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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 02.02.2015, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.02.2015

 

Vor Beginn des offiziellen Teils der Gemeinderatssitzung nahm Bürgermeister Tobias Gantert die Ehrung des Ortschaftsrates Mathias Brunner aus Untermettingen vor, welcher seit 20 Jahren dem dortigen Ortschaftsrat angehört.

 

Der Vorsitzende führte aus, dass Mathias Brunner seit dem 12. Juni 1994 Ortschaftsrat im Ortsteil Untermettingen ist. Die Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer und die eigene Familie beanspruchen Herrn Brunner sehr, weshalb es ihm nicht möglich sei, an jeder Sitzung des Ortschaftsrates teilzunehmen. Er zeichne sich insbesondere auch durch seine Bereitschaft, Material und Gerätschaften zur Verfügung zu stellen, aus. Anschließend überreichte er Mathias Brunner die silberne Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg samt Urkunde und einem kleinen Präsent und dankte ihm für das ehrenamtliche Engagement in den vergangenen Jahrzehnten.

 

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Vorsitzende gab die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt: Es wurde über die Einstellung einer Mitarbeiterin im Bürgerservice des Rathauses und im Schulsekretariat der Schlüchttal-Schule entschieden. Weiter wurde über den Verkauf von zwei Grundstücksstreifen in Obermettingen Beschluss gefasst sowie über eine Förderung einer privaten Erneuerungsmaßnahme im Rahmen der Ortskernsanierung Ühlingen.

 

Er gratulierte den Teams der Gemeinderäte aus Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf zur Teilnahme am Alpencup der Gemeindeparlamente im Allgäu und insbesondere dem Team Rothauser Land 1 zum 3. Platz. 

 

Der Vorsitzende informierte, dass die Straße im Steinatal erneut aufgrund drohenden Schneebruchs gesperrt wurde. Die Sperrung wird vermutlich bis Mitte/Ende dieser Woche anhalten. Zum Thema Straßenoffenhaltung und Verkehrssicherheit sollen noch Gespräche mit dem Straßenverkehrsamt und der Leitstelle in Waldshut (hier insbesondere wegen Belangen der Feuerwehr) geführt werden.

 

BM Gantert nahm einen kurzen Rückblick auf die Bürgerversammlung für den Ortsteil Löhningen. In dieser Versammlung ging es insbesondere um den Zustand der Straßen und Leitungen und damit verbunden eine etwaige Sanierung. Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Tillig aus Dogern wurde den anwesenden Bürgern die Sachlage erläutert. Ein Vollausbau würde Kosten von rund 860.000 EUR verursachen. Vorrangig muss die Beitragspflicht geklärt werden, bevor ein Sanierungskonzept über die vordringlichsten Maßnahmen im Bereich des Asphalts und der Oberflächenentwässerung erstellt wird.

 

Ortsvorsteher Weiss aus Berau lobte den Winterdienst, welcher derzeit sehr stark beansprucht wird und schlug die Beschaffung einer Schneefräse für den Bauhof vor.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Eine Bürgerin aus Ühlingen erkundigte sich zum Ausbau des Gehweges der Berghausstraße. Der Vorsitzende teilte mit, dass der Gehweg im Zuge des zweiten Bauabschnittes der Ortskernsanierung wieder gut hergestellt wird. Weiter werde geprüft, inwieweit die Erforderlichkeit weiterer Straßenlaternen in der Berghausstraße vorliegt.

 

TOP 3: Ortskernsanierung Ühlingen

3.1 Information zum Bauablauf im zweiten Bauabschnitt

3.2 Vergabe des zweiten Bauabschnittes

 

Der Bürgermeister konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Planer Ernst Kaiser begrüßen, welcher den Bauablauf im zweiten Bauabschnitt näher vorstellte.

 

Dieser berichtete, dass der derzeitige Stand der Planung mit der Firma Staller, den Behörden und der Polizei abgestimmt sei. Der Baubeginn sei in der 10. Kalenderwoche geplant, bis Anfang August 2015 wolle man mit dem zweiten Bauabschnitt fertig sein. Die Kirchstraße wird während des zweiten Bauabschnittes einspurig befahrbar sein, sodass der Verkehrsfluss sichergestellt ist. Der Schwerlastverkehr wird außerörtlich umgeleitet. Eine komplette Straßensperrung soll es lediglich in den letzten beiden Juliwochen geben.

