Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 07.12.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2015

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert teilte mit, dass am Donnerstag, 03.12.2015, 32 syrische Flüchtlinge die Flüchtlingsunterkunft in Birkendorf bezogen haben. Es handelt sich um Familien und Paare im Alter zwischen 1 und 65 Jahren. Es fand bereits ein erstes Zusammentreffen mit der Willkommensgruppe des Helferkreises statt. Hierbei sei die ehrenamtliche Hilfe durch den Helferkreis sehr wertvoll, so der Vorsitzende.

 

Der Vorsitzende nahm einen kurzen Rückblick auf die Vorstellung der Birkendorfer Chronik am 27.11.2015 im Haus des Gastes. Die Buchvorstellung fand unter dem Titel „90 Jahre Heimat, 60 Jahre Tourismus, 12 Jahre Rothauser Land“ statt. Es sei eine sehr schöne Veranstaltung gewesen, und es konnte ein guter Verkaufserfolgt an den ersten Tagen seit der Vorstellung festgestellt werden. Bürgermeister Gantert dankte an dieser Stelle Herrn Josef Kaiser, der die Chronik erstellt hatte, sowie allen Mitwirkenden.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Die Elternbeiratsvorsitzende des Kindergartens Ühlingen sprach die unter TOP 4 angesetzte Kindergartengebührensatzung an und bat um eine moderate Erhöhung der Kindergartengebühren.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es lagen zwei Baugesuche über je einen Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Gemarkungen Untermettingen und Berau zur Beratung vor. Beiden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen, teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates, erteilt. 

 

TOP 4: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren

 

Bürgermeister Gantert erläuterte, dass es für die Neufassung der Kindergartengebührensatzung zwei wesentliche Gründe gebe: Erstens wurde die Satzung an die tatsächlichen Begebenheiten angepasst, und zweitens wurde die Anpassung der Elternbeiträge eingearbeitet, welche anlässlich der allgemeinen Kostensteigerungen sowie im Hinblick auf das erweiterte Betreuungsangebot notwendig war.

 

Aufgrund der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst entstehen höhere Personalkosten für die Gemeinde. Diese Mehrkosten betragen alleine ab Juli 2015 bis Jahresende 22.500 EUR, ab 2016 dann 45.000 EUR. Dies entspricht einer Personalkostensteigerung um 4,71%. Dieser Umstand fließt in die Kalkulation der Kindergartengebühren mit ein.

 

Bürgermeister Gantert verwies auf die Zielsetzung, dass der Anteil aus Elternbeiträgen zumindest 20% der Betriebskosten decken sollte. Mit den neu vorgeschlagenen Gebührensätzen liegt der Deckungsgrad durch Elternbeiträge gerade einmal bei 10%, also wesentlich unter den geforderten 20%. Der Vorsitzende betonte, dass im Jahr 2014 jeder Kindergartenplatz mit rund 477 EUR/Monat bezuschusst wurde. Bürgermeister Gantert zeigte anhand eines Vergleichs der Gebühren mit den Städten bzw. Gemeinden Waldshut-Tiengen, Küssaberg, Unterlauchringen, Wutöschingen und Stühlingen auf, dass sich die vorgeschlagenen neuen Elternbeiträge der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau befinden.

 

Die Verwaltung schlug daher eine Erhöhung der Kindergartengebühren um 5% vor, welche damit leicht über der Empfehlung der Landesverbände und der Kirchen liegt. Diese gehen von einer Steigerung von 3% aus, jedoch wird auch hier noch eine Nachbesserung aufgrund der Tarifeinigung erfolgen müssen. Im Bereich des Betreuungsangebotes für die Krippengruppe mit verlängerter Öffnungszeit und die Ganztagesgruppe im Kindergarten wurden die Gebühren zudem die tatsächlichen Betreuungszeiten angepasst (VÖ: 2,5 Std. mehr pro Woche; Ganztag: 3 Stunden mehr pro Woche), weshalb hier die Gebührensteigerung auf Vorschlag der Verwaltung rund 13% bzw. 11% betragen sollte. Diese ausgeweiteten Betreuungszeiten bestehen bereits seit geraumer Zeit, ohne dass hier bisher eine Gebührenanpassung erfolgte. Die Erhöhung der Gebühr erfolgt jeweils zum 01.01. eines Jahres.

 

Seitens des Gremiums sprach man sich für den Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren für 2016 und 2017 um jeweils 5% zu erhöhen, aus. Bei den beiden oben genannten Betreuungsformen sollte der Beitrag für das Jahr 2016 leicht gesenkt werden, damit die Gebührenerhöhung bei der Anpassung an die tatsächlichen Betreuungszeiten etwas abgemildert wird.

 

Das Gremium beschloss entsprechend den Satzungsentwurf zu den neuen Kindergartengebühren mit den entsprechenden Änderungen. Die Satzung mit den neuen Gebührensätzen ist diesem Blättle als Einlageblatt beigefügt.

 

TOP 5: Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Untermettingen im Bereich Löhningen

 

Bürgermeister Gantert erklärte, dass sich der Bereich Löhningen im Außenbereich befindet und für eine Bebauung eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegen muss. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, welche auf den Wunsch eines bauwilligen Anwohners hin erstellt wurde, soll die Grenzen festlegen, wo eine Bebauung ohne landwirtschaftliche Privilegierung ebenfalls möglich ist. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 20.07.2015 gefasst. Zwischenzeitlich liegen die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen vor.

 

Da bei einer Miteinbeziehung von Grundstücken in die Satzung eine Beitragspflicht für die Eigentümer entsteht, wurden alle weiteren betroffenen Grundstückseigentümer ebenfalls zur geplanten Satzung angehört. Der Großteil der Eigentümer hat hierauf zu Ausdruck gebracht, dass sie keine Miteinbeziehung ihres Grundstücks in die Satzung wünschen.

 

Die Verwaltung schlug daher vor, die Satzung entsprechend der rückgemeldeten Einwendungen der betroffenen Anwohner und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen, dem das Gremium auch zustimmte.

 

TOP 6: Ausschreibung des kommunalen Strombedarfs für die Jahre 2017-2018

Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeindetags

 

Der bestehende Stromliefervertrag läuft Ende 2016 aus, weshalb die Neuausschreibung für die Jahre 2017 und 2018 ansteht. Das Verfahren der Ausschreibung ist jedoch sehr komplex, weshalb die Tochtergesellschaft GT-Service des Gemeindetags Baden-Württemberg die Durchführung der Ausschreibung als Dienstleistung für die Gemeinden anbietet. Da hierdurch der Strom gebündelt zur Ausschreibung kommt, kann aufgrund der größeren nachgefragten Menge ein besserer Preis erzielt werden.

 

Es war daher zu entscheiden, ob die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf an der Bündelausschreibung über die Gesellschaft GT-Service teilnimmt. Die Kosten hierfür betragen 1.767 EUR. Weiter war zu beschließen, ob konventioneller Strom oder Ökostrom aus regenerativen Energiequellen ausgeschrieben wird

 

Das Gremium beschloss einstimmig die Beauftragung der GT-Service zur Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2017 und 2018 sowie die Ausschreibung von Ökostrom ohne sog. Neuanlagenquote.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.