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Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss Durchführung der Richtwerteverordnung

Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020     wichtig: diese Bodenrichtwerte sind nicht für die neue Grundsteuerreform anzuwenden. Für die Grundsteuerreform benötigen Sie die Bodenrichtwerte zum 01.07.2022 (siehe Hinweise auf der Seite Grundsteuerreform)

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf die nachstehenden Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für das gesamte Gemeindegebiet Ühlingen-Birkendorf ermittelt. Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Bodenrichtwerte öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus Ühlingen, Bauamt ausliegen.

Aktuelle Informationen zu den Bau- & Gewerbegebieten finden Sie zudem in den Rubriken "Bauplätze" und "Gewerbeflächen".

 

  Gemeinde Ühlingen Birkendorf                                                          Stichtag 31.12.2020

Ortsteil

Art der baulichen Nutzung

baureifes Land

Bauerwartungsland

 

 

(voll erschlossen)

 

 

 

 

Berau

Wohnbaufläche

85,00 €

18,00 €

 

Außenbereich

45,00 €

 

Birkendorf

Wohnbauflächen

85,00 €

18,00 €

 

Wohnbaufläche  „Südl. Bühlstraße“

 110,00 € 

 

 

 

Außenbereich

50,00 €

   

 

Gewerbliche Bauflächen

25,00 €

8,00 €

Brenden

Wohnbauflächen

70,00 €

13,50 €

 

Äußere und Innere Höfe

45,00 €

 

Hürrlingen

Wohnbauflächen

65,00 €

13,50 €

 

Außenbereich

40,00 €

 

Obermettingen

Wohnbauflächen

65,00 €

13,50 €

 

Stockenmühle

45,00 €

 

 

Gewerbefläche Stockensäge

25,00 €

 

Riedern

Wohnbauflächen

70,00 €

13,50 €

 

Außenbereiche

40,00 €

 

Ühlingen

Wohnbauflächen

85,00 €

18,00 €

 

Außenbereiche

50,00 €

 

 

Gewerbliche Bauflächen

25,00 €

8,00 €

Untermettingen

Wohnbauflächen

65,00 €

13,50 €

 

Außenbereiche

45,00 €

 

Gesamtgemeinde

Landwirtschaftliche Flächen:

 

 

 

Wald (Bodenfläche)

 

0,35 €

 

Grünland

 

0,80 €

 

Ackerland

 

1,00 €