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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 28.11.2022, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2022

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 bekannt:

  • Das Gremium gab seine Zustimmung zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Birkendorf mit Frau Petra Isele, welche dort bisher bereits kommissarische Leiterin ist.
  • Es wurde dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Wutöschingen über die Vertretung von Standesbeamten im Verhinderungsfall zugestimmt.
  • Das Gremium beschloss den Aufstockungsantrag zur Städtebauförderung „Ühlingen-Ortsmitte“.
  • Es wurde über die Verlängerung des Fischwasserpachtvertrages für die Steina, Lose 1 und 2, beschlossen.

Weiter informierte er darüber, dass die Flüchtlingsunterkunft Birkendorf seit dem 22.11.2022 mit 25 Personen aus Syrien, Russland und der Türkei belegt ist; es handelt sich um Familien und junge Männer. Es sollen weitere 25 Personen aus Syrien, der Türkei, Georgien und Afghanistan folgen. Die Betreuung der Flüchtlinge durch das Landratsamt ist gewährleistet, auch haben unsere Integrationsmanagerinnen bereits erste Kontakte geknüpft.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürgerschaft gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen drei Baugesuche auf Gemarkungen Berau und Birkendorf sowie eine Bauvoranfrage auf Gemarkung Hürrlingen zur Beratung an. Allen wurde das gemeindliche Einvernehmen – teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates – erteilt. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.     

 

TOP 4: Gebührenkalkulation Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2023

 

Die Bereitstellung von Frischwasser und die Ableitung und Entsorgung von Abwasser erfordert unter anderem aufgrund der ungünstigen Topographie und der räumlichen Zergliederung unseres Gemeindegebietes hohe finanzielle Aufwendungen. Es ist daher notwendig, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung vollumfänglich durch Gebühren zu refinanzieren sind.

 

Die Gebührensätze für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung wurden zuletzt 2019 überprüft und für den Kalkulationszeitraum 2020 – 2022 neu festgesetzt. Die Wasserverbrauchsgebühr wurde in der Folge zum 01.01.2020 von 2,35 EUR je cbm. (netto) auf 3,00 EUR je cbm (netto) erhöht. Im Gegenzug konnte die Abwassergebühr zum 01.01.2020 von 3,50 EUR je cbm. auf 3,00 EUR je cbm. vermindert werden. Insgesamt gesehen wurde der Endverbraucher somit mit Mehrkosten in Höhe von rund 0,20 EUR (brutto) belastet. Dies entsprach einer moderaten Steigerung um 3,3 Prozent. Der Kalkulationszeitraum läuft Ende des Jahres 2022 aus und es besteht aufgrund der sich abzeichnenden Belastungen durch Energiepreissteigerung ein dringender Anpassungsbedarf.

 

Es wird bei der Wasserversorgung vorgeschlagen, ab Januar 2023 zunächst die monatliche Grundgebühr von derzeit 5,00 EUR auf 7,00 EUR zu erhöhen. Die Verbrauchsgebühr soll dagegen unverändert bei 3,00 EUR je cbm. Wasser belassen und hier zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

 

Im Gegensatz zur Wasserversorgung darf bei der Abwasserbeseitigung grundsätzlich kein Gewinn erwirtschaftet werden. Der Gemeinderat hat zudem im Jahr 2015 bis auf weiteres beschlossen, keine Niederschlagswassergebühr einzuführen und die satzungsgemäßen Abwassergebühren weiterhin nach dem Frischwassermaßstab zu erheben. Auf Basis der neu aufgestellten Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung vor, die Abwassergebühr zum 01.01.2023 von 3,00 EUR auf 3,30 EUR zu erhöhen. Für die Jahre 2024 ff. soll dann erneut kalkuliert und der sich abzeichnende Verlust aus dem Jahr 2022 ausgeglichen werden.

 

Der Gemeinderat nahm von der dargelegten Gebührenkalkulation zustimmend Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, eine entsprechende Gebührenerhöhung vorzubereiten. 

 

TOP 5: Bewirtschaftungsplan Forstbetrieb 2023

 

Der Bürgermeister konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Tom Drabinski vom Kreisforstamt des Landkreises Waldshut sowie die beiden Revierförster Frieder Wielandt und Joachim Mayer begrüßen.

 

Herr Drabinski erläuterte dem Gremium den Bewirtschaftungsplan für das Jahr 2023. Der Holzeinschlag im Regelhiebsatz beträgt 9.500 fm, es wird mit einem Durchschnittserlös von 60 EUR/fm kalkuliert. Für Kulturanbau sind 5 ha vorgesehen, kalkuliert wird hier mit 28.700 EUR abzüglich Fördermitteln. Für den Waldschutz werden an Lohn- und Materialkosten 26.500 EUR eingestellt, davon 2.500 EUR zur Bekämpfung des Borkenkäfers. An Bestandspflege sollen 25,5 ha vorgesehen werden. Eine Feldwegerschließung bzw. -unterhaltung ist auf den Gemarkungen Berau, Birkendorf, Obermettingen und Ühlingen eingeplant. Der Bewirtschaftungsplan weist Einnahmen i.H.v. 632.140 EUR und Ausgaben i.H.v. 540.750 EUR aus. Dies ergibt im Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 91.390 EUR.

 

Weiter wurde die für das Jahr 2023 anstehende Planung zur Forsteinrichtungserneuerung vorgestellt. Abschließend teilte Herr Drabinski erste Eckpunkte über das neue Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ mit.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan für den Gemeindewald gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG zu.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.