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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 02.06.2014, um 00:00 Uhr
Ort:
 
Beschreibung:

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben
Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 12.05.2014 bekannt: Es wurde über eine Verpachtung bzw. den Verkauf eines Grundstücks in Berau beschlossen sowie über die Ortskernsanierung Ühlingen beraten.
 
Der Vorsitzende bedankte sich anlässlich der Kommunal- und Europawahl am 25.05.2014 bei allen Bürgern, welche sich als Kandidaten aufgestellt haben und gratulierte allen gewählten Gemeinderäten und Ortschaftsräten. Weiter richtete er seinen Dank an die zahlreichen Wahlhelfer am Wahltag, welche in der langen Auszählungsnacht großen Einsatz gezeigt haben.
 
Der Vorsitzende blickte zurück auf den Waldbegang und die Gemeinderatssitzung am 16.05.2014  im Zuge der zehnjährigen Forsteinrichtung, welche dort beschlossen wurde.
 
Die Tagesordnung wurde um TOP 6 „Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für die Kleinkindbetreuungseinrichtung in Ühlingen“ ergänzt.
 
TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
Ein Besucher bedankte sich bei der Verwaltung und dem Gemeinderat für die Gewährung eines Vereinszuschusses.
 
TOP 3: Ortskernsanierung Ühlingen: Vorstellung der fortgeführten Planungen
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Planer Ernst Kaiser, welcher die fortgeführten Planungen zur Ortskernsanierung näher vorstellte. Aktuell laufen im 1. Bauabschnitt Arbeiten zur Entwässerung und zur Wasserversorgung.
 
Es wurden mehrere Varianten für den Busplatz im Bereich des 1. Bauabschnittes ausgearbeitet. Es handelt sich bei all diesen Varianten um Kompromisslösungen, da die vorhandenen Verfügungsflächen keine Ideallösung zulassen. Es waren daher folgende Faktoren besonders zu bewerten: Funktionen zum ÖPNV, Fußgängerbeziehungen, Verkehrsberuhigung.
 
Nachdem Herr Kaiser alle ausgearbeiteten Varianten kurz vorstellte, erläutert er, dass es sich bei der Variante 5 und der Variante 6 um die bevorzugten Lösungen handelt.

Die Variante 5 trägt aufgrund der verschwenkten Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung bei, außerdem bleiben die Parkplätze erhalten. Allerdings ist dort keine Wendemöglichkeit für den Bus gegeben.
 
Variante 6 erfüllt die Wendemöglichkeit als einzige Lösung. Es ist eine Überquerungshilfe vorgesehen, die Parkplatzsituation bleibt ebenfalls erhalten. Hierbei wird jedoch sehr viel Fläche in Anspruch genommen, auch ist die Topographie nicht optimal.
 
Seitens der Verwaltung tendiere man zu Variante 5. Der Ortschaftsrat hat sich dagegen für Variante 6 ausgesprochen, da hier eine Wendemöglichkeit für die Busse bestehe und diese nicht über das Ortsnetz geleitet werden müssen.
 
Die in Variante 6 enthaltene Überquerungshilfe mache zwar Sinn, deren Realisierung sei jedoch davon abhängig, ob der Eigentümer seine Privatfläche an die Gemeinde verkaufe. Sollte man die Überquerungshilfe aus der Planung streichen, sei weniger Fremdfläche nötig.
 
Das Gremium beschloss einstimmig die Variante 6 zur Ausführung. Die Anlage eines Fahrbahnteilers als Überquerungshilfe zur Geschwindigkeitsdämpfung ist dann in die Ausführungsplanung mit aufzunehmen, wenn der dazu erforderliche Grunderwerb möglich ist.
 
Planer Kaiser teilte abschließend mit, dass noch in diesem Jahr die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes erfolgen soll.
 
TOP 4: Baugesuche
Es standen sieben Baugesuche auf den Gemarkungen Berau, Birkendorf, Brenden, Hürrlingen, Riedern a.W., Ühlingen und Untermettingen zur Beratung an. Allen Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen, teils vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates, erteilt. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.
 
TOP 5: Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung vom 08.07.2013
Der Vorsitzende teilte mit, dass ein erweitertes Betreuungsangebot im Kindergarten- und Krippenbereich in Ühlingen zum neuen Kindergartenjahr eingeführt werden soll – hierüber wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2014 sowie im Gemeindeblatt vom 21.05.2014 ausführlich berichtet. In der Sitzung vom 02.06.2014 war formell noch die Satzung an die geplanten Änderungen anzupassen. Das Gremium stimmte einer Änderungssatzung zur Kindergartengebührensatzung zu, in welcher die tageweise Betreuung in der Kinderkrippe sowie die Erhebung einer hälftigen Gebühr bei An- und Abmeldungen im laufenden Kalendermonat verankert ist.
 
TOP 6: Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für die Kleinkindbetreuungseinrichtung in Ühlingen
In den Baukosten für das Krippengebäude in Ühlingen waren die Begrünung und Außengestaltung nicht veranschlagt, weshalb das Gremium diesen Mehrausgaben zustimmen musste. Es wurden zwei Angebote hierfür eingeholt. Das Gremium erteilte dem günstigeren Bieter, der Firma Scholz-Tautz zu einer Angebotssumme von 13.232,98 EUR den Auftrag zur Begrünung und Außengestaltung.
 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.