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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 20.07.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.07.2015

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert teilte die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung mit: Es wurde über den Erwerb von zwei Waldgrundstücken mit einer Gesamtgröße von 0,6 ha auf Gemarkung Obermettingen beschlossen.

 

Der Vorsitzende berichtete weiter zum Sachstand in Sachen Fischtreppe bzw. Sanierung der Wehranlage an der Schlücht beim Rathaus in Ühlingen. Alle Beteiligten haben sich hierzu zu einem Gespräch getroffen und eine Vereinbarung geschlossen. Ggf. ist eine Sanierung noch im Spätsommer möglich.

 

Bürgermeister Gantert gab abschließend folgende Termine bekannt:

  • Feuerwehrfest im Ortsteil Berau am 26.07.2015
  • Jahrmarkt auf dem Kirchplatz in Ühlingen am 05.08.2015
  • Erste Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause am 14.09.2015

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger aus Löhningen erkundigte sich nach der in der Sitzung zur Debatte stehenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Weiler Löhningen. Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass damit die Möglichkeit zum Bauen gegeben werde und verwies auf den Tagesordnungspunkt 6, in welchem das Thema näher behandelt wird.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es wurden drei Baugesuche auf den Gemarkungen Berau, Obermettingen und Riedern am Wald behandelt. Seitens der Ortschaftsräte ist bereits Zustimmung erfolgt, weshalb auch der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilen konnte.

 

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Sputzen II“ in Birkendorf

 

Im vergangenen Herbst gab es für das Flurstück Nr. 46 auf Gemarkung Birkendorf zwei Bauvoranfragen, welche seitens des Landratsamtes mit dem Verweis auf eine nicht genehmigungsfähige Bebauung in zweiter Reihe abgelehnt worden sind.

 

Um eine Bebauung doch möglich zu machen, war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das angrenzende Grundstück Flst.Nr. 46/1 wurde in diesen Bebauungsplan mit einbezogen. Dieses war bereits in einem früheren Bebauungsplan als Baugrundstück ausgewiesen, welcher später jedoch aufgehoben wurde. Das Grundstück verlor damit seine Bebaubarkeit.

 

Durch den neuen Bebauungsplan „Im Sputzen II“ ist für beide Grundstücke die Bebaubarkeit wieder gegeben. Auf Flst.Nr. 46 sollen zwei Wohnhäuser errichtet werden, und Flst.Nr. 46/1 soll an einen Bauinteressenten verkauft werden.

 

Das Gremium beschloss entsprechend die Aufstellung des Bebauungsplanes, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes sowie die beschleunigte Durchführung des Verfahrens und die Offenlage.

 

TOP 5: Änderung des Bebauungsplanes „Schlattgraben Ost“ in Birkendorf in einem Teilbereich

 

Am 11.05.2015 erfolgte hierzu der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im Gremium. Auch der Verkauf der betroffenen Grundstücke ist bereits beschlossen.

 

Die im Zuge der Offenlage bzw. Anhörung eingegangenen Stellungnahmen waren zu prüfen und abzuwägen. Es ist lediglich eine Stellungnahme seitens des Landratsamtes eingegangen, in welcher die Gemeinde gebeten wird, die im Plan enthaltene Regelung des Leitungsrechtes im Textteil zu konkretisieren.

 

Das Gremium beschloss die Berücksichtigung der Anregung des Landratsamtes sowie die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung.

 

TOP 6: Aufstellung einer „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Untermettingen im Bereich Löhningen

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass der Weiler Löhningen im baurechtlichen Sinne als Außenbereich anzusehen ist und Bauvorhaben nur eingeschränkt durch eine Privilegierung möglich seien. Durch die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kann eine Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich hergestellt werden.

 

Auf Antrag eines Bürgers, der in Löhningen bauen wollte, wurde bereits im Jahr 2000 ein Verfahren in Gang gesetzt, um den Bau zu ermöglichen. Das damalige Verfahren kam jedoch zum Stillstand und wurde nicht weitergeführt.

