:00 Uhr
     

 

Nutzen Sie hierfür einfach das auf der Homepage bereitgestellte Formular. Dieses finden hier: Anzeige Veranstaltung Formular
 

 

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an unser Team des Bürgerservice, Leitung: Frau Silvia Maier. 

E-Mail:     

Telefon:   07743/9200-14

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums (Factsheet, Seite 5) unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht