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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 20.03.2023, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.03.2023

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 06.03.2023 bekannt:

  • Es wurde ein Beschluss zum weiteren Verfahren zur Besetzung der Hauptamtsleiterstelle getroffen.
  • Das Gremium beschloss über die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 1 EUR je geleisteter Einsatzstunde an den JA-Verein Mauchen für das Jahr 2022, insgesamt damit 3.525 EUR.

Der Vorsitzende berichtete über eine Info der Deutschen Telekom, dass beim Hochbehälter am Wasserschloss in Berau demnächst ein provisorischer Funkmast bis zur Errichtung des endgültigen Masts aufgestellt wird. Die vorübergehende Aufstellung des Containers mit Funkmast bedarf keiner Baugenehmigung.

 

Weiter teilte er mit, dass während eines Sturms am 11.03.2023 die Plane beim solaren Trocknungszelt der Kläranlage Ühlingen zerstört wurde. Ein Angebot für die Neuabdeckung liegt zwischenzeitlich vor und beträgt rund 8.700 EUR incl. Arbeitsaufwand. Das Gremium nahm von der Auftragserteilung zustimmend Kenntnis.

 

Abschließend informierte er über einen Felsabgang im Schlüchttal Mitte März und damit eine erneute Sperrung im Bereich Riedersteg – Witznau. Die Lage werde derzeit durch einen Geologen sowie den Naturschutz abgeklärt.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Aus den Reihen der anwesenden Bürger gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen drei Baugesuche auf den Gemarkungen Berau, Birkendorf und Untermettingen zur Beratung an. Diesen wurde das gemeindliche Einvernehmen – teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates – erteilt. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.     

 

TOP 4: Änderung der Haus- und Hallenordnung für die gemeindeeigenen Mehrzweckhallen, Turnhallen und Veranstaltungsräume

 

Die Haus- und Hallenordnung für gemeindeeigene Hallen und Veranstaltungsräume wurde im März 2007 vom Gemeinderat beschlossen und im August 2008 nochmals angepasst. Diese Fassung hat bis heute Gültigkeit.

 

Aufgrund der Mitte des Jahres 2022 in der Halle Ühlingen erfolgten Brandverhütungsschau, welche eine Verringerung der maximal zulässigen Personenzahl von 810 auf 610 Personen nach sich zieht, muss die Hallenordnung geändert werden. In diesem Zuge wurde sie gleichzeitig einer Prüfung zu weiteren Anpassungen unterzogen.  

 

Folgende wesentliche Änderungen wurden in die überarbeitete Fassung mit aufgenommen: Die genannte Personenzahlbeschränkung bei der Halle Ühlingen, Aufnahme des Mehrzweckraumes Riedern a.W. in die Hallenordnung, Hinweis auf Schankerlaubnis bei Verkauf von Alkohol, Erwähnung des Feuerwerksverbots, Streichung des Passus zu offenem Feuer und Kerzen als Tischdekoration aus brandschutzrechtlichen Gründen, Einfügung von Regelungen zum Winterdienst, Streichung einer Brandschutzwache (stattdessen Hinweis auf Einhaltung der Bestuhlungspläne).

 

Die überarbeitete Hallenordnung gilt ab sofort und kann in den nächsten Tagen auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

 

TOP 5: Beschluss einer Satzung zur Änderung der Hallengebührenordnung vom 11.11.2023

 

Die Gebühren für die Inanspruchnahme von Gemeindehallen und -sälen wurden zuletzt im November 2013 neu festgesetzt. Seither wurden die entsprechenden Beträge nicht mehr angepasst. Aufgrund gestiegener Energie- und Heizungskosten wird nun eine erforderliche Erhöhung der Benutzungsgebühren angestrebt. Die Nutzungsgebühren für Privatpersonen werden um 40 Prozent (4 Prozent pro Jahr) angehoben. Um die Vereine nicht zu stark zu belasten, sollen die Nutzungsgebühren für diese lediglich moderat angehoben werden. Hier ist eine Erhöhung um 20 Prozent, also 2 Prozent pro Jahr, vorgesehen. Angesichts bereits bestehender Reservierungen und Zusagen soll die Gebührenerhöhung erst zum 01.10.2023 wirksam werden. Die Satzung, aus welcher die neuen Gebührensätze für die Hallen und Säle entnommen werden können, ist im Mitteilungsblatt der KW13 abgedruckt.

 

TOP 6: Festsetzung der Eintrittsgelder für den Naturena Badesee

 

Nach dem Umbau des Waldbades in ein Naturerlebnisbad 2001/2002 wurde zunächst auf die Erhebung von Eintrittsgeldern verzichtet. Ab der Badesaison 2010 wurde dazu übergegangen, moderate Eintrittsgelder zu erheben (2 EUR für Erwachsene und 1 EUR für Jugendliche). Eine Anpassung der Eintrittsgelder wurde seither nicht vorgenommen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im letzten Prüfungsbericht angemahnt, angesichts der Höhe des Defizits des Bades eine Überprüfung der Entgelte vorzunehmen. Von den zuletzt kräftig angestiegenen Energiekosten sowie ebenfalls steigenden Personalkosten ist auch der Naturena Badesee betroffen. Die Eintrittsgelder sollen daher für die anstehende Saison wie folgt angepasst werden: Tageskarten Erwachsene 3 EUR, Kinder/Jugendliche 1,50 EUR. Dutzendkarten neu 30 EUR, Kinder/Jugendliche 15 EUR. Saisonkarten Erwachsene 50 EUR, Kinder/Jugendliche 25 EUR, Familienkarte 75 EUR. Der Aufschlag für die Saisonkarten (+25%) wurde bewusst moderater gestaltet als der für die Tageseintritte (+50%). Somit fällt die Belastung für diese Nutzer, bei denen es sich überwiegend um Einwohner der Gemeinde handelt, geringer aus, als für die Tagesgäste mit einem höheren Anteil von Nutzern, die nicht in der Gemeinde wohnen.

 

TOP 7: Sanierung und Erweiterung der Dorfhalle Brenden

 

Es standen zum Projekt Dorfhalle Brenden drei Vergaben in der Gemeinderatssitzung an:

Bei den Gerüst- Holzbau- und Dachdeckerarbeiten, welche öffentlich ausgeschrieben wurden, gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Fa. Kostenbader aus Grafenhausen mit einer Angebotssumme von 624.796,51 EUR. Die Kostenberechnung lag bei 605.700 EUR.

Bei den Betonsanierungsarbeiten erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Vier Bieter gaben ein Angebot ab. Die Kostenberechnung für den unteren Bereich der Veranstaltungshalle betrug 49.028 EUR. Auch der Bereich des Schuppens soll neu mit vergeben werden. Günstigste Bieterin für beide Bereiche ist die Fa. Orth & Schöpflin aus Waldshut-Tiengen mit einer Gesamtsumme von 63.764,92 EUR. Der Gemeinderat stimmte hier zudem der außerplanmäßigen Ausgabe von 19.200 EUR für die Sanierung der Decke und der Stützen unter dem Maschinenschuppen zu.

Bei den Blechnerarbeiten gingen nach einer beschränkten Ausschreibung zwei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Fa. Jäger aus Grafenhausen mit einer Angebotssumme von 8.195,77 EUR, an welche das Gremium den Auftrag vergab. Die Kostenberechnung belief sich auf 8.600 EUR.

 

8. Neubau Hochbehälter Wasserschloss Berau

 

Auch beim Neubau des Hochbehälters Berau waren zwei Vergaben zu tätigen. Bei der beschränkten Ausschreibung der hydraulischen Ausrüstung gingen drei Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Fa. Sülzle Kopf GmbH aus Sulz a.N. mit einer Angebotssumme von 124.420,80 EUR. Die Kostenberechnung betrug 115.955 EUR.

Die beschränkte Ausschreibung der elektrischen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR-Technik) zog ein Angebot nach sich: Dieses ist von der Fa. Eliquo Stulz aus Grafenhausen mit einer Angebotssumme von 137.441,80 EUR; die Kostenberechnung lag bei 127.895 EUR.

Der Gemeinderat vergab entsprechend die Aufträge an die beiden Firmen.

 

9. 11. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans „Mettmapark (Speckhüsli)“

 

Im Ortsteil Brünlisbach der Gemeinde Grafenhausen möchte der Eigentümer der Gaststätte Speckhüsli seinen Gastronomiebetrieb um ein attraktives Übernachtungsangebot erweitern. Angrenzend an den Campingplatz und den Gastronomiebetrieb sollen moderne Holz-Chalets an der Pferdekoppel errichtet werden. Damit soll ein neuartiges und attraktives Übernachtungsangebot geschaffen werden, das die vorhandenen Übernachtungsangebote innerhalb der Gemeinde qualitativ und quantitativ ergänzt. Die Gemeinde Grafenhausen möchte das Vorhaben unterstützen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, soll der Flächennutzungsplan punktuell geändert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,59 ha.

Der Gemeinderat empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal, über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zu beschließen. Weiter empfahl er dem Gemeindeverwaltungsverband, den entsprechenden Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

10. Feuerwehrgerätehaus Ühlingen: Vergabe der neuen Heizungsanlage

 

Nach der Errichtung der neuen Heizzentrale in der Witzhalder Straße soll die alte Elektroheizung im Feuerwehrgerätehaus Ühlingen ausgebaut und das Gebäude durch die neue Heizungsanlage versorgt werden. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben, ein Angebot lag bis zum Submissionstermin vor. Es handelt sich um die Fa. Gatti Sanitär & Heizung GmbH mit einer Angebotssumme von 58.300,12 EUR. Die Kostenschätzung lag bei 61.600 EUR.

Der Gemeinderat vergab den Auftrag entsprechend an die Fa. Gatti.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.