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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 28.09.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.09.2015

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab bekannt, dass in der letzten Gemeinderatssitzung dem Grundstücksverkauf an Frau Dr. Fels im Gewebegebiet Ühlingen zugestimmt hat.

 

Er informierte darüber, dass demnächst Helmut Gänswein mit Hilfe einer Drohne Luftbilder aller Ortsteile machen wird.

 

Am 6. Oktober 2015 findet um 19 Uhr im Rathaus Ühlingen eine Informationsveranstaltung zum Thema „unechte Teilortswahl“ statt, hierzu sind alle herzlich eingeladen, so informierte Bürgermeister Gantert.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürger gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es lagen keine Baugesuche vor.

 

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Sputzen II“, Birkendorf

              4.1 Behandlung der Anregungen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und

              § 4 Abs. 2 BauGB

              4.2 Satzungsbeschluss

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Sputzen II“, Birkendorf wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.07.2015 beschlossen, so Bürgermeister Gantert. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.08. bis einschließlich 07.09.2015. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 07.09.2015 gebeten.

 

Bei den eingebrachten Anregungen der Behörden handelt es sich lediglich um Hinweise, die in den Vorschriften zur Kenntnis genommen werden sollten, so informierte Bürgermeister Gantert.

 

Das Landesamt für Denkmalpflege wünscht den Hinweis auf archäologische Funde oder Befunde in den Bebauungsplanvorschriften aufzunehmen. Dieser Hinweis war bereits im Bebauungsplanentwurf zur Offenlage enthalten.

 

Das Landratsamt Waldshut –Bauplanungsrecht- möchte in Nr. 2 der örtlichen Bauvorschriften die Gebäudehöhe mittels festen Bezugspunkt definiert wissen. Durch die Gebäudestellung und die Vorgabe an der talseitigen Fassade zu messen, ist gesichert, dass die Traufhöhe nachvollzogen werden kann. Der natürliche Geländeverlauf ist in den Gebäudeschnitten von den Planern darzustellen. Demzufolge schlägt der Vorsitzende vor, diesem Änderungswunsch nicht zu entsprechen und die Vorschriften nicht anzupassen.

 

Das Landratsamt Waldshut –Naturschutz- bittet um Ergänzung der Begründung in Bezug auf den Artenschutz im Bebauungsplangebiet.

 

Seitens der Bürger wurden während der Offenlage des Bebauungsplans keine Anregungen vorgebracht.

 

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren betragen extern brutto 9.400 € zzgl. dem Aufwand durch die Verwaltung. Ein Drittel der Kosten trägt die Gemeinde, so Bürgermeister Gantert.

 

Seitens des Gremiums wurden keine Fragen hierzu gestellt.

 

Der Gemeinderat beschloss

  1. die Anregungen des Landesamts für Denkmalpflege und Naturschutzes umzusetzen. Die Änderungswünsche des Landratsamts Waldshut –Bauplanungsrecht-  werden nicht berücksichtigt.
  2. den Bebauungsplan „Im Sputzen II“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung.

 

TOP 5: Aufstellung einer „Außenbereichssatzung“ für den Ortsteil Untermettingen im Bereich „Raßbach“

 

Raßbach ist baurechtlich als Außenbereich einzustufen. Bauvorhaben sind daher nur im Rahmen einer landwirtschaftlichen Privilegierung möglich. Durch die Aufstellung einer „Außenbereichssatzung“ können auch wohnzwecken dienende Vorhaben zugelassen werden, obwohl die Darstellung im Flächennutzungsplan die Flächen für die Landwirtschaft ausweist. Eine Privilegierung ist dann nicht unbedingt erforderlich. Dies ist jedoch nur innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung möglich. Die baurechtliche Einstufung bleibt weiterhin Außenbereich, Vorhaben werden im Einzelfall und nach § 35 BauGB geprüft.

 

Durch die Aufstellung dieser Satzung können vorhandene Gebäudesubstanzen zu Wohnzwecken umgenutzt werden und vorhandene Baulücken geschlossen werden, ohne dass eine Privilegierung vorliegt. Somit kann dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung getragen und möglicherweise verhindert werden, dass der Ortsteil ausstirbt.

 

Seitens des Gremiums wurden keine Fragen hierzu gestellt.

 

Der Gemeinderat beschloss,

 

  1. die Aufstellung einer „Außenbereichssatzung“ für den Ortsteil Untermettingen im Bereich „Raßbach“
  2. dem vorliegenden Satzungsentwurf zuzustimmen und mit diesem die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

TOP 6: Vorstellung des Premiumwanderweges „Rappenfelsensteig“ Brenden - Staufen

 

Auf Anregung des Schwarzwaldvereins Ortsgruppe Schlüchttal und in Zusammenarbeit mit der Hochschwarzwald Tourismus GmbH wird im Bereich Brenden und Staufen ein Premiumwanderweg „Rappenfelsensteig“ entstehen.

 

Premiumwanderwege sind Wege, die durch das Deutsche Wanderinstitut e.V. bewertet und ausgezeichnet worden sind. Sie versprechen höchste Erlebnisqualität und erfüllen eine Vielzahl an Kriterien im Hinblick auf die Beschaffenheit des Weges. Sie kommen damit dem Gast, der einen gewissen Anspruch an einen Wanderweg hat, besonders entgegen. In unserem Fall sollen insbesondere die abwechslungsreiche Landschaft und das sehr vielseitige Naturerlebnis im Vordergrund stehen.

