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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 06.07.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2015

 

 

TOP 1: Schlüchttal-Schule Ühlingen-Birkendorf – Grafenhausen

Sachstandsbericht und aktuelle Entwicklung

 

Die öffentliche Gemeinderatssitzung begann mit einer Führung durch die Schlüchttal-Schule in Ühlingen.

 

Bürgermeister Gantert informierte darüber, dass die Schlüchttal-Schule als Werkrealschule für den Beginn des nächsten Schuljahres eine große Anzahl Anmeldungen für die 5. Klasse verzeichnen konnte. Die Schlüchttal-Schule gehört damit zu den drei eingangsstärksten Werkrealschulen im Landkreis. Nichtsdestotrotz wird ein Fortbestand aufgrund der sinkenden Geburtenzahlen nicht möglich sein, man müsse mittelfristig damit rechnen, dass die Schule schließen wird. Außerdem sei die Schulart Werkrealschule politisch nicht mehr gewünscht.

 

Anschließend führte Schulrektor Henning Zillessen das Gremium durch das Schulgebäude und erläutert die aktuellen Arbeiten. So wurden Elektroarbeiten getätigt (Austausch der Beleuchtung) und die EDV-Ausstattung erneuert (Umfang rund 50.000 EUR). Geplant ist weiter die Beschaffung von neuem Mobiliar (Tische und Stühle für die Klassenzimmer).

 

Herr Zillessen machte weiter Ausführungen zur Einrichtung einer FSJ-Stelle ab dem kommenden Schuljahr, zum neuen Bushalteplatz, zum Thema Ganztagesschule, den Schülerzahlen und zu den weiteren Zielen für das kommende Schuljahr, wie der Integration von vier neuen Lehrern.

 

Es seien genügend Räumlichkeiten an der Schule vorhanden und diese würden auch benötigt, so der Rektor. Zum Thema Inklusion teilte er mit, dass die Schule hierbei kaum eigenen Spielraum habe. Für betroffene Schüler werde ein Gutachten angefertigt, welches zum Ergebnis hat, dass der Schüler entweder ein inklusives pädagogisches Angebot erhält oder der Förderschule zugeordnet wird. Bei einem inklusiven Angebot zieht das Schulamt die betreffenden Kinder zusammen an einen Standort. Aktuell sei dies Bonndorf. Trotzdem kann es vorkommen, dass diese Kinder eine Regelschule besuchen, wenn die Eltern auf das ihnen rechtlich zustehende Förderangebot verzichten.

 

TOP 2: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der weitere Sitzungsverlauf fand im Rathaus Ühlingen statt. Bürgermeister Gantert teilte die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung mit: Es wurde ein Auftrag an die Firma Tillig Geomatics aus Dogern zur Bestandsvermessung des Kanalsystems in Berau erteilt.

 

Weiter berichtete der Vorsitzende über diverse Zuschusszusagen:

 

Hinsichtlich des Feuerwehrfahrzeugs Birkendorf wurde die Zusage zur Fachförderung erteilt; der schriftliche Bescheid steht noch aus. Es wird ein LF 10 beschafft, welches durch die Haushalte 2014 und 2015 finanziert ist. Eine Ausschreibung soll erfolgen, sobald der Bescheid eingegangen ist.

Über den Ausgleichsstock erhält die Gemeinde 100.000 EUR (beantragt waren 180.000 EUR) für die Straßenbaumaßnahme im Rahmen der Ortskernsanierung Ühlingen.

 

Die Gemeinde erhält zudem einen Zuschuss über 104.029,02 EUR aus dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Der Eigenanteil der Gemeinde für eine spätere Infrastrukturmaßnahme beträgt hierbei 10%.

 

TOP 3: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Einwohnerschaft gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 4: Baugesuche

 

Es wurde über zwei Bauanträge auf der Gemarkung Ühlingen beraten. Sowohl Verwaltung wie auch Ortschaftsrat sahen beide Baugesuche als unproblematisch an, weshalb beiden das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.