 

Der zweite Bauabschnitt gliedert sich in 5 Sektionen, wobei die Entwässerungsleitungen im jeweiligen Bereich mit erneuert werden. Die erste Sektion beginnt an der Schlüchtbrücke beim Haus Baschnagel bis hin zum alten Rathaus (10.-14. KW). Die zweite Sektion folgt vom Kriegerdenkmal bis zur Sparkasse (15.-19. KW). Beim Anwesen Edeka Fechtig werden diverse bauliche Maßnahmen erfolgen, sodass eine Zulieferung des Geschäftes in dieser Bauphase sichergestellt ist. Die dritte Sektion ist dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite zurück der Abschnitt zwischen Gasthaus Posthorn und der Landstraßeneinmündung (20.-21. KW). Die vierte Sektion wird den Bereich von der Apotheke bis zur Schlüchtbrücke umschließen (22.-23. KW). Als fünfte Sektion ist dann die Gesamtasphaltierung des zweiten Bauabschnitts vorgesehen (24.-25. KW). Es ist geplant, dass die Hauptstraße nur in diesem Zeitraum rund zwei Wochen voll gesperrt wird, eine örtliche Umleitung für Autos ist innerorts eingerichtet.

 

Wenn die Baumaßnahme nach Plan verläuft und die Wetterverhältnisse entsprechend gut sind, soll sie bis Anfang August 2015 abgeschlossen sein. Zur Vorbereitung des zweiten Bauabschnitts werden Anliegergespräche geführt. Ortsvorsteher Müller stellte hierzu fest, dass die Pläne für diesen Bauabschnitt bei den Anliegern gut angekommen seien.

 

Während der Bauphase im zweiten Bauabschnitt wird die Bushaltestelle in der Ortsmitte in den Bereich des neuen Busplatzes verlegt.

 

Der Auftrag über die Baumaßnahme des zweiten Bauabschnitts der Ortskernsanierung soll im Rahmen eines Folgeauftrags an die Firma Staller vergeben werden. Die hierfür maßgebenden Kriterien wie räumlicher und zeitlicher Zusammenhang sowie die finanziell untergeordnete Bedeutung sind erfüllt.

 

Das Gremium nahm vom dargestellten Bauablauf im zweiten Bauabschnitt Kenntnis und beschloss die Vergabe der Tiefbauarbeiten des zweiten Bauabschnittes der Ortskernsanierung Ühlingen an die Firma Staller aus Grafenhausen-Mettenberg zu einem Angebotspreis von 464.629,09 EUR brutto.

 

TOP 4: Überprüfung und Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes

 

Rechnungsamtsleiter Blum erläuterte, dass bei Tätigung von Investitionen für die Abnützung der Investitionsgüter in der Folge nicht nur Abschreibungen, sondern für das durch die Investition gebundene Kapital auch Zinsbeträge berücksichtigt werden müssen. Um einen angemessenen Zinssatz anzusetzen, bildet man in der Regel einen Mischzinssatz aus tatsächlichen Zinsaufwendungen für Kredite einerseits und langfristigen Geldanlagen anderseits.

 

Da das in den Investitionen gebundene Kapital nicht tatsächlich in Geldanlagen angelegt wurde, ist fiktiv eine Anlagemöglichkeit zugrunde zu legen, die einen möglichst langen Anlagehorizont sowie eine höchstmögliche Sicherheit aufweisen sollte. In der Regel wird deshalb zur Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes auf die Renditen inländischer, festverzinslicher Wertpapiere mit entsprechend langer Laufzeit zurückgegriffen.

 

Bis zum Jahr 2008 lag der von der Verwaltung so ermittelte Mischzinssatz bei 6 %. In der Folge wurde er dann zunächst auf 5,5 % und 2009 in einem weiteren Schritt auf 4,5 % abgesenkt. Angesichts zurückgehender Renditen für Gelanlagen bzw. sinkender Zinsausgaben für Kommunaldarlehen hat die Verwaltung eine neuerliche Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,0% beträgt. Das Gremium beschloss die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes rückwirkend ab dem 01.01.2014 auf 4,0%.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.