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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Birkendorf im Bereich

Verfahren zur Aufstellung einer „Außenbereichssatzung“ für den Ortsteil Birkendorf im Bereich „Igelschlatt“

 

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB;

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 16.10.2017, für den Ortsteil Birkendorf im Bereich Igelschlatt eine „Außenbereichssatzung“ aufzustellen. Mit dieser Satzung kann wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder dem Wald widersprechen. Bauvorhaben innerhalb dieser Grenzen können damit auch zugelassen werden, wenn keine Privilegierung vorliegt. Die baurechtliche Einstufung bleibt weiterhin Außenbereich, Vorhaben werden im Einzelfall geprüft. Sie müssen sich nach Art und Maß einer baulichen Nutzung und der Bauweise in die Umgebung einfügen.

 

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat dem vorliegenden Satzungsentwurf zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

 

Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung liegt in der Zeit vom

 

vom 02.11. bis einschl. 04.12.2017

 

im Rathaus Ühlingen, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.