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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 19.09.2016, um 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.09.2016

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Tobias Gantert die folgenden Sachverhalte bekannt:

 

  • Die Strom-Bündelausschreibung für den gemeindeeigenen Strombedarf ist  abgeschlossen. Künftig liegen die Kosten bei durchschnittlich 0,21 EUR je kWh Strom. Daraus ergibt sich eine Ersparnis von ca. 6.000 EUR pro Jahr.
  • Zur Erweiterung des Porphyrwerks Detzeln hatte der Gemeinderat seine Zustimmung erteilt. Diese war um die Anregung des Einbaus einer Reifenwaschanlage für die kreuzenden Lastwagen erweitert worden.
  • Information über die künftige Betreuung der Rundwanderwege sowie der Ergänzung der Schwarzwaldvereinsbeschilderung.

 

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger meldete Hochwasserschäden auf einem Landwirtschaftsweg in Löhningen und bat darum, diese baldmöglichst zu beheben.

 

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen zwei Baugesuche, darunter eine Bauvoranfrage auf der Gemarkung Ühlingen und ein Baugesuch auf Gemarkung Untermettingen zur Beratung an. Den Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen, teils vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates, erteilt. Die abschließende Entscheidung zu den Baugesuchen trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

 

TOP 4: Klimaschutzkonzept

              - Vorstellung der Ergebnisse der ersten Energiewerkstatt

              - Priorisierung der Maßnahmensammlung

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Frau Hettich von der Badenova die gesammelten Ideen und Maßnahmen der ersten Energiewerkstatt am 28. Juni 2016 vor.

 

Aufbauend darauf sollen die Maßnahmen von den Gemeinderäten nach ihrer Priorität bewertet werden.

 

Frau Hettich erläuterte zunächst den Aufbau ihres Klimaschutzkonzepts. Dabei benannte sie den Start des Konzeptes als Energiepotenzialstudie, in welcher ermittelt wird, wo große Potenziale zur Senkung des Energieverbrauchs bestehen.

Des Weiteren sollen aus den Ergebnissen dieser Studie Klimaschutzziele und –maßnahmen erarbeitet werden. Diese sollen so auch umgesetzt werden, dass man die Ziele und Maßnahmen als lebendes Dokument sehen kann.

 

Die Energiewerkstatt wurde fachlich von der Badenova begleitet. Die vorgebrachten Ideen der Bürger wurden gebündelt, konkretisiert und in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Daraufhin wurden in kleineren Gruppen noch einmal die Themen unter sich besprochen, eine wichtige Rolle spielte dabei die Wasserkraft, der öffentliche Nahverkehr und Stromspeicher.

 

Eine zweite Energiewerkstatt soll am 12. Oktober 2016 um 18.30 Uhr stattfinden. Dabei soll ein Konzeptkonsens gefunden werden und die inhaltliche Umsetzung der erarbeiteten Ideen geplant werden.

 

Des Weiteren berichtete Frau Hettich von einem Gemeinderats-Workshop, in welchem ermittelt werden soll, welche Ziele sich die Gemeinde zum Thema Klimaschutz setzt, sodass ein „Klimaschutzbekenntnis“ entstehen kann. Besonderen Fokus setzte sie dabei auf die Verantwortung des Gemeinderats und die damit verbundene politische Legitimation.

 

Das Ergebnis des Workshops soll in einer darauffolgenden Sitzung vorgestellt werden.

 

Daraufhin gab Frau Hettich die Maßnahmen, welche in der ersten Energiewerkstatt erarbeitet wurden, schriftlich aus und bat die Gemeinderäte, die Maßnahmensammlung nach Wichtigkeit und Umsetzung zu bewerten.

Die Bewertungsbögen sind bis Ende September auszufüllen und an die Gemeinde zurückzugeben, bzw. direkt an Frau Hettich zu übersenden.

 

Die zweite Energiewerkstatt soll auch unter fachlicher Begleitung und mit einem Moderator stattfinden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Maßnahmen in Form von Steckbriefen auszuarbeiten.

 

Der Vorsitzende erklärte noch einmal, dass es wichtig ist, zu überlegen, was überhaupt umgesetzt werden soll und ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Maßnahme an welchem Ort sinnvoll ist.  

 

 

TOP 5: Festsetzung des kalkulatorischen Mischzinssatzes

 

Bürgermeister Gantet erklärte, dass bei der Aufstellung von Gebührenkalkulationen das in Form von Anlagegütern gebundene Kapital verzinst werden müsse. Hierzu ist ein sogenannter Mischzinssatz zu Grunde zu legen. Dieser müsse von Zeit zu Zeit an die Entwicklung der Kapitalmarkzinsen angepasst werden.

 

Rechnungsamtsleiter Blum erläuterte, dass der Mischzinssatz bis zum Jahr 2008 bei 6% lag. In der Folge wurde er schrittweise abgesenkt, zuletzt auf 4,0%.

 

Angesichts weiterhin zurückgehender Renditen für Geldanlagen bzw. sinkender Zinsausgaben für Kommunaldarlehen hat die Verwaltung eine neuerliche Berechnung durchgeführt.

