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Öffentliche Auslegung der Feinkonzeption des überarbeiteten Mountainbike-Streckennetzes im Hochschwarzwald

 

Öffentliche Auslegung der Feinkonzeption des überarbeiteten Mountainbike-Streckennetzes im Hochschwarzwald

Mit der qualitativen Verbesserung des Streckennetzes für Mountainbike Wege der Hochschwarzwald-Gemeinden Breitnau, Feldberg, Friedenweiler, Grafenhausen, Häusern, Hinterzarten, Lenzkirch, Löffingen, St. Blasien, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Titisee-Neustadt, Todtmoos, Todtnau und Ühlingen-Birkendorf soll ein Streckennetz mit ca. 1.006 km angeboten werden, dass sowohl Einsteiger als auch Familien sowie konditionell und technisch versierte Fahrer gleichermaßen anspricht. 210 km davon sind bereits als Gipfeltrail beschildert worden. Von den restlichen Bereichen des Streckennetzes verlaufen 635 km auf bestehenden Mountainbike Strecken (Wöhrsteinnetz). 161 km müssen neu genehmigt werden und sind daher Gegenstand dieser Offenlage.

Zusammen mit der Deutschen Sporthochschule Köln legen die Gemeinden der HTG die geplante Mountainbike Streckenführung (MTB-Streckenführung) als Information und als Diskussionsgrundlage öffentlich aus.

Da das Radfahren im Wald auf Wegen unter 2 m Breite gemäß § 37 Abs. 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) grundsätzlich verboten ist, bedarf die geplante Anlage des MTB-Streckennetzes mit einer vorgesehenen Wegebreite von unter 2 m einer von der unteren Forstbehörde zu erteilenden Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 3 Satz 3 LWaldG. Die entsprechenden Beschilderung des Weges wird ebenfalls von der unteren Forstbehörde gemäß § 37 Abs. 5 LWaldG genehmigt und ist vom jeweiligen Waldbesitzer zu dulden.

Mit der Ausweisung und Kennzeichnung der MTB Streckenführung als Radweg sind für den jeweiligen Waldbesitzer keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten verbunden. Die Ausweisung bedeutet lediglich eine schlichte Wegweisung.

Ein Haftungsrisiko des Waldbesitzers wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten besteht grundsätzlich nicht für sog. waldtypisch Gefahren. Diese Gefahren sind von den Waldbesuchern auf eigenes Risiko zu tragen. Lediglich hinsichtlich solcher Gefahren, die im Wald atypisch sind, besteht eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers. Diese Haftungsbeschränkung auf atypische Gefahren gilt auch für Radwege, selbst dann, wenn sie stark frequentiert werden sollten.

Der Verlauf des geplanten MTB-Streckennetzes der jeweiligen Gemeinde ist aus den Übersichtskarten ersichtlich (Öffentliche Auslegung im Rathaus in Ühlingen und Homepage der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf).

Vor Erteilung der entsprechenden Genehmigungen durch die untere Forstbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald soll den betroffenen Waldbesitzern weitere Gelegenheiten zur Information über das Projekt gegeben werden.

Deshalb besteht die Möglichkeit, einen nach Flurstücken aufgeschlüsselten Detailplan des Streckenverlaufs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf zusammen mit einem vom Projektträger verfassten Kurzbeschrieb des Projektes in der Zeit

vom 09.12. bis 23.12.2019 (einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf während der Dienststunden, Montag bis Freitag, von jeweils 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und jeden Dienstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Sekretariat einzusehen. Die entsprechenden Planunterlagen liegen dort öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht auch Gelegenheit zur Äußerung und Stellungnahme.
 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mo, 09. Dezember 2019

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