 

TOP 5: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf

 

Bürgermeister Gantert erläuterte, dass die Hauptsatzung eine besondere Stellung innerhalb der gemeindlichen Satzungen innehabe. Sie regelt unter anderem die organisatorischen Verhältnisse sowie die Verfassung innerhalb der Gemeinde und bedarf als einzige Satzung einer qualifizierten Mehrheit, also über 50% aller Stimmen des Gremiums.

 

Die letzten Änderungen der Hauptsatzung erfolgten im Jahr 2001 mit der Euro-Anpassung und im Jahr 2004 mit der Anpassung der Sitzanzahl im Gemeinderat.

 

Aufgrund einiger Änderungen und Anpassungen an die heutigen Verhältnisse soll die Satzung neu gefasst werden. Die Änderungen enthalten unter anderem:

  • Die Wertgrenzen, bis zu welchen der Bürgermeister, ein Ausschuss oder der Gemeinderat zu entscheiden haben, wurden an die Mustersatzung angepasst – hierbei hat man sich an den jeweils geringsten Mindest- und Höchstwerten für Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 Einwohner orientiert und diese zudem abgerundet.
  • Die Zuständigkeiten wurden überarbeitet und betreffen unter anderem den Technischen Ausschuss als beschließenden Ausschuss, die Einräumung einer Allzuständigkeit des Gemeinderats, den Ortsvorsteher und die Ortschaftsräte, sowie den Bürgermeister bzw. die Verwaltung hinsichtlich der Einräumung von Kompetenzen im Bereich Personal.
  • Der Passus zur Einrichtung einer örtlichen Verwaltung in den Ortsteilen wurde gestrichen, da es vor Ort tatsächlich keine Verwaltungen im eigentlichen Sinne mehr gibt.

 

Von Seiten des Gremiums kam die Anregung über die Prüfung der Anzahl der Sitze im Gemeinderat. Hierzu stellte der Vorsitzende anhand einer Berechnung vor, wie sich die Sitzverteilung pro Ortsteil ändert, wenn das Gremium aus 14, 16 oder 18 Gemeinderäten besteht.

 

Der Vorsitzende nahm anschließend Bezug auf das Thema Unechte Teilortswahl. Dieses Wahlsystem bei den Gemeinderatswahlen wurde in den 70-er Jahren im Zuge der Gemeindegebietsreform eingeführt, um sicherzustellen, dass jeder Ortsteil im Gremium vertreten ist. Das heißt, dass bei jeder Gemeinderatswahl von vorneherein die Anzahl der Sitze für jeden Ortsteil festgelegt ist. Dies stelle im Grunde auch den einzigen Vorteil der Unechten Teilortswahl dar, so der Vorsitzende. Jedoch ergeben sich mit diesem Wahlsystem auch diverse Nachteile. Das Wahlverfahren sei wesentlich komplizierter und unverständlicher für die Wähler. Es gehen viele Stimmen verloren, weil viele Wähler nicht wissen, wie sie ihre Stimmen verteilen müssen. Dies führe letztendlich dazu, dass der Wählerwille falsch dargestellt wird. Der Eindruck nach vielen Gesprächen sei zudem gewesen, dass die Komplexität dieses Wahlsystems viele Bürger abhält, zur Wahl zu gehen, so der Vorsitzende.

 

Das Nichtausschöpfen bzw. die Ungültigkeit von Stimmen zeigte der Vorsitzende anhand von Zahlen des Statistischen Landesamtes auf – so sind in der Gemeinde bei der Kommunalwahl 2009 rund 78,5% der möglichen Stimmen abgegeben worden, 2014 waren es 78,9%. Bei Gemeinden ohne Unechte Teilortswahl lag die Ausschöpfung des Stimmenpotentials bei mehr als 89% (2009) bzw. 88% (2014). Die Zahl der ungültigen Stimmzettel lag 2009 bei 7,16%, 2014 bei 6,52%. Bei Gemeinden ohne Unechte Teilortswahl liegt diese Zahl bei 2,4% (2009) und 1,9% (2014).