 

Im Zeitraum von 2007 bis 2016 wurden demnach rd. 21.9 Mio. EUR an Investitionsausgaben getätigt. Diese wurden teils über Zuschüsse und Beiträge, teils über Eigenmittel finanziert. Da in diesem Zeitraum mehr Schulden getilgt, als aufgenommen wurden, lag keine anteilige Fremdkapitalfinanzierung vor.

Zu Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes wurde auf die Renditen von Bundeswertpapieren mit 10-jähriger Restlaufzeit abgestellt. Laut Bundesbankbericht lagen diese im Durchschnitt bei 3,58%.

 

Da von weiter sinkenden Renditen ausgegangen werden muss, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz in einem ersten Schritt auf 3,5% abzusenken und zum 01.01.2018 eine weitere Absenkung auf 3,0% ins Auge zu fassen.

 

Bei den kostenrechnenden Einrichtungen vermindert sich dadurch der zu berücksichtigende Aufwand. In der Folge wird dies im Zuge von Gebührenkalkulationen zu niedrigeren Gebührensätzen führen.

 

Der Gemeinderat beschloss den kalkulatorischen Zinssatz rückwirkend ab dem 01.01.2016 auf 3,5 % festzusetzen und zum 01.01.2018 eine weitere Absenkung auf 3,0 % vorzunehmen.

 

 

TOP 6: Gebührenkalkulation Wasserversorgung 2017 bis 2019

 

Rechnungsamtsleiter Blum teilte mit, dass die Verbrauchsgebühren für die Wasserversorgung von der Verwaltung regelmäßig kalkuliert werden müssen, um gewährleisten zu können, dass im Kalkulationszeitraum kostendeckende Gebühren erhoben werden. Letztmalig wurde der Gebührensatz für die Verbrauchsgebühren im Oktober 2015 kalkuliert.

Bei der Wasserversorgung als Betrieb gewerblicher Art könne darüber hinaus grundsätzlich auch ein Gewinn erwirtschaftet werden. Am Beschluss des Gemeinderates, keine Gewinne zu erwirtschaften, solle jedoch festgehalten werden.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit im Bereich der Wasserversorgung Verluste zu verzeichnen gewesen waren. Zum 31.12.2016 muss von einem verbleibenden Verlustvortrag in Höhe von 67.284 EUR ausgegangen werden.

Da die Verluste ansonsten über allgemeine Steuermittel zu finanzieren wären, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Verluste im Kalkulationszeitraum zu tilgen.

Der Verwaltungsvorschlag sah hierzu eine neben der Erhöhung der Grundgebühr von 3,00 auf 4,00 EUR mtl. einen Zuschlag auf die Verbrauchsgebühren in Höhe von 10 Cent je cbm. Wasser vor.

Seitens des Gemeinderates wurde alternativ dazu ein Verzicht auf die Erhöhung der Verbrauchsgebühr und stattdessen eine Erhöhung der Grundgebühr auf 5 EUR / monatlich vorgeschlagen. Bürgermeister Gantert erklärte, dass dies im Hinblick auf die hohen Fixkosten im Bereich der Wasserversorgung ein probater Weg wäre, sofern dadurch die Kostendeckung gewährleistet werden könne. Von der Finanzverwaltung wurde dies bestätigt.

In der Folge beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Wasserzählergrundgebühren ab 01.01.2017 auf mtl. 5 EUR zu erhöhen, so dass die Verbrauchsgebühr bis zum Jahr 2019 unverändert bei 2,35 EUR je cbm. beibehalten werden kann.

 

 

TOP 7: Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung 2017 bis 2019

 

Rechnungsamtsleiter Blum teilte mit, dass auch die Gebühren für die Abwasserbeseitigung neu zu kalkulieren waren.

Im Gegensatz zur Wasserversorgung dürfe bei der Abwasserbeseitigung laut Kommunalabgabengesetz grundsätzlich kein Gewinn erwirtschaftet werden.

Auch bei der Abwasserbeseitigung werde zum 31.12.2016 ein Verlustvortrag erwartet, und zwar in Höhe von 102.434 EUR. Dieser Verlust resultiere in erster Linie auf den bereits erfolgten bzw. zuletzt in Auftrag gegebenen Kanalsanierungsmaßnahmen (Kanalisation Riedern am Wald und Ühlingen).

Da sich etliche Kanäle in einem schadhaften Zustand befinden, hatte der Gemeinderat im Rahmen des letzten Haushaltsplanes beschlossen, dass bis zum Jahr 2019 jährlich 100.000 EUR für die dringendsten Sanierungsmaßnahmen bereit gestellt werden sollten.

Diese, bei der Gebührenkalkulation berücksichtigten Ausgaben führen maßgeblich dazu, dass der Verlustvortrag der Abwasserbeseitigung bei unveränderten Gebührensätzen bis zum 31.12.2019 auf rd. 392.000 EUR anwachsen würde.

