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Neues Landesgaststättengesetz (LGastG)
Änderungen für Vereine
Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Die neuen Regelungen betreffen auch Veranstaltungen von Vereinen, welche als „vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass“ nach § 2 Abs. 2 LGastG zu behandeln sind.
So zeigen Sie Ihre Veranstaltung richtig an:
Wer? Ein Mitglied des Vereinsvorstands
Was?
Ihren Namen
Anschrift der vorgenannten Person (Wohnsitz)
Ort und Zeit der Veranstaltung
Bezeichnung des besonderen Anlasses
Wo? Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Bürgerservice
Wann? mind. zwei Wochen vor der Veranstaltung
Wie? Schriftlich oder per E-Mail an
Hinweis: Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich im Veranstaltungsraum oder auf dem Veranstaltungsgelände bei Eintritt der gaststättenrechtlichen Sperrzeit keine Gäste mehr aufhalten, abgesehen vom Personal das Veranstalters.
Es gelten folgende Sperrzeitregelungen (Sperrzeitenverordnung vom 23.06.2026):
in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag um 03:00 Uhr
in der Nacht zum Fasnachtsdienstag und zum 1. Mai um 03:00 Uhr
in der Nacht zum 01.01. ist die Sperrzeit ausgesetzt
ansonsten um 02:00 Uhr
Nutzen Sie hierfür einfach das auf der Homepage bereitgestellte Formular. Dieses finden hier: Anzeige Veranstaltung Formular
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an unser Team des Bürgerservice, Leitung: Frau Silvia Maier.
E-Mail:
Telefon: 07743/9200-14
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums (Factsheet, Seite 5) unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht


