Foto: TiCopter / Instagram | zur StartseiteFoto: TiCopter / Instagram | zur StartseiteNachbarschaftsgespräche | zur StartseiteWartbuck | zur StartseiteKugelWaldPfad | zur StartseiteSoziales Zentrum | zur Startseite
 

Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 17.10.2022, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.10.2022

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 19.09.2022 bekannt:

  • Das Gremium fasste Beschlüsse zu drei Personalangelegenheiten in den Kindergärten.
  • Weiter stimmte es der Übertragung einer Ausfallbürgschaft zugunsten der SG Schlüchttal auf den FSV Riedern am Wald zu.
  • Der Gemeinderat beschloss den Erwerb von Waldgrundstücken in Obermettingen.

Rechnungsamtsleiter Blum stellte dem Gremium die aktuelle Entwicklung zum Strompreis vor. Die Gemeinde muss sich hierzu im kommenden Jahr auf Mehrkosten in Höhe von rd. 350.000 EUR einstellen.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger aus Untermettingen erkundigte sich nach dem Sachstand zum Verkauf von Bauplätzen im dortigen Ortsteil.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen drei Baugesuche auf den Gemarkungen Brenden, Ühlingen und Untermettingen zur Beratung an. Allen wurde das gemeindliche Einvernehmen – teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates - erteilt. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.     

 

TOP 4: Beschluss einer Satzung zur Änderung der Schülerbetreuungssatzung.

 

Aufgrund gestiegener Einkaufskosten bei den Mittagsmenüs ist eine Änderung der Entgelte für das Mittagessen angedacht.

Aufgrund von noch zu klärenden Fragen wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt.

 

TOP 5: Änderung der Bauverpflichtung in den Baulandrichtlinien

 

Käufer eines Baugrundstücks verpflichten sich entsprechend der aktuellen Baulandrichtlinie zur Veräußerung von Baugrundstücken, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren mit einem Wohngebäude zu bebauen. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat die Gemeinde das Recht, den Bauplatz zum vereinbarten Kaufpreis kosten-, lasten- und steuerfrei zurück zu erwerben. Aufgrund der angespannten Markt- und Preislage im Bausektor und gleichzeitig der Anhebung der Finanzierungszinsen empfiehlt die Verwaltung, die Bauverpflichtung von aktuell zwei Jahren auf fünf Jahre anzuheben.

Diese Fristverlängerung soll im Bedarfsfall auch für bestehende Kaufverträge gelten.

Der Gemeinderat stimmte dieser Änderung der Bauverpflichtung entsprechend zu.

 

In diesem Zuge wurde über den aktuellen Sachstand zum Baugebiet Falkenstein III in Berau informiert: Von den neun zur Verfügung stehenden Bauplätzen wurden acht bereits vergeben, allerdings haben zwei Bauwillige ihr Interesse zwischenzeitlich zurückzogen. Die Bewerber, die in der bisherigen Entscheidungsrunde nicht zum Zuge kamen, werden nochmals angeschrieben. Zudem liegen neue Interessenten vor.

 

TOP 6: Neubau Hochbehälter Wasserschloss, Berau

Zum Neubau des Hochbehälters beim Wasserschloss Berau stand die Vergabe folgender Gewerke an:

 

6.1 Vergabe der Schlosserarbeiten

Die Schlosserarbeiten wurden beschränkt an sechs Fachfirmen ausgeschrieben. Nur die Fa. Benz Metallbau aus Sulzburg-Laufen hat ein Angebot eingereicht, welches über 104.823,53 EUR lautet. Die Kostenberechnung für die Schlosserarbeiten lag bei 97.501,46 EUR; das Angebotsniveau ist auf die aktuelle Materialpreisentwicklung zurückzuführen. Das Gremium erteilte entsprechend den Auftrag.

 

6.2 Vergabe der Beschichtungs- und Malerarbeiten

Für die Beschichtungs- und Malerarbeiten wurden fünf Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Es gingen drei Angebote ein, günstigste Bieterin ist die Fa. Orth & Schöpflin GmbH aus Waldshut-Tiengen mit einer Angebotssumme in Höhe von 109.718,36 EUR, an welche das Gremium den Auftrag vergab.

 

6.3 Vergabe der Estrich- und Fliesenarbeiten

Als weiteres Gewerk wurden die Estrich- und Fliesenarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Fünf Fachfirmen wurden über die Ausschreibung informiert und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission lag lediglich ein Angebot der Firma Orth & Schöpflin GmbH aus Waldshut-Tiengen über 22.776,01 EUR vor. Das Angebot liegt 13 % über der Kostenberechnung, was ebenfalls auf die aktuelle Materialpreisentwicklung zurückzuführen ist. Die Fa. Orth & Schöpflin erhielt entsprechend den Auftrag.

 

11. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes "Mettmapark (Speckhüsli)"

 

Im Ortsteil Brünlisbach der Gemeinde Grafenhausen möchte der Eigentümer der Gaststätte Speckhüsli seinen Gastronomiebetrieb um ein attraktives Übernachtungsangebot erweitern. Angrenzend an den Campingplatz und den Gastronomiebetrieb sollen moderne Holz-Chalets an der Pferdekoppel errichtet werden. Die Gemeinde Grafenhausen möchte das Vorhaben unterstützen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen; hierfür soll der Flächennutzungsplan punktuell geändert werden.

 

Die eigegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wurden kurz vorgestellt; diese haben jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Verfahren. Der Gemeinderat wog die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal über die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zu beschließen. Zudem wurde der Empfehlungsbeschluss an den Gemeindeverwaltungsverband zur Durchführung der Offenlage gefasst.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.