Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 28.11.2016, um 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2016

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt:

  • Es wurde über Zuschüsse für die Seniorenarbeit Beschluss gefasst. Demnach erhält jede Seniorenvereinigung neu 200 EUR pro Jahr, zudem finanziert die Gemeinde einen vom Seniorenrat organisierten jährlichen Ausflug für alle Senioren der Gemeinde. Der bisher an den Seniorenrat ausbezahlte jährliche Zuschuss bleibt bestehen, ebenso die 3,00EUR je Teilnehmer für Vereine, welche eine Seniorenveranstaltung ausrichten.
  • Es wurde dem Kauf von Gelände in Ortsrandlage in Riedern a. W. zugestimmt.
  • Das Gremium beschloss außerdem den Verkauf von Gewerbebauland in Ühlingen

 

Bürgermeister Gantert setzte das Gremium zudem über einen Eilentscheid der Verwaltung in Kenntnis: Der Auftrag für die Elektroarbeiten an die Firma Rüde musste um einen Anschluss für die Jalousien und Beleuchtung erweitert werden; die Kosten hierfür betrugen 5.315,54 EUR.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger bemängelte die Störungen an der Heizzentrale in der Halle Untermettingen.

 

Eine Bürgerin erkundigte sich zu einer Baumaßnahme im Gehweg der Schwarzwaldstraße in Birkendorf.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen drei Baugesuche auf Gemarkung Birkendorf und eines auf Gemarkung Obermettingen zur Beratung an. Allen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

TOP 4: Vorstellung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Südliche Bühlstraße“ in Birkendorf

 

Bürgermeister Gantert begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Ernst Kaiser und Stephan Lapp vom Planungsbüro Kaiser sowie die anwesenden Ortschaftsräte aus Birkendorf.

 

Das Gremium befasste sich zuletzt im Februar 2016 mit der Erschließungsplanung; damals wurden acht Erschließungsvarianten vorgestellt. Seither wurde sowohl an der geeignetsten und kostengünstigsten Variante wie auch am Bebauungsplanverfahren weitergearbeitet.

 

Anschließend stellte Herr Lapp die Erschließungsplanung mit der bevorzugten Variante samt der technischen Rückhaltung mittels Zisternen und Staukanälen ausführlich vor. Er beschrieb weiter die verschiedenen Kanaltiefen sowie deren jeweilige Auswirkungen auf die Erschließungskosten.

 

Das Baugebiet soll in drei Bauabschnitte aufgeteilt werden. Der erste Bauabschnitt befindet sich im westlichen Teil und umfasst rund 2,2 Hektar. Der zweite Bauabschnitt mit rund 0,7 Hektar soll nördlich des ersten Bauabschnitts gebildet werden. Den Abschluss bildet der dritte Bauabschnitt im Osten des neuen Baugebiets mit rund 1,1 Hektar. Die Erschließungskosten für das gesamte Baugebiet werden auf rund 2,8 Mio. EUR geschätzt. Je nachdem, welche Kanaltiefe anvisiert wird, ist eine Kosteneinsparung von rund 60.000-80.000 EUR möglich.

 

Der Vorsitzende berichtet abschließend über das weitere Vorgehen: Das Bebauungsplanverfahren soll spätestens im Januar 2017 angegangen werden. Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Offenlegung soll der Satzungsbeschluss dann im Mai/Juni 2017 erfolgen.

 

Das Gremium beschloss die Erschließungsplanung mit einer Kanaltiefe von 3,65 m und die Festlegung des ersten Bauabschnitts entsprechend der Planung.

 

TOP 5: Standort der Birkendorfer Chilbi

 

Der Vorsitzende erläuterte die Schwierigkeiten, welche sich innerhalb der letzten Jahre bei der Durchführung der Birkendorfer Chilbi als Traditionsveranstaltung abzeichneten. Diese liegen hauptsächlich an der sinkenden Bereitschaft zur Bereitstellung von Hofflächen für die Marktstände. Weiter wird die Versorgung mit Strom immer schwieriger. Neu hinzu kommt künftig das Neubaugebiet Bühlstraße Süd, welches über die Bühlstraße erschlossen wird. Für die Dauer der Chilbi wäre das gesamte Neubaugebiet nicht zu erreichen.

 

Dies führte innerhalb des Ortschaftsrats und der Verwaltung zu der Überlegung, einen Alternativstandort zu suchen. Vorgeschlagen wurde eine Erweiterung des Parkplatzes am Sportplatz Birkendorf. Eine erste Kostenschätzung ergab für die Tiefbauarbeiten rund 100.000 EUR. Ggf. könnte dieser Platz dann als Mehrzweckplatz (Parkplätze, Wohnmobilstellplätze etc.) dienen. Weitere Überlegungen zu einem Alternativstandort, den Erfordernissen und den Kosten werden noch geklärt.

 

Das Gremium nahm vom dargestellten Sachverhalt Kenntnis.

 

TOP 6: Neuregelung der Umsatzbesteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz, Ausübung der Optionsregelung

 

Nach dem bis Ende 2015 geltenden Recht ist die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf als juristische Person des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig und damit umsatzsteuerpflichtig. Da die hierfür wesentliche Umsatzgrenze von rund 30.000 EUR oft unterschritten wurde, war nach der bisherigen Regelung eine Vielzahl von Erträgen nicht umsatzsteuerpflichtig.

 

Die bisherige Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde zum 01.01.2016 formell aufgehoben, die Wirkung des neuen § 2b des Umsatzsteuergesetzes tritt aber erst zum Jahresbeginn 2017 in Kraft. Dies hat zur Folge, dass wesentlich mehr Tätigkeitsbereiche der Gemeindeverwaltung umsatzsteuerbar werden und Leistungen für den Bürger unter Umständen künftig teurer werden. Durch § 27 Abs. 22 UStG ergibt sich für juristische Personen des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, einmalig und einheitlich (für die Gesamtverwaltung) bis 31.12.2016 (Ausschlussfrist) eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, dass bis 31.12.2020 zur bestehenden Altregelung optiert wird. Die Neuregelungen greifen dann erst ab 01.01.2021.

 

Der Gemeinderat nahm die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung zur Kenntnis und stimmte der Beibehaltung der alten Rechtslage bis Ende 2020 für die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, die Jagdgenossenschaft Ühlingen-Birkendorf sowie den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Schlüchttal“ zu.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.