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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 22.01.2018, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.01.2018

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt:

  • Es wurde dem Verkauf von zwei Baugrundstücken in Berau und einem Baugrundstück in Untermettingen zugestimmt.
  • Das Gremium beschloss, dass das gemeindeeigene Wohngebäude in Berau „Am Wasserschloss“ verkauft werden soll, sofern sich im Rahmen einer Ausschreibung ein Käufer mit gutem Konzept hierfür interessiert.
  • Es wurde der Ausschreibung der frei gewordenen Stelle im Bürgerservice/Standesamt zugestimmt.

 

Der Vorsitzende hielt eine kurze Rückschau zum Orkan Burglind. Derzeit hat die Gemeinde zudem mit viel Wasser zu kämpfen; aktuell werden die Schäden behoben und Lösungen zu Schwachstellen erarbeitet.

 

Bürgermeister Gantert gab einen Rückblick auf die Bürgerversammlungen 2018, bei welchen insgesamt rund 850-900 interessierte Bürger anwesend waren. Er dankte allen Ortsvorstehern für die Organisation der Versammlungen.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Eine Bürgerin aus Birkendorf äußerte sich zur Problematik über den künftigen Standort der Birkendorfer Chilbi. Weiter sprach sie die fehlende Beleuchtung zum Vereinsheim in Birkendorf an.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen vier Baugesuche und eine Bauvoranfrage auf Gemarkungen Berau, Ühlingen und Untermettingen zur Beratung an. Das Gremium konnte allen Anträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplans „Südliche Bühlstraße“, Birkendorf

 

Bürgermeister Gantert teilte mit, dass die Planung für das Baugebiet im Jahr 2009 begann und mit dieser Gemeinderatssitzung fertiggestellt wird.

 

Nachdem die Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte, stellten die anwesenden Planer Peter Egi und Georg Kunz in der Sitzung die hierauf eingegangenen Anregungen seitens Privatleuten, Verbänden und Behörden vor und erläuterten ihre Empfehlungen hierzu. Weiter wurden die Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt.

 

Der Gemeinderat beschloss, einen Teil der Anregungen entsprechend zu berücksichtigen. Weiter wurde der Bebauungsplan „Südliche Bühlstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.

 

TOP 5: Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Birkendorf im Bereich „Igelschlatt“

 

Um im Weiler Igelschlatt das Bauen verbindlich zu regeln, beschloss das Gremium in seiner Sitzung vom 16.10.2017 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Im Rahmen der Offenlage und der Behördenbeteiligung ging lediglich eine Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes ein, welches die Festlegung eines Mindestabstandes von 30 Metern zwischen Wohnhäusern und Stallgebäuden, Dunglegen etc. anregte, um Konflikte zwischen Wohnen und Landwirtschaft zu vermeiden. 

 

Das Gremium beschloss, dass diese Anregung nicht in die Satzung aufgenommen wird, da Igelschlatt offensichtlich landwirtschaftlich geprägt ist und die Grenzen der Satzung sehr eng gewählt sind. Weiter wurde die Außenbereichssatzung in der vorliegenden Form beschlossen.

 

TOP 6: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Holzwasen“

 

Im Zuge eines aktuellen Baugesuchs innerhalb des Bebauungsplans „Holzwasen“ wurde durch das Landratsamt Waldshut festgestellt, dass bei einem Nachbargrundstück entgegen der Vorschriften des Bebauungsplans und der Baugenehmigung ein Flachdach auf einer Garage errichtet wurde. Um rechtmäßige Zustände herzustellen, muss die Garage nachträglich um ein Satteldach ergänzt oder der Bebauungsplan geändert werden mit dem Ergebnis, dass künftig auch Flachdächer zulässig sind. Der Eigentümer der betroffenen Garage beantragte daraufhin eine solche Änderung des Bebauungsplanes.

 

Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Bebauungsplanänderung jedoch nicht in Betracht. Nachdem der Bauherr damals bereits ein Flachdach plante, welches vom Baurechtsamt abgelehnt wurde, legte er die Umplanung mit Satteldach vor und erhielt die Baugenehmigung. Dennoch wurde das Bauvorhaben mit einem Flachdach ausgeführt. Dieser Zustand sollte nicht nachträglich durch eine Bebauungsplanänderung legitimiert werden. Das Gremium vertrat ebenfalls diese Auffassung und stimmte einer Änderung des Bebauungsplans nicht zu.

 

TOP 7: Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018

 

Rechnungsamtsleiter Blum stellte, nachdem in der Sitzung vom 11.12.2017 bereits der Entwurf des Haushaltsplanes behandelt wurde, die finale Fassung vor.

 

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2018 beträgt 18.127.300 EUR, welche sich auf 14.066.500 EUR im Verwaltungshaushalt und 4.060.800 EUR im Vermögenshaushalt aufteilen. Die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage beträgt 194.700 EUR. Neue Kreditaufnahmen sind im Jahr 2018 keine vorgesehen.

 

Das Gremium beschloss entsprechend die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018.

 

TOP 8: Vergabe zur Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf den Dächern des Rathaus- und Bauhofgebäudes in Ühlingen

 

Aufgrund der Notwendigkeit von weiteren Abklärungen zur Thematik wurde dieser Punkt abgesetzt und vertagt.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.