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Baulandrichtlinien

Richtlinien zur Veräußerung von Baugrundstücken (Baulandrichtlinien)

Die Gemeinde erschließt nur Bauland, wenn sich das Gelände überwiegend im Eigentum der Gemeinde befindet. Dies gilt nicht für Flächen, die vom Grundstückseigentümer selbst, als Bauplatz für den Eigenbedarf (nicht gewerblich oder zur Weiterveräußerung), genutzt werden sollen.

 

Der Preis für die Baugrundstücke richtet sich nach der, die Verhältnisse des Käufers berücksichtigenden Punktezahl aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Punkteschemas siehe hier:

 

Baulandrichtlinien ab 01.01.2019

Baulandrichtlinien ab 01.01.2022

Baulandrichtlinien ab 01.01.2023