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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 14.06.2021, um 19:30 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.06.2021

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab folgende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.05.2021 bekannt:

 

  • Es wurde über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den SV Untermettingen zum Bau des Kunstrasenplatzes beschlossen.
  • Im Namen der Jagdgenossenschaft beschloss das Gremium, dass die Jagdpachtverträge mit den Jägern verlängert werden sollen; hierbei werden nur die Jagdbögen ausgeschrieben, bei welchen die derzeitigen Pächter nicht verlängern möchten.

 

Der Bürgermeister gab einen kurzen Zwischenstand zum Bau des Sammlers im Schlüchttal. Baubeginn war am 22.03.2021, die Arbeiten gehen bislang gut voran. Die Tagesleistung liegt bei rund den erwarteten 30m Kanalverlegung pro Tag, trotz teils massiven Felsarbeiten. Es wird mit zwei Kolonnen gearbeitet, der erste Bauabschnitt ist bereits wieder asphaltiert. Insgesamt betrachtet könne man mit dem bisherigen Ablauf sehr zufrieden sein.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger sprach die Problematik zur Ableitung des kürzlichen Hochwassers an.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen insgesamt vier Baugesuche auf den Gemarkungen Berau, Birkendorf, Ühlingen und Untermettingen zur Beratung an, darunter auch der Neubau eines Recyclinghofes in Ühlingen. Allen Baugesuchen konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Anpassung der Wasserschutzgebiete zum Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich unserer Quellen

 

Der Bürgermeister konnte zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Kammerdiener und Ries vom Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, begrüßen. Nachdem das Verfahren zur Anpassung der Wasserschutzgebiete in den 90er Jahren begonnen, aber nicht fertiggestellt wurde, soll die Thematik jetzt neu angegangen und abgeschlossen werden, um das Grundwasser der zahlreichen Quellen in der Gemeinde zu schützen.

 

Die Herren Kammerdiener und Ries erläuterten, dass es sich um 14 Quellen handelt, welche in sieben Wasserrechtsverfahren entsprechend geschützt werden sollen. Die Schutzzonen der Wasserschutzgebiete werden hierbei größer bemessen als es in den 90er Jahren der Fall war. Die Herren gingen hierbei zudem kurz auf die Auswirkungen für die Landwirtschaft bei Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ein. Alle Betroffenen haben im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, Einwendungen bzw. Stellungnahmen abzugeben, welche dann entsprechend geprüft werden.

 

Das Gremium nahm vom dargestellten Sachverhalt zustimmend Kenntnis.

 

TOP 5: Anbau Kindergarten Ühlingen

Vergabe der Zimmerarbeiten, Elektroarbeiten, Heizungsarbeiten und Sanitärarbeiten

 

Es stand die Vergabe mehrerer Gewerke zum Anbau an den Kindergarten Ühlingen an. Der in der Sitzung anwesende Architekt Ernesto Preiser erläuterte, dass aufgrund der derzeitigen guten Auftragslage der Handwerker trotz zahlreicher Angebotsaufforderungen nur wenige Angebote eingingen. 

 

Das Gremium vergab die einzelnen Gewerke wie folgt:

Zimmererarbeiten               Fa. Kock & Götte, Weilheim          264.667,94 EUR

Elektroarbeiten                    Fa. Elektro Rüde, Ühlingen            58.591,45 EUR

Heizungsbauarbeiten        Fa. Gehring, Stühlingen                 30.457,36 EUR

Sanitärarbeiten                   Fa. Gehring, Stühlingen                 22.146,97 EUR

 

Herr Preiser stellte zudem die aktuelle Kostensituation des Projektes vor. Die ursprüngliche Kostenberechnung für das Projekt lag bei 989.000 EUR. Aktuell beträgt der Kostenstand 1.046 Mio. EUR; dies ergibt eine Preissteigerung von 5,77%.

Abschließend ging er auf den Bauzeitenplan ein. Mitte September soll mit dem Bau begonnen werden, Ende Jahr sollte das Dach auf dem Anbau sein. Die Fertigstellung ist auf Mitte Juni 2022 geplant.

 

TOP 6: Lockerungen der Corona-Verordnung

Öffnung Naturena Badesee / Nutzung kommunaler Gebäude

 

Der Bürgermeister teilte mit, dass aufgrund der aktuellen Coronaverordnung die Öffnung des Naturena Badesees möglich ist. Hierbei müssen die aktuellen Hygienevorgaben beachtet werden, so unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Maske, sobald das Gebäude betreten wird. Zudem muss der Zugang kontrolliert werden, da nur 300 Besucher gleichzeitig auf der Anlage sein dürfen. Dies wird ohne Buchungssystem und ohne Zeitslots erfolgen. Es bedarf zusätzlicher Hilfskräfte zur Überwachung, Desinfektion etc. der Anlage, weshalb das Kioskangebot herunter gefahren wird, um den Personalbedarf insgesamt decken zu können. Eine Kontaktnachverfolgung wird mittels Luca-App gewährleistet. Da zwischenzeitlich auch die Inzidenz im Landkreis sehr niedrig ist, benötigt es aktuell keines 3-G-Nachweises (getestet, geimpft oder genesen) mehr. Das Gremium beschloss die Öffnung des Naturena Badesees.

 

Ebenso sprach sich der Gemeinderat für eine Öffnung der kommunalen Gebäude und Räumlichkeiten (Hallen, Säle, Vereinsräume) für die Nutzung bzw. den Probe- und Sportbetrieb aus; auch Veranstaltungen dieser Gruppierungen sind dort möglich.  Die Vereine haben vor einer Nutzung der Räumlichkeit die Hygienekonzepte entsprechend anzupassen und der Gemeindeverwaltung vorzulegen, bevor eine Freigabe zur Nutzung der Räumlichkeit erfolgt.

 

Da private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten lt. Coronaverordnung aktuell nicht gestattet bzw. nur in Gaststätten erlaubt sind, erfolgt derzeit noch keine Vermietung der Hallen für private Zwecke.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.