 

Der Vorsitzende äußerte, dass er die Sorge, ein Ortsteil würde ohne die Unechte Teilortswahl nicht mehr im Gemeinderat vertreten sein, eher nicht sehe. Durch die Ortschaftsverfassung ist dem jeweiligen Ortsvorsteher die Teilnahme an Gemeinderats- und Ausschusssitzungen zugesichert. Eine Vertretung des Ortsteils sei also stets gewährleistet. Auch wenn die Ortsvorsteher hierbei lediglich beratende Funktion haben, sei dies aus seiner Sicht unproblematisch, da im Gremium eine offene Gesprächskultur herrsche und die meisten Entscheidungen einstimmig oder mit deutlicher Stimmenmehrheit erfolgen und eine Stimme hierbei wenig bewirkt.

 

Der Vorsitzende teilte abschließend mit, dass 1975 von rund 1.110 Gemeinden noch 717 (64,6%) die Unechte Teilortswahl durchführten, heute sind es noch 438 von 1.101 Gemeinden (39,8%); der Trend hierzu sei weiter rückläufig.

 

Der Vorsitzende betonte, dass über das Thema Unechte Teilortswahl bei der aktuellen Neufassung der Hauptsatzung noch kein Beschluss gefasst werden kann. Sie soll aber thematisiert und diskutiert werden, sodass für eine Entscheidung vor der nächsten Kommunalwahl noch genug Zeit sei. Es wurde seitens der Verwaltung daher vorgeschlagen, dass mit einen Informationsabend zunächst über die Unechte Teilortswahl informiert wird. Dies erfolgt über das Bildungswerk, mit welchem die Verwaltung in Kontakt hinsichtlich eines Termins im Oktober 2015 steht.

 

Zu diesem Informationsabend werden neben den Gemeinderäten und Ortschaftsräten auch alle interessierten Bürger über das Mitteilungsblatt eingeladen. Danach seien die Ortschaftsräte und die beiden Fraktionen des Gemeinderates gefragt, intern zu diskutieren. Spätestens im Jahr 2016 sollte dann hierzu ein Beschluss gefasst werden.

 

Das Gremium stimmte der vorgeschlagenen Anpassung und damit der Neufassung der Hauptsatzung zu. Die Neufassung ist in diesem Blättle abgedruckt.

 

TOP 6: Entscheidung über die Einziehung des Grundstücks Flst.Nr. 34/8 „Im Hard“ in Ühlingen gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg

 

BM Gantert erläuterte hierzu, dass es sich im vorliegenden Fall um den alten Straßenverlauf der Kreisstraße 6504 zwischen Ühlingen und Hürrlingen handle, welcher parallel zur heutigen Kreisstraße verlaufe. Entstanden sei das Grundstück vor 25 Jahren durch die Verlegung der Kreisstraße. Bereits damals sind Teile der Straße eingezogen worden.

 

Nachdem das Flurstück Nr. 34/8 heute nicht mehr als Straßengrundstück wahrnehmbar sei und zudem für den Straßenverkehr entbehrlich ist, wurde seitens der Verwaltung die Einziehung nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg vorgeschlagen. Die Wohnhäuser Im Hard 12 und Im Hard 14 haben über die Fläche ein Überfahrtsrecht, welches durch die Einziehung nicht berührt wird. 

 

Gelöst wäre dann zudem die Angelegenheit, dass immer wieder Autos auf dem Grundstück parken und eine Restfahrbahnbreite von 3 Metern nicht mehr gegeben ist. Den Parkierenden sei hier jedoch kein Vorwurf zu machen, da die Fläche bereits heute nicht mehr als Straße zu erkennen sei und als solche auch nicht mehr benötigt wird.

 

Auch der Ortschaftsrat hat die Angelegenheit behandelt und einer Einziehung zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Einziehung des Grundstücks Flst.Nr. 34/8 Im Hard gemäß § 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.