Auf den derzeitigen Gebührensatz in Höhe von 2,80 EUR müsse ein Zuschlag in Höhe von gut 70 Cent erhoben werden, um am Ende des Kalkulationszeitraumes eine Kostendeckung erreichen zu können.

Die Verwaltung räumte ein, dass diese Gebührenerhöhung eine nicht ganz unerhebliche finanzielle Belastung für die Bürger nach sich ziehen werde. Eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 cbm. müsse pro Jahr Mehrkosten in Höhe von knapp 110 EUR schultern (die o. a. Erhöhung der Wasserzählergrundgebühr miteingerechnet !).

Der Vergleich mit den Gebührensätzen in anderen Gemeinden im Kreis Waldshut zeige, dass Gemeinden mit ähnlicher Struktur und Topographie ebenfalls sehr hohe Verbrauchsgebühren festgelegt hätten. Die Gebührenbelastung in den beiden Nachbargemeinden Stühlingen und Grafenhausen sei nahezu identisch.

Bürgermeister Gantert merkte an, dass diese beiden Gemeinden derzeit erhebliche Investitionen in die Abwasserbeseitigung tätigen würden. Diese würden vom Land gefördert, wobei die Höhe der Förderung nach den jeweils geltenden Gebührensätzen richten würde.

Rechnungsamtsleiter Blum erklärte, dass die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf für die geplante Stilllegung der sanierungsbedürftigen Kläranlage Berau und den geplanten Bau eines Regenrückhaltebeckens nebst Abwasserdruckleitung von Berau nach Aichen (Gesamtkosten rd. 1,4 Mio. EUR) derzeit Landesfördermittel in Höhe von lediglich rd. 35% kalkulieren könne. Infolge der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung könnte dieser Zuschuss auf deutlich über 50% gesteigert werden (nach Berechnungen der Verwaltung voraussichtlich auf rd. 71%, so dass der Zuschuss dann um rd. eine halbe Mio. EUR. gesteigert werden könnte).

Im Gemeinderat wurde dies unterschiedlich bewertet: Kritisch gesehen wurde der hohe Gebührensprung und die Vorfinanzierung eines noch nicht begonnenen Vorhabens, so dass alternativ eine Erhöhung in zwei Stufen ins Feld geführt wurde. Anderseits zahle sich die Gebührenerhöhung für die Bürger langfristig aus, wenn diese rechtzeitig erfolge und die Gemeinde dadurch einen höheren Zuschuss zur Finanzierung der Vorhaben erhalten könnte.

Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Gemeinderat anschließend mehrheitlich, bei zwei Enthaltungen, einer Erhöhung der Abwassergebühren von derzeit 2,80 EUR je cbm. auf 3,50 EUR / cbm. zum 01.01.2017 zu.

 

 

TOP 8: Neufassung der Wasserversorgungssatzung

 

Die Verwaltung berichtete, dass die derzeit gültige Satzung vom 24.11.2008 in den letzten Jahren mehrfach geändert wurde. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sollte die Satzung deshalb neu gefasst und an die 2015 publizierte Mustersatzung des Gemeindetages angepasst werden.

Änderungen betreffen u. a. die Beitragspflicht. Ergänzt wird in Anlehnung an die Mustersatzung, dass künftig über die sogenannte Tiefenbegrenzung hinaus nicht nur baulich oder gewerblich genutzte Grundstücksteile, sondern auch Hausgärten und entsprechende Grünflächen (Grünanlagen) beitragspflichtig sind.

Hinsichtlich der Beitragsbemessung und eines auf 0,5 verringerten Nutzungsfaktors wird die Aufzählung der in Frage kommenden Flächen (Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder …) zudem um „Zelt- und Campingplätze“ ergänzt.

Weiterhin wurde die, in der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2016 auf Basis der Globalberechnung beschlossene Erhöhung des Wasserversorgungsbeitrags von bisher 2,81 EUR (netto) auf künftig 5,32 EUR (netto) in die Satzung eingearbeitet.

Entsprechend dem Beschluss zu TOP 6 wurden weiterhin die Grundgebührensätze neu festgesetzt (mtl. Gebühr für den Standardzähler: 5,00 EUR).

 

Vom Gemeinderat wurde die neugefasste Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) einstimmig beschlossen.

 

 

TOP 9: Neufassung der Abwassersatzung

 

Rechnungsamtsleiter Blum verwies darauf, dass die gleichen Gründe wie bei der Wasserversorgungssatzung auch bei der Abwassersatzung dazu geführt haben, eine Neufassung der Satzung vorzunehmen. Die entsprechenden Änderungen könnten der Sitzungsvorlage entnommen werden.

Die Änderungen beinhalteten im Wesentlichen:

Beitragspflicht wie bei der Wasserversorgungssatzung, neue Abwasserbeiträge entsprechend der Globalberechnung, Nachweis von Abwasserabsetzungen nur durch einen gebührenpflichtigen Zwischenzähler der Gemeinde, Abwassergebühren je cbm. wie beschlossen 3,50 EUR sowie Gebührenerhöhungen für Anlieferung von Abwasser aus privaten Kleinkläranlagen).

 

Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig die entsprechende Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung).

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.