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Erinnerung an die Rechtsverordnung (RVO) desLandratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern

Die Gewässer im Landkreis erreichen wegen langanhaltender Trockenheit kritische Niedrigwasser-Pegelstände. Sind diese erreicht oder unterschritten darf nach der RVO aus den Bächen und Flüssen kein Wasser mehr entnommen werden, egal auf welche Weise. 

Aufgrund der niedrigen Pegelstände machen wir Sie noch einmal auf die Beschränkungen aufmerksam. Die Beschränkungen der RVO greifen tagesaktuell (05.05.2026) im ganzen Landkreis

 

Die Beschränkung ist gekoppelt an das Erreichen oder Unterschreiten von Wasserständen in der Hauensteiner Alb, der Wutach und dem Kotbach.

 

Ob kritische Pegelstände erreicht sind, wird anhand von drei Referenzpegelständen beurteilt, denen umliegende Gemeinden und Städte zugeordnet sind:

 

(1)       der Gewässer-Pegel der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm),

(2)       der Gewässer-Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und

(3)       der Gewässer-Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).

 

Ab Erreichen oder Unterschreiten der vorgenannten Pegelwasserstände gilt im gesamten Landkreis ein Wasserentnahmeverbot. 

 

Aktuell sind die Wasserstände an der Hausensteiner Alb und am Kotbach erreicht bzw. unterschritten, sodass für fast den gesamten Landkreis ein Wasserentnahmeverbot gilt. In der Wutach ist der Referenzpegelstand fast erreicht - auch hier wird bald ein Wasserentnahmeverbot gelten. 

Das Verbot umfasst alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Weihern und Seen. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden. 

 

Detaillierte Informationen dazu sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden: 

https://www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/. 

Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen werden: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ oder über die App „Meine Pegel“.

Das Landratsamt Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, um gemeinsam die wertvollen Wasserressourcen zu schützen.

 

Weiterführende Information:

Die Intensität und jahreszeitliche Verteilung von Niederschlägen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert. Wir sind zunehmend mit extremen Situationen konfrontiert.

Daher werden nun landesweit nicht nur Informationen zur Hochwasserlage, sondern auch zur Niedrigwassersituation öffentlich zugänglich bereitgestellt. Neu eingerichtet wurde das Niedrigwasserinformationszentrum (NIZ), welches auf Basis ausgewählter Landespegel die landesweite Situation in Kartenform bereitstellt unter: 

https://niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss-wasserstand

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Di, 05. Mai 2026

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