 

Im vergangenen Jahr trat ein weiterer Bauinteressent auf die Gemeinde zu, weshalb die Gemeinde das begonnene Verfahren nun fertigstellen möchte. Der Bauherr teilte jedoch am Tag der Gemeinderatssitzung mit, dass er doch kein Interesse mehr an der Umsetzung des Bauvorhabens habe.

 

Bürgermeister Gantert sprach sich trotzdem dafür aus, das Verfahren jetzt in Gang zu setzen. Es sei zu befürchten, dass in Zukunft eher mit weiteren Restriktionen zu rechnen sei. Seitens der Verwaltung wurde zudem auf die Problematik hingewiesen, dass derzeit im Bestand der meist landwirtschaftlich geprägten Gebäude auch Umnutzungen, Abbruch und Neubau zu Wohnzwecken vor dem Hintergrund des Außenbereiches in der Regel nicht genehmigungsfähig sind.

 

Im Rahmen der Offenlage wird den betroffenen Anliegern zudem nochmals Möglichkeit gegeben, sich am Verfahren zur beteiligen.

 

Es wurde vorgeschlagen, entgegen der Sitzungsvorlage noch zwei weitere Grundstücke mit in die Satzung aufzunehmen. Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sowie die Anhörung der betroffenen Stellen.

 

TOP 7: Vergabe von Straßensanierungsarbeiten

 

In der Sitzung sollten insgesamt vier Straßensanierungsmaßnahmen für die Ortsteile Riedern, Untermettingen und Hürrlingen vergeben werden. Diese Maßnahmen sind zu einer Ausschreibung zusammengefasst worden, weshalb die Angelegenheit dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Kostenschätzung belief sich auf 23.500 EUR, die Kostenberechnung lag bei 31.660 EUR.

 

Es wurden fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, vier Angebote gingen ein. Das annehmbarste Angebot kommt von der Firma Klefenz mit einer Angebotssumme von 27.515,80 EUR brutto. Der Ausführungszeitraum soll nach den Handwerkerferien im Oktober erfolgen. Das Gremium beschloss entsprechend die Vergabe an die Firma Klefenz.

 

TOP 8: Breitbandausbau in Ober- und Untermettingen

Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme

 

Die Stadt Stühlingen plant den Bau eines Breitbandnetzes, welches sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf und die Stadt Bonndorf beteiligen sich an diesem Projekt. Vorteil hierbei ist der Erhalt von erhöhten Fördermitteln durch die interkommunale Zusammenarbeit.

 

Ein letzter Punkt für den Förderantrag ist die Prüfung des Landratsamtes, ob die Gemeinde das Bauvorhaben finanzieren kann. Diese erfolgt in Form einer gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme durch das Kommunalamt des Landratsamtes.

 

Der Vorsitzende informierte weiter über den Stand der neuen Förderrichtlinie. Die Unterschiede zwischen der Förderung nach alter und neuer Richtlinie sind immens: Die Förderung für den Breitbandausbau in den beiden Ortsteilen nach der alten Richtlinie wäre über 1,177 Mio. EUR, nach dem neuen Förderrichtlinienentwurf dagegen 2,567 Mio. EUR. Demnach ergibt sich ein Finanzbedarf für die FTTB-Erschließung von (alt) 1,7 Mio. EUR bzw. (neu) 0,3 Mio. EUR.

 

Es wurden bei der Finanzierungsberechnung zudem geschätzte Anschlusskostenbeiträge in Höhe von 1.000 EUR je Anschlussnehmer eingerechnet. Auch wurde eine fiktive Anschlussdichte von 75% zu Grunde gelegt.

 

Der Gemeinderat stimmte der Finanzierung und Durchführung der geplanten Investitionen für den kommunalen Breitbandausbau im Versorgungsgebiet Ober- und Untermettingen unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich zu.

 

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Gantert bei dem Gremium und den Ortsvorstehern, welche seit einem Jahr nach den letzten Kommunalwahlen im Amt sind, für die gute Zusammenarbeit.