Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 13.11.2017, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.11.2017

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Vorsitzende gab die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt:

  • Es wurde der Verkauf von zwei Wohnbaugrundstücken in Ober- und Untermettingen beschlossen.
  • Dem Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet Ühlingen wurde ebenfalls zugestimmt.
  • Für das Grundstück mit dem alten Wasserhochbehälter in Ühlingen lag ein Kaufangebot vor. Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf nicht zu, jedoch erteilte er die Zustimmung zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrags.
  • Es wurde Beschluss gefasst, dass die Verkaufspreise für Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Falkenstein II“ um 10 € erhöht werden.
  • Eine Neuregelung der Richtlinie zur Förderung des Führerscheinerwerbs in der Feuerwehr wurde gefasst. Je nach Bedarf der Feuerwehrabteilung, der Zuverlässigkeit des Feuerwehrangehörigen und dessen persönlichem Bedarf soll der Zuschuss zum Führerschein von derzeit 50 % bis hin zu 100 % erhöht werden.
  • Der Zuschuss zum Kauf eines Rasenmähertraktors des SV Berau wurde abgelehnt. Es werden nur Baumaßnahmen (in Höhe von 10 %) seitens der Gemeinde bezuschusst.

 

Bürgermeister Gantert informierte darüber, dass derzeit Firma Steinbrunner die Teilstrecke des Landkreisbackbones zwischen Birkendorf und Seewangen verlegt.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Von Seiten der anwesenden Bürger gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es lagen keine Baugesuche zur Beratung vor.

 

TOP 4: Ortskernsanierung Ühlingen

4.1 Fortführung der Maßnahme im 3. Bauabschnitt

4.2 Vorstellung der Planung

 

Landschaftsarchitekt Christian Burkhard stellte einen Entwurfsplan für die Gestaltung eines Mehrgenerationenparks an der Stelle des jetzigen Kurgartens vor.

 

Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurde entschieden, dass sowohl der Brunnen, als auch die Rotbuche bestehen bleiben sollen. Herr Burkhard stellte eine barrierefreie Parkgestaltung mit Spielelementen und Ruhebereichen vor. Die geschätzten Kosten für das ca. 2.400 m² große Grundstück betragen etwa 225.000 €. Diese Maßnahme wird mit 60 % Fördermitteln bezuschusst.

 

Im Bereich des 3. Bauabschnitts befindet sich ein Regenwasserkanal, dessen Dimensionierung nicht mehr ausreicht. Auch der Schmutzwasserkanal in diesem Abschnitt ist sanierungsbedürftig. Es wurde überlegt, die beiden Kanäle im Zuge dieser Baumaßnahme mit zu erneuern. Die geschätzten Kosten des 3. Bauabschnitts betragen ca. 730.000 €. Hierbei sind jedoch die Preise für die Entwässerung und den fälligen Grunderwerb nicht mit eingerechnet.

 

TOP 5: Gewerbegebiet Baumwiesen, Ühlingen

5.1 Errichtung eines zusätzlichen Anschlusses an die L157

5.2 Vorstellung der Planung

 

Das Gewerbegebiet Baumwiesen ist durch lediglich eine Zufahrt an die L157 angeschlossen. Sämtlicher Verkehr muss über diese Zufahrt ein- und ausfahren. Dies führt insbesondere während der Öffnungszeiten des Recyclinghofes zu vielen Engstellen und einer insgesamt unguten Verkehrssituation.

 

Der maßgebliche Bebauungsplan Baumwiesen Süd aus dem Jahr 2000 sieht seit jeher eine zweite Ausfahrt im Bereich der Autowerkstätten Kalt und Hilpert vor. Die Eigentumsverhältnisse sind weitgehend bereits so hergestellt worden, dass eine zweite Ausfahrt errichtet werden kann.

 

Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass die L157 um einen Kreisverkehr erweitert wird, über den u.a. auch eine Verbindung zum Campingplatz, zur Kläranlage und zum Bauhof hergestellt werden kann.

 

Nachdem mehr und mehr Grundstücke im Gewerbegebiet bebaut sind und in der Folge auch der Verkehr zunimmt, beauftragte die Verwaltung das Büro Ernst Kaiser mit der Variantenprüfung zur Herstellung einer zweiten Zufahrt.

 

Dabei muss aus Sicht der Verwaltung nicht an einem Kreisverkehr festgehalten werden. Vielmehr sollte eine bedarfsgerechte und angepasste Lösung gefunden werden, die für den Moment die bestehenden Schwierigkeiten beseitigt, die sich jedoch für die Zukunft, je nach weiterer städtebaulicher Entwicklung, erweitern lässt. Diese Variante ist dann mit den übergeordneten Behörden abzustimmen. Ein Gesprächstermin ist bereits vereinbart.

