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Standesamt

Standesamt EheschließungEheschließung in Ühlingen-Birkendorf

Erforderlich ist die vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes einer/s Verlobten. Eine vorherige Terminabsprache ist sinnvoll. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen darüber, welche Unterlagen notwendig sind.

 

Trauungen sind in Ühlingen-Birkendorf täglich während der üblichen Dienstzeiten und auch an Samstagen möglich. Bei Trauungen außerhalb der öffentlichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 110 Euro berechnet. Vereinbaren Sie mit uns Ihren Wunschtermin.

 

Eheschließungen finden im Rathaus Ühlingen im Trauzimmer statt. Auf Wunsch können die Trauungen auch in den Ortsteilen wie z.B. im Rathaus Berau, Brenden, Birkendorf stattfinden. Seit 2012 kann der Pfarrsaal des Klosters Riedern am Wald oder der Klostergarten für eine Trauung unter freiem Himmel gegen einen Aufpreis für die standesamtliche Trauung genutzt werden. Unter "Standesamtl. Trauuungen" auf der Homepage der Seelsorgeeinheit Oberes Schlüchttal können Sie Fotos ansehen.

 

 

Urkunden

Oft müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

 

Geburt

Für die Anmeldung einer Geburt ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der das Kind geboren wird. In der Regel wird dies diejenige Stadt oder Gemeinde sein, in der sich das Krankenhaus befindet. Gerne können Sie bei uns jedoch weitere Informationen zum Ablauf und zu den für gewöhnlich benötigten Unterlagen erhalten.

 

FriedhofSterbefall

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Stirbt eine Person also in unserer Gemeinde sind die nachfolgenden Schritte zu tätigen:

  1. Zunächst muss ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. 
    Diese Bescheinigung ist zum Standesamt zusammen mit 2 weiteren Umschlägen, die Ihnen der Arzt übergibt, mitzubringen.
  2. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt. Wenn möglich Geburts-, ggf. Heiratsurkunde des Verstorbenen mitbringen. War der/die Verstorbene verwitwet sollte auch eine Sterbeurkunde des Ehegatten vorgelegt werden.
  3. Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung einer Sterbeurkunde durch das Standesamt
  4. Bei vorgesehener Feuerbestattung ist zur Ausstellung eines Leichenpasses und einer Genehmigung zur Feuerbestattung vorher eine 2. Leichenschau vorgeschrieben.
  5. Vereinbarung des Bestattungstermins mit dem Pfarrer / Trauerredner und der Friedhofsverwaltung im Rathaus (Bestattungen an Samstagen sind nicht möglich).

Sie haben weitergehende Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

 

Weitere Zuständigkeiten

Ausstellung von Personenstandsurkunden und beglaubigte Abschriften aus den Ge-burts-, Heirats- und Sterberegistern, Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland, Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärungen & Wiederannahme eines früheren Namens, Kirchenaustritt

Sie haben Fragen oder Anregungen? Sprechen Sie uns an! Sie erreichen das Standesamt zu den Rathausöffnungszeiten unter der Nummern 07743/9200-13 oder -14.