 

Andere Premiumwanderwege in der Region sind beispielsweise der Jägerpfad in Schluchsee, der Hochschwarzwälder Hirtenpfad in Raitenbuch oder der Menzenschwander Geißenpfad.

 

Der nun entstehende Wanderweg wird etwa 10 km lang sein und weitestgehend auf bestehenden Wegen und Pfaden verlaufen.

 

Die Genehmigung der Forstbehörde liegt vor. Ebenso die Einwilligungen der Privatwaldbesitzer. Soweit im kleinen Umfang neue Pfade angelegt werden sollen, ist hiermit der Forst, federführend Förster Hubert Heilig, beauftragt worden.

Das neu anzulegende Teilstück soll nach Möglichkeit dieses Jahr noch fertiggestellt werden. Eine offizielle Eröffnung soll 2016 stattfinden, so informierte Bürgermeister Gantert.

 

Am Wanderparkplatz an der Abzweigung Schwarzabruck soll ein Hinweisschild auf den Rappenfelsensteig angebracht werden, so der Vorsitzende.

 

Die Antragstellung erfolgte als interkommunales Projekt des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlüchttal.


Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 16.319 Euro.

Der Naturpark Südschwarzwald hat eine Förderung in Höhe von 8.160 Euro bewilligt.

 

Der verbleibende Restbetrag liegt somit bei 8.160 Euro und verteilt sich auf die Gemeinden Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf.
 

Das Gremium nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

TOP 7: Breitbandversorgung Birkendorf – Information zur Ausschreibung des Netzbetriebes

 

Am 27. April 2015 hatte der Gemeinderat den Bau der Leerrohrtrassen für die Breitbandversorgung des Ortsteiles Birkendorf vergeben. Die Arbeiten konnten im Anschluss fristgemäß abgeschlossen werden. Dies auch Dank der sehr aktiven und zuverlässigen Mithilfe der Birkendorfer Bürgerinnen und Bürger. Der Vorsitzende dankte auch den Verkehrsteilnehmern, die auf die Verkehrsbeeinträchtigungen während der Baumaßnahme Rücksicht nehmen mussten.

 

Entsprechend des bereits in der damaligen Sitzung erläuterten weiteren Ablaufs des Projektes werden nun die weiteren Schritte angegangen (Auszug aus der Sitzungsvorlage vom 27.04.2015):

 

Die nächsten Schritte:

  • Baubeginn
  • Einholung Freigabe zur vorzeitigen Ausschreibung
  • Ausschreibung des Betriebs nach VOL (Angebotsfrist zwei Monate)
  • Antrag auf Förderung der Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke
  • Nach Förderbescheid: Vergabe Auftrag für den Betrieb im Gemeinderat
  • Herstellung der Versorgung durch Betreiber

 

Entsprechend der neuen Richtlinie zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II (VwV Breitbandförderung), die trotz anderweitiger Ankündigung erst zum 1. August 2015 veröffentlicht worden ist, haben wir nun den Betrieb des Netzes auf verschiedenen Plattformen ausgeschrieben. Die Veröffentlichung auf  verschiedenen Plattformen, u.a. der Webseite der Gemeinde sowie auf dem Portal des Bundes https://www.breitbandausschreibungen.de erfolgte zum 23. September 2015. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 25. November 2015.

 

Die Ausschreibung wird zeigen, ob ein Unternehmen den Betrieb des Netzes gegen ein Entgelt oder lediglich mit einer zusätzlichen Anschubfinanzierung realisieren wird.

Sofern eine Anschubfinanzierung seitens der Gemeinde gewährt werden soll, ist diese auch nach der neuen Förderrichtlinie mit 50% der tatsächlichen gewährten Zuwendung förderfähig. Ein entsprechender Antrag muss zu gegebener Zeit gestellt werden.

 

Ein Interessent für den Netzbetrieb hat sich bereits gemeldet, gab der Vorsitzende bekannt.

 

Bürgermeister Gantert stellte die Backbone-Planung des Landkreises vor. Auf Nachfrage nach einem Bauzeitenplan, in dem geregelt wird, wann welcher Ortsteil versorgt werden soll, entgegnete der Vorsitzende, dass zunächst der Backbone des Landkreises verwirklicht werden muss, bevor eine Ortsteilplanung erfolgen kann.

 

Das Gremium nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

TOP 8: Vergabe der Elektroarbeiten im Zuge der Sanierungsarbeiten in der Grundschule in Birkendorf

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

 

TOP 9: Feststellung der Jahresrechnung 2014

 

Bürgermeister Gantert teilte dem Gremium mit, dass das Haushaltsjahr 2014 sehr positiv verlaufen ist und dankt Rechnungsamtsleiter Blum für den sehr ausführlichen Rechenschaftsbericht.

 

Blum stellte den Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat vor und berichtete sogar von einem Rekordergebnis.

 

Zuwächse im Verwaltungshaushalt sowie höhere Einnahmen im Vermögenshaushalt konnten verzeichnet werden. So wurden zum Beispiel mehr Baugrundstücke als geplant veräußert werden. Investitionen in Höhe von 2,3 Mio Euro konnten ohne Kreditaufnahme finanziert werden. 600.000 € konnten den Rücklagen zugeführt werden, so Rechnungsamtsleiter Blum.

 

Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2014, einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden, zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres Kenntnis und beschloss die Jahresrechnung 2014.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.