 

Planer Ernst Kaiser teilte mit, dass für das geplante Vorhaben bestimmte Bedingungen zu erfüllen und einzuhalten sind, da sich der Bereich des Anschlusses an die Landesstraße im Außenbereich befindet.

Er stellte vier Varianten, die auf Machbarkeit geprüft sind, vor.

 

Nach Aussage von Herrn Kaiser und nach dessen Rücksprache mit dem Regierungspräsidium, kann in diesem Bereich nur ein Linksabbiegerstreifen oder eine Kreuzung genehmigt werden. Die Notwendigkeit einer Kreuzung wird derzeit nicht gesehen, da der Bedarf einer Anbindung an die Badstraße, also Richtung Bauhof/Kläranlage, nicht sehr hoch ist. Um einen Kreisverkehr genehmigt zu bekommen, müssten die Belastungszahlen deutlich höher sein, so Kaiser.

 

Für einen Anschluss an eine klassifizierte Straße  - in dem Fall eine Landesstraße – muss zwischen der Straßenbauverwaltung und der Gemeinde eine Vereinbarung unterzeichnet werden. Ein Ablösebeitrag, welcher vom Regierungspräsidium errechnet wird, ist ebenfalls zu entrichten. Von Herrn Kaiser wird dieser Beitrag auf ca. 160 – 180.000 € geschätzt.

 

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 360 – 380.000 € (incl. Grunderwerb und Ablösebeitrag). Das Planungsbüro Kaiser klärt mit dem Regierungspräsidium Freiburg ab, wie hoch der tatsächliche Ablösebeitrag ist.

 

Der Gemeinderat nahm den Bericht der Verwaltung und des Planers zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung soll über die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2018 beschlossen werden.

 

TOP 6: Beschluss einer Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung

 

Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der drei kommunalen Kindergärten wurden per Satzung zuletzt für die Jahre 2016 und 2017 festgesetzt. Entsprechend den Gebührenempfehlungen der kommunalen Landesverbände sollen die Gebühren ab 01.01.2018 um 3 % und ab 01.01.2019 um weitere 3 %  erhöht werden. Mit den Pfarrgemeinden, als Träger der Kindergärten Berau und Untermettingen wurde die analoge Gebührenanpassung bereits abgestimmt und im Rahmen einer Sitzung des Kindergartenkuratoriums zugestimmt.

 

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen einen Passus in der Kindergartengebührensatzung mit aufzunehmen, in dem geregelt wird, dass das Benutzungsverhältnis unter anderem dann gekündigt werden kann, wenn der Gebührenschuldner fällige und gemahnte Elternbeiträge nicht bezahlt hat.

Es soll jedoch als allerletztes Mittel zum Einsatz kommen; Ziel soll sein, nicht der Ausschluss aus dem Kindergarten, sondern dass die Gebühr bezahlt wird.

 

Das Gremium stimmte sowohl der Gebührenerhöhung, als auch der Satzungsänderung zu.

 

TOP 7: Vergabe für die Sanierungsarbeiten des Belages der Schulsportanlage an der Grundschule in Berau

 

Der Belag der Schulsportanlage in Berau ist dringend sanierungsbedürftig. Die Linierung ist an vielen Stellen nicht mehr erkennbar, der Belag ist verschmutzt, teilweise stark vermoost und an vielen Stellen, insbesondere entlang der Ränder, löst sich der Belag ab.

Die Verwaltung hat zwei Angebote für die Sanierung eingeholt.

 

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die annehmbarste Bieterin, Fa. Kutter aus Memmingen, zu einem Angebotspreis von 16.014,88 € zu vergeben.

 

TOP 8: Vergabe der Holzbauarbeiten für ein Lager an der Grundschule in Untermettingen und einen Müllunterstand am Naturena in Birkendorf.

 

Die Grundschule Untermettingen benötigt für Fahrzeuge, die in den Pausen draußen genutzt werden, eine Unterstellmöglichkeit. Die Fahrzeuge werden derzeit im Flur der Schule abgestellt, dies ist nicht zulässig. Deshalb solle im Außenbereich ein kleines Lager (Geräteschrank) aufgestellt werden. Dies wird im Bereich Zugang Kindergarten/Zugang Bolzplatz angeordnet.

Das Naturena benötigt einen geschlossenen Unterstand für die beiden großen Mülltonnen, Gelbe Säcke usw. Das Lager wird hinter dem Gebäude angeordnet.

 

Im Zuge einer freihändigen Vergabe wurden die Arbeiten ausgeschrieben. Preisgünstigster der drei Bieter war Schreinerei Vogt aus Ühlingen. Das Gremium beschloss den Auftrag an Fa. Vogt zum Angebotspreis von 11.067,00 Euro zu vergeben.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.