Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 26.10.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2015

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert teilte mit, dass keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntzugeben sind.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürgerschaft gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es lagen drei Baugesuche für die Gemarkungen Berau, Birkendorf und Hürrlingen vor. Das Gremium erteilte allen Baugesuchen, teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates, das gemeindliche Einvernehmen.

 

TOP 4: Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2016

 

Rechnungsamtsleiter Blum stellte dem Gremium die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren vor. Er nahm Bezug auf die Rechtsgrundlagen für die Gebührenkalkulation und gab einen Rückblick über die bisherige Entwicklung.

 

Zudem erläuterte er das Thema „gesplittete Abwassergebühr“. Hierbei wurde seitens der Gemeinde bisher der sogenannte Frischwassermaßstab angesetzt. Wenn die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers 12% übersteigen, ist ein gesplitteter Maßstab, welcher sich in den Frischwasserverbrauch und das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser aufteilt, zu verwenden. Eine für das Jahr 2010 durchgeführte Untersuchung ergab einen Kostenanteil von 13,5% für die Niederschlagswasserbeseitigung, weshalb damals beschlossen wurde, die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auszusetzen und die weitere Entwicklung des Kostenanteils für die Niederschlagswasserbeseitigung abzuwarten. Eine nun vorliegende aktuelle Überprüfung für das Jahr 2014 ergab einen Kostenanteil von 12,29%, welcher damit im Vergleich zum Jahr 2010 deutlich gesunken ist. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren aufgrund anstehender Investitionen im Abwasserbereich weiter sinken wird, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, auf die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu verzichten und weiterhin den Frischwassermaßstab zu verwenden.

 

Es wurden weiter die Fortschreibung der gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung der letzten Jahre sowie die Kalkulationsgrundlagen vorgestellt. Herr Blum zeigte auf, dass aufgeschobene Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen dazu geführt haben, dass im Bereich der Abwasserbeseitigung zu geringe Aufwendungen angefallen und dadurch Überschüsse erwirtschaftet wurden.

 

Im Bereich der Wasserversorgung wird für das Jahr 2016 mit einem voraussichtlichen Gewinn bei 65.577 EUR gerechnet. Dieser soll zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet werden. Ende 2016 verbleibt demnach noch ein Verlust in Höhe von 24.426,74, der in den folgenden Jahren getilgt werden soll.

 

Im Bereich der Abwasserbeseitigung ergibt das voraussichtliche Ergebnis für 2016 einen Verlust von 75.319 EUR. Nach Verrechnung der Verluste mit Gewinnvorträgen verbleiben 33.244 EUR Verlust, der in den Folgejahren ausgeglichen werden soll.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, bestätigte die jeweils zu Grunde liegenden kalkulatorischen Annahmen der Verwaltung und tätigte die entsprechenden Beschlüsse zu den Gebühren (unter anderem: Wasserverbrauchsgebühr: 2,35 EUR/cbm, Abwassergebühr 2,80 EUR/cbm entsprechend Frischwassermaßstab).

 

TOP 5: Beitritt der Gemeinde zum Biosphärengebiet Schwarzwald (Bereich Bannwald Schwarzahalden)

 

Bürgermeister Gantert nahm einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung: Am 03.02.2015 fand eine Vorberatung im Gremium mit einem Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg statt, am 30.03.2015 folgte die öffentliche Beratung im Gemeinderat sowie die Interessenbekundung für einen Beitritt zum Biosphärengebiet. Zwischenzeitlich wurden die Grundlagen für das Biosphärengebiet seitens des Regierungspräsidiums festgelegt.

 

Der Vorsitzende führte aus, dass im Falle eines positiven Beschlusses die Gemeinde mit der Fläche des Bannwaldes Schwarzahalden als Kernzone und den angrenzenden Staatswaldflächen als Pflegezone dem Biosphärengebiet beitritt. Es werden - bis auf eine kleine Fläche des Schluchseewerkes - keine weiteren Privatflächen miteinbezogen.

 

Inwieweit die Gemeinde einen Vorteil aus der Zugehörigkeit zum Biosphärengebiet ziehen kann, sei derzeit noch fraglich, so Bürgermeister Gantert. Auch sind die Fördermöglichkeiten noch nicht klar und ein Werbeeffekt angesichts des geringen Flächenanteils und der Randlage des Gebietes ungewiss. Nachteile sind für den Vorsitzenden jedoch keine erkennbar. Pro Jahr sind 575 EUR seitens der Gemeinde für die Zugehörigkeit zum Biosphärengebiet zu bezahlen. Es wird für Gemeindeflächen keine Einschränkungen geben und es werden keine gemeindeeigenen Flächen aus der Nutzung genommen. Man wird die Entwicklung ersten 10 Jahre beobachten und dann weiter sehen.

 

Nach kurzer Diskussion beschloss das Gremium mehrheitlich den Beitritt zum Biosphärengebiet Schwarzwald.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.