rechtskräftige BPL
Bitte beachten Sie, dass auf der Homepage alle ab 2020 rechtskräftig gewordene Bebauungspläne zu finden sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt bzw. welcher Bebauungsplan für Ihr Grundstück maßgeblich ist, können sie dies beim Bauamt der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf erfragen. Ebenso erhalten Sie hier Auskunft über ältere Bebauungspläne.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass rechtsverbindliche Auskünfte nur aus dem Originalplan erteilt werden können. Zudem gelten bei der Errichtung baulicher Anlagen neben den Vorschriften der Bebauungspläne auch andere einschlägige Gesetze (bzw. Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Nachbarrecht, Wasserhaushaltsgesetz, Rechtsverordnungen und Satzungen).
Berau
Aufhebung Bebauungsplan "Neuwiesen I", Berau (bestandskräftig seit 25.09.2024)
Ergänzungssatzung "Schwedenfelsen", Berau (bestandskräftig seit 29.01.2025
Birkendorf
"Im Lenzengraben" (bestandskräftig seit 26.02.2020)
4. Änderung "Schlattgraben Nord" (bestandskräftig seit 04.11.2020)
Brenden
"Dorfstraße-West II" (bestandskräftig seit 26.02.2020)
1. Änderung "Höhenstraße" (bestandskräftig seit 28.04.2021)
Hürrlingen
Obermettingen
Riedern am Wald
"Schreinerei Preiser" (bestandskräftig seit 25.09.2024)
Ühlingen
"Hauptstraße" (bestandskräftig seit 26.02.2020)
3. Änderung "Hub" (bestandskräftig seit 12.02.2025)
4. Änderung "Kesselbündt" (bestandskräftig seit 20.07.2022)
1. Änderung "Sportanlage Ühlingen" (bestandskräftig seit 22.05.2024)
"Witzhalder Straße II" (bestandskräftig seit 04.12.2024)
Anlage zur Begründung: Innenentwicklungspotenziale
Anlage zum Umweltbericht: Bestandsplan Biotoptypen
Anlage zum Umweltbericht: Interne Maßnahmen
Anlage zum Umweltbericht: Exerner Ausgleich
Untermettingen
"Hofwiesstraße II" (bestandskräftig seit 28.04.2021)
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Bitte wenden Sie sich an
Sonja Denker,
Jutta Weber,
Telefon jeweils: 07743/9200-0
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