Foto: TiCopter / Instagram | zur StartseiteWartbuck | zur StartseiteFoto: TiCopter / Instagram | zur StartseiteKugelWaldPfad | zur StartseiteSoziales Zentrum | zur StartseiteNachbarschaftsgespräche | zur Startseite
 

Gemeinderat

Welche Aufgaben hat der Gemeinderat?

 

Der Gemeinderat ist zusammen mit dem Bürgermeister einer Gemeinde das "Verwaltungsorgan der Gemeinde". Der Gemeinderat ist aus der Forderung von Art. 28 GG entstanden, dass "in den Gemeinden das Volk eine aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Vertretung haben muss." Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Diese Stellung wird dadurch gekennzeichnet, dass er die kommunalpolitische Führung besitzt und über die wichtigen Gemeindeangelegenheiten entscheidet.

Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und bestimmt dadurch die Gesamtplanung und das Programm der Gemeinde. Das geschieht in erster Linie durch die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung, sowie über den Erlass allgemeiner Richtlinien, wie Satzungen und Ordnungen. Die Zuständigkeit des Bürgermeisters, sprich die Dinge, über die er ohne vorherige Befragung des Gemeinderates entscheiden kann, sind auf die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" beschränkt. Im Zweifel über die Zuständigkeit, liegt sie immer beim Gemeinderat. Die beschriebene Stellung kommt allerdings nur dem Gemeinderat als ganzes Gremium zu und nicht einzelnen Mitgliedern.

Gemeinderat

Gemeinderat Ühlingen-Birkendorf (mit Ortsvorstehern)

 

Der Gemeinderat hat auch die Möglichkeit, seine Befugnisse auf den Bürgermeister oder auf Ausschüsse des Gemeinderates zu übertragen. Der Vollzug von Sachentscheidungen, die im Gemeinderat getroffen wurden, ist dann Aufgabe des Bürgermeisters und der Verwaltung. Der Gemeinderat hat lediglich die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Vollzug zu kontrollieren.

Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 18 Gemeinderäten als ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Zahl der Gemeinderäte wird durch die Einwohnerzahl bestimmt und durch die Tatsache, dass in Ühlingen-Birkendorf nach den Grundsätzen der unechten Teilortswahl gewählt wird. Die tatsächliche Zahl ist daher in der Hauptsatzung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf festgelegt. Die Ortschaften sind im Gemeinderat unterschiedlichen stark vertreten und zwar mit 3 Mitgliedern aus Berau, 4 aus Birkendorf, 1 aus Brenden, 1 aus Hürrlingen, 1 aus Obermettingen, 2 aus Riedern am Wald, 5 aus Ühlingen und 1 Mitglied aus Untermettingen.

Der Gemeinderat Ühlingen-Birkendorf wurde am 25. Mai 2019 das letzte Mal gewählt und am 22.07.2019 in öffentlicher Sitzung in sein Amt eingesetzt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie endet immer mit Ablauf des Monats, in dem die nächsten regelmäßigen Wahlen stattfinden. Bis zum Zusammentritt des neugewählten Gemeinderats führen aber die bisherigen Gemeinderäte die Geschäfte weiter.