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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 17.03.2014, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben
Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 17.02.2014 bekannt: Hier hat das Planungsbüro Ernst Kaiser dem Gremium die aktuellen Planungen zur Ortskernsanierung ausführlich vorgestellt. Das Gremium beauftragte das Planungsbüro Kaiser mit der Planung der Ortskernsanierung.
 
TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
Seitens der Bürgerschaft gab es keine Wortmeldungen.
 
TOP 3: Baugesuche
Es wurden vier Baugesuche auf den Gemarkungen Berau, Brenden, Obermettingen und Ühlingen behandelt. Der Gemeinderat erteilte allen Baugesuchen teils vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates das gemeindliche Einvernehmen. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.
 
TOP 4: Vorstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Sanierung des Rühligwegs in Brenden
Herr Mülhaupt vom Ingenieurbüro Tillig aus Dogern stellte die Entwurfs- und Ausführungsplanung zur Sanierung des Rühligweges vor. Die Maßnahme wird in drei Bauabschnitte unterteilt, mit dem ersten Bauabschnitt (Verbindung Höhenstraße/Rühligweg) soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Im Haushalt sind für die Gesamtmaßnahme 100.000 EUR vorgesehen.
 
TOP 5: Änderung des Bebauungsplanes „In Bünden“, Riedern am Wald
Der Ende der 80-er Jahre in Kraft getretene Bebauungsplan „In Bünden“ war hinsichtlich seiner Festsetzungen sehr starr und gab stringente Vorgaben. Da in diesem Baugebiet noch mehr als die Hälfte der Bauplätze unbebaut sind, bietet es sich an, für diesen Bebauungsplan die gleichen liberalen Festsetzungen wie im Bebauungsplan „Im Bündten II“ zu treffen.

 

Im Zuge der Änderung der Vorschriften soll die Namensgebung des Bebauungsplanes in den Namen „Im Bündten“ geändert werden. Das Verfahren kann beschleunigt nach § 13 BauGB, d.h. ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Der Gemeinderat stimmte dem zu undbeschloss, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern, diesen öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahme der Behörden einzuholen.
 
TOP 6: Änderung des Bebauungslanes „Im Bündten II“ in Riedern am Wald in einem Teilbereich
Der Bebauungsplan „Im Bündten II“ in Riedern am Wald sieht zur Erschließung eine Verlängerung des Rathausweges nach Süden und einen Abschluss dieser Straße mit einer Wendeplatte vor. Von dieser Wendeplatte führt eine 4,00 m breite Verbindung zu dem weiter südlich bestehenden Feldweg.
 
Die Grundstücke westlich der Erschließungsstraße wurden in der Tiefe gleich groß aufgeteilt, um hier für jeden Bauplatz ein möglichst großes Maß zu erreichen.
 
Der Bauplatzt wurde zwischenzeitlich bereits verkauft. Es wäre nun nötig, die geplante Verbindung zu dem Feldweg im Anschluss an die Wendeplatte auf ca. 4,00 m Länge zu asphaltieren bzw. diese Verbindung um 4,00 m nach Osten zu verschieben. Dadurch entsteht ein direkter Anschluss des Grundstücks an die Wendeplatte, so dass keine zusätzlichen befestigten Flächen erforderlich sind.
 
Das Gremium beschloss den Bebauungsplan „Im Bündten II“ in Riedern am Wald in diesem Teilbereich durch Umverlegen des geplanten Feldweges um 4 Meter nach Osten im vereinfachten Verfahren zu ändern und der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
 
TOP 7: Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Dorfstraße West Brenden“ in einem Teilbereich
Der Bebauungsplan „Dorfstraße West, Brenden“ von Oktober 1994 setzt in seinem Geltungsbereich auf den einzelnen Grundstücken relativ kleine überbaubare Flächen fest. Dies entsprach dem Stil der damaligen Zeit, in der man durch Vorgabe der Gebäudeplatzierung, -stellung sowie der Firstrichtung eine klare Definition der Bebauung geben und damit ein homogenes Siedlungsbild erzielen wollte.
 
In der jetzigen Zeit wird das längst nicht mehr so stringent gesehen; die Gemeinden möchten den Bauwilligen möglichst große Freiheiten lassen, sodass jeder Bauherr seine persönlichen Vorstellungen zur Architektur realisieren kann. Zudem gibt es Kaufinteressenten für diese Grundstücke, die eine andere Grundstücksaufteilung als bisher haben möchten.
 
Im Zuge dieses Änderungsverfahrens bietet es sich an, den südlichen Teil des Grundstücks Nr. 20/2 mit in den Geltungsbereich der Änderung einzubeziehen und hier zusätzlich zwei Bauplätze auszuweisen.
 
Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss hierzu wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 28.10.2013 gefasst. In dieser Gemeinderatssitzung erläuterte Planer Walter Popp die Stellungnahmen des Landratsamtes Waldshut und die von Privatpersonen.
 
Das Gremium beschloss, den Anregungen des Landratsamtes wie vorgeschlagen nachzukommen und den Anregungen der Privatpersonen größtenteils nachzukommen. Weiter beschloss der Gemeinderat die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
 
TOP 8: Unterrichtung des Gemeinderates über die Allgemeine Finanzprüfung 2007 – 2011 durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Dieser Punkt wurde auf die kommende Gemeinderatssitzung vertagt.
 
Die Gemeinderatssitzung wurde anschließend im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.