Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 23.11.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2015

 

 

TOP 1: Bewirtschaftungsplan 2016 für den Gemeindewald

 

Bürgermeister Gantert konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Josef Frommherz vom Forstbezirk Ost begrüßen. Dieser stellte den Bewirtschaftungsplan für das Jahr 2016 vor. Von den bei der zehnjährigen Forsteinrichtung geplanten 82.000 Festmetern (= 8.200 Festmeter/Jahr) wurden in den Jahren 2014 und 2015 18.155 Festmeter gehauen; diese stellen rund 22% der gesamten Einschlagsmenge dar. Das Forstamt schlägt vor, für den Plan 2016 die Einschlagsmenge auf 8.220 Festmeter festzulegen.

 

Herr Frommherz zeigte anschließend die Entwicklung des Holzpreises auf. Dieser liegt aktuell bei rund 92 EUR. Aufgrund der momentan etwas gebremsten Abfuhr und der konjunkturellen Abschwächung muss damit gerechnet werden, dass die Preise eher noch sinken werden. Bei der Planung für 2016 wurde mit einem Durchschnittserlös von 58,64 EUR/Fm geplant. Es werden Erträge aus Holzverkäufen in Höhe von 482.000 EUR erwartet.

 

Auf der Ausgabenseite betragen die Fixkosten 84.000 EUR plus 145.200 EUR Lohnkosten. Die Gesamtsumme der Investitionen beträgt 60.000 EUR (für Pflanzungen, Jungbestandspflege, Wegebau etc.). Die Planung des Reinerlöses für das Jahr 2016 beträgt 123.275 EUR. Dieser liegt aufgrund der Reduzierung des Einschlages niedriger als in den Vorjahren.

 

Anschließend stellte Norbert Schwarz die Arbeit der im Zuge des Kartellverfahrens zum Holzverkauf gebildeten Holzverkaufsstelle vor. Diese hat ihren Sitz in Stühlingen und beschäftigt derzeit 5 Personen. Ihre Aufgabe ist es, das Nadelholz aus Kommunal- und Privatwäldern des gesamten Landkreises zu vermarkten. Es handelt sich hierbei um fast 100.000 Fm Kommunalwald und ca. 40.000-80.000 Fm Privatwald. Außerdem erfolgt die Fakturierung von Laubholz aus dem Kommunalwald über die Holzverkaufsstelle.

 

Das Gremium stimmte dem vorliegenden Betriebsplan für den Gemeindewald für das Jahr 2016 gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG zu.

 

TOP 2: Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf

 

Bürgermeister Tobias Gantert begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Baumgartner von der Badenova und erläuterte, dass das Thema Klimaschutz eine Aufgabe für die Gemeinde wie auch für den einzelnen Bürger sei. Die Gemeinde habe hinsichtlich des Themas Klimaschutz schon einen guten Weg eingeschlagen, z.B. mit dem Einbau von Hackschnitzelheizungen, der Nahwärmeversorgung Birkendorf, dem Neubau der Kinderkrippe oder der PV-Anlage auf dem Dach der Kläranlage. Solche Konzepte gewinnen zudem in vielen Bereichen immer mehr an Bedeutung – so knüpfen viele Zuschussprogramme an das Vorliegen von Konzeptionen an. Die Gemeinde möchte daher ein Klimaschutzkonzept zusammen mit der Badenova erarbeiten. Die Badenova weist eine hohe Kompetenz in dieser Sache auf und hat bereits für mehrere Gemeinden im Umkreis solche Konzepte erstellt.

Das Angebot der Badenova für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes liegt bei 39.463 EUR. 65% der Kosten werden gefördert, der Eigenanteil der Gemeinde liegt damit bei 13.800 EUR.

 

Anschließend erläuterte Frau Dr. Baumgartner den Anwesenden die verschiedenen Module, aus welchen sich das Konzept zusammensetzt: Erfassung der Energienutzungsstruktur, Erhebung der Energiepotentiale, Erarbeitung von Klimaschutzzielen und Entwicklung von Maßnahmen (unter Miteinbeziehung der Bürgerschaft in einer „Energiewerkstatt“) und schlussendlich die Umsetzung der ausgearbeiteten Klimaschutzmaßnahmen. Zur Erfassung der Energienutzungsstruktur kann zusätzlich die Erstellung eines Wärmekatasters für die Gesamtgemeinde (über eine Vorort-Erhebung der Gebäudestrukturen) dazu gebucht werden, was seitens der Badenova auch empfohlen wird. Dieses dient als Informationsquelle für die Planung von Nahwärmenetzen.

 

Das Gremium diskutierte ausführlich über die Kosten und den Nutzen eines solchen Klimaschutzkonzeptes und beauftragte mit mehrheitlichem Beschluss sowohl die Badenova mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (Kosten für die Gemeinde: 13.812,18 EUR) sowie einer Vor-Ort-Erhebung des Gebäudebestands zur Erstellung eines Wärmekatasters (Kosten: 5.856,80 EUR).

 

TOP 3: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert teilte mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.

 

Er informierte weiter darüber, dass 47 Flüchtlinge am Donnerstag, 03.12.2015 die Flüchtlingsunterkunft in Birkendorf beziehen werden. Zudem fand am 23.11.2015 eine Feuerwehrprobe in der Unterkunft statt.

 

TOP 4: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürgerschaft gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 5: Baugesuche

 

Es lag ein Baugesuch auf Gemarkung Obermettingen zur Beratung vor, bei welchem aufgrund des Abstandes der Garage zur Straße sowie der Überschreitung des Baufensters zusätzlich zwei Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplans beantragt wurden. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen sowie die Befreiungen vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates.

 

TOP 6: Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015

 

Rechnungsamtsleiter Blum stellte dem Gemeinderat die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan vor. Die Ein- und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich jeweils um 645.550 EUR auf je 12.885.800 EUR, die Ein- und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich jeweils um 546.350 EUR auf je 2.786.550 EUR.

 

Im Bereich der Einnahmen des Verwaltungshaushalts hat sich hier vor allem das Aufkommen an der Gewerbesteuer positiv entwickelt, sodass der Haushaltsansatz um 350.000 EUR erhöht werden konnte. Der außerordentliche Holzhieb im Steinatal bringt Mehreinnahmen bei den Holzverkaufserlösen von rund 128.000 EUR, allerdings fallen hierdurch zusätzliche Holzerntekosten in Höhe von 198.000 EUR an, sodass das Ergebnis des Forstbetriebs voraussichtlich um insgesamt 69.000 EUR schlechter ausfallen wird.

 

Auf der Ausgabenseite schlägt die Gewerbesteuerumlage zu Buche – sie muss aufgrund der wesentlich höheren Einnahmen um 78.850 EUR auf 207.000 EUR erhöht werden. Im Bereich der Straßenunterhaltung sind zusätzliche, z. T. unaufschiebbare Sanierungen angefallen, weshalb der Haushaltsansatz um 56.300 EUR erhöht werden musste. Auch im Bereich des Winterdienstes fallen Mehrausgaben von 40.000 EUR an. Der Diebstahl der Edelstahlabdeckung beim Klärbecken der Kläranlage Ühlingen verursachte einen Sachschaden im Umfang von 21.700 EUR.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt neu 886.350 EUR. RAL Blum geht davon aus, dass sich die Einnahmen des Vermögenshaushalts um rund 483.000 EUR verbessern werden, insbesondere durch Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 189.350 EUR und die um 257.000 EUR gesteigerte Zuführungsrate. Die verbesserte Einnahmesituation im Vermögenshaushalt wurde dazu genutzt, die Finanzierung einer außerordentlichen Tilgung eines Darlehens in Höhe von 240.000 EUR sicher zu stellen.

 

Zur Deckung des Investitionsbedarfes für den Breitbandausbau in Birkendorf müssen 159.350 EUR zusätzlich bereit gestellt werden. Der Schuldenstand der Gemeinde wird im Jahr 2015 um 615.424 EUR auf 1,904 Mio. EUR vermindert werden können. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage sinkt auf 749.593 EUR ab.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015.

 

TOP 7: Aufstellung einer „Außenbereichssatzung“ für den Ortsteil Untermettingen im Bereich Raßbach

 

Bürgermeister Gantert erläuterte, dass der Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung am 28.09.2015 im Gemeinderat erfolgte. Hintergrund war die grundsätzliche Ermöglichung eines Bauvorhabens. Zeitgleich eröffnet die Satzung auch Anderen die Möglichkeit, vereinfacht Wohnbauvorhaben zu realisieren, auch wenn keine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.10.2015 bis 16.11.2015 statt. Der Gemeinderat beschloss, dass die vorgebrachten Anregungen des Landratsamtes Waldshut, Abt. Bodenschutz, des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und des Landesamtes für Denkmalpflege berücksichtigt werden und die Anregung des Landratsamtes Waldshut, Landwirtschaftsamt, nicht berücksichtigt wird. Ebenfalls wurde die Außenbereichssatzung entsprechend beschlossen. 

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.