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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 12.12.2022, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2022 bekannt:

  • Es wurde in vier Personalangelegenheiten Beschluss gefasst.
  • Das Gremium beschloss über einen Abschluss von Mietverträgen für die Mobilfunkstandorte in Berau und Birkendorf.
  • Weiter wurde über den Erwerb eines Grundstücks in Obermettingen beschlossen.

Der Bürgermeister stellte die Sitzungsstatistik für das Jahr 2022 vor – es wurden 16 Gemeinderatssitzungen abgehalten; die Anwesenheit des Gremiums lag bei 92%.

Er dankte allen Gremiumsmitgliedern für ihren Einsatz und das gute Miteinander. Ebenso bedankte er sich bei den Bürgermeisterstellvertretern sowie der Verwaltung für die geleistete Arbeit. 

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Es waren bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes keine Bürger anwesend.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es stand ein Baugesuch auf Gemarkung Berau zur Beratung an. Diesem wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.     

 

TOP 4: Beschluss einer Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

 

Diese Thematik wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2022 vorberaten. Die Grundgebühr für die Wasserversorgung soll ab dem 01.01.2023 von 5,00 EUR auf 7,00 EUR angepasst werden. Die Verbrauchsgebühr wird dagegen bei der bisherigen Höhe mit 3 EUR pro cbm belassen (alle Beträge netto zzgl. 7% MwSt). Zur Umsetzung der Änderung bedarf es einer Änderung der Wasserversorgungssatzung, welche der Gemeinderat entsprechend beschloss.

 

TOP 5: Beschluss einer Satzung zur Änderung der Abwassersatzung

 

Auch dieser Sachverhalt zur Erhöhung der Abwassergebühr wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vorberaten. Der Gemeinderat hat die Kalkulation bestätigt und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass die Abwassergebühr ab dem 01.01.2023 von 3,00 EUR auf 3,30 EUR pro cbm Abwasser erhöht werden soll. Zur Umsetzung der Änderung bedarf es auch hier einer Änderung der entsprechenden Satzung, welche das Gremium beschloss.

 

TOP 6: Kurtaxekalkulation und Neufassung der Kurtaxesatzung

 

Die Kurtaxekalkulation sowie die Neufassung der Kurtaxesatzung wurde im Tourismusausschuss am 06.12.2022 vorberaten und fand entsprechende Zustimmung.

 

Rechnungsamtsleiter Blum erläuterte kurz die Kalkulation zu den neuen Kurtaxesätzen, welche wie folgt vorgeschlagen wurden:

 

Kurbezirk

Kurtaxe neu

Pauschalkurtaxe neu

Birkendorf

2,20 EUR

50,00 EUR

Ühlingen

2,05 EUR

45,00 EUR

Übrige Ortsteile Ü-B

1,90 EUR

40,00 EUR

Kinder/Jugendliche 6-16 J.

1,10 EUR

--

 

Die zeitliche Umsetzung der neuen Kurtaxesätze soll in zwei Stufen erfolgen: Die pauschale Jahreskurtaxe soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten, die Tageskurtaxe dagegen erst am 1. Juni  2023.  

 

Im Anschluss daran stellte Herr Blum die wesentlichen Änderungen der neuen Kurtaxesatzung vor. Die Änderungen betreffen insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Verwendung des „Elektronischen Meldescheins“; eine Befreiung hiervon ist in bestimmten Gründen möglich. Weiterhin ergeben sich neue Formulierungen und Regelungen hinsichtlich der Konus-Karte/Gästekarte, in Bezug auf die Stellplatzinhaber/Dauercamper sowie hinsichtlich der Ausgestaltung der Meldepflicht.

 

Der Gemeinderat bestätigte die vorliegende Kalkulation und setzt auf dieser Basis die Kurