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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 18.04.2016, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.04.2016

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Es waren keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben.

 

Mehrere Gremiumsmitglieder nahmen an zahlreichen Hauptversammlungen von Vereinen teil und überbrachten von diesen Grüße und Dankesworte an die Gemeinde.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürger gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es lagen insgesamt 3 Baugesuche sowie ein Abbruch eines Gemeindegebäudes im Kenntnisgabeverfahren und eine Bauvoranfrage über den Bau eines Wohnhauses für die Gemarkungen Berau, Riedern a. W. und Ühlingen vor.

 

Der Gemeinderat erteilte den Baugesuchen, teils vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates, das gemeindliche Einvernehmen. Er nahm Kenntnis vom Abbruch des Gemeindegebäudes und vertagte die Bauvoranfrage auf die nächste Gemeinderatssitzung, da der Ortschaftsrat diese noch nicht behandelt hat.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung der Unechten Teilortswahl

 

Die Unechte Teilortswahl, welche mit der Gemeindegebietsreform Mitte der 70-er Jahre eingeführt wurde, garantiert jedem Ortsteil mindestens einen Sitz im Gemeinderat. Nach über 40 Jahren seit der Eingemeindung sollte darüber beraten werden, ob die Unechte Teilortswahl weiterhin beibehalten oder abgeschafft werden soll.

 

Der Vorsitzende stellte hierzu die bisherige Entwicklung in dieser Angelegenheit vor: Im Herbst 2014 wurde im Zuge der Überarbeitung der Hauptsatzung eine evtl. Abschaffung der Unechten Teilortswahl angesprochen. Im Juli 2015 wurde die Angelegenheit ausführlich im Gemeinderatsgremium vorgestellt. Im Oktober 2015 folgte eine öffentliche Informationsveranstaltung mit einer Referentin des Gemeindetags Baden-Württemberg. Bei dieser Veranstaltung wurde das Für und Wider der Unechten Teilortswahl ausführlich herausgearbeitet und dargestellt.

 

Der Vorteil dieses Systems ist, dass jedem Ortsteil mindestens ein Sitz im Gemeinderat garantiert wird. Nachteile sind unter anderem, dass das Wahlverfahren sehr kompliziert ist, viele Stimmen durch Ungültigkeit verloren gehen und der Wählerwille nur bedingt abgebildet. Das Ergebnis dieser Infoveranstaltung war, dass trotz einiger kritischer Stimmen eher eine Tendenz für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl ersichtlich war.

 

Mitte Oktober 2016 wurden die Ortschaftsräte um einen empfehlenden Beschluss zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl gebeten. Diese haben zwischenzeitlich beraten und es lagen der Verwaltung 3 Beschlüsse für die Beibehaltung und 5 Beschlüsse für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl vor.  

 

Im Januar 2016 wurden die Bürgerversammlungen durchgeführt und die Thematik von jedem Ortsvorsteher angesprochen. Es gab seitens der Bürger hierzu keine Äußerungen, Anregungen oder Kritik; die öffentliche Informationsveranstaltung des Gemeindetages hierzu wurde damals von den Bürgern auch kaum angenommen.

 

Nach einer kontroversen Diskussion über das Für und Wider der unechten Teilortswahl beschloss das Gremium mit 15-Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl und damit die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.07.2015, welche auch in diesem Gemeindeblatt abgedruckt ist.

 

TOP 5: Vergabe der Straßensanierungsarbeiten 2016

 

Im Bereich der Straßensanierungsarbeiten sind vier große Maßnahmen beschlossen und beschränkt ausgeschrieben worden:

  • Ortsteil Untermettingen, Entwässerung in Richtung Muhren-Berghof
  • Ortsteil Ühlingen, Gewerbegebiet Baumwiesen, Asphaltierung des Innenkreisels
  • Ortsteil Hürrlingen, Entwässerung und Randbefestigungen
  • Ortsteil Brenden, Dorfstraße - Rühligweg

 

Die Kostenschätzung der Verwaltung für diese Maßnahmen ergab rund 120.000 EUR. Von den fünf angeschriebenen Firmen gaben drei ihr Angebot ab. Die Firma Klefenz GmbH aus Tiengen ist mit einer Angebotssumme von 96.762,30 EUR günstigste Bieterin, an welche das Gremium den Auftrag einstimmig vergab.

 

TOP 6: Vergabe der Telefonanlage für das Rathaus Ühlingen

 

Bürgermeister Gantert informierte das Gremium, dass im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung von drei Anbietern Angebote zum Kauf, Mietkauf und Leasing einer Telefonanlage für das Rathaus Ühlingen eingeholt wurden. Die Angebotsauswertung hatte zum Ergebnis, dass der Kauf einer Telefonanlage entsprechend des Angebotes der Firma GBC Kommunikationssysteme aus Müllheim über 14.875,00 EUR die günstigste Variante ist. Auch beim Angebot eines Wartungsvertrages über 60 Monate ist die Firma GBC mit einem Bruttopreis von 72,59 EUR günstigste Bieterin.  Im Haushalt 2016 sind für eine neue Telefonanlage 20.000 EUR vorgesehen. Das Gremium beschloss entsprechend den Kauf bzw. den Abschluss eines Wartungsvertrages über die Firma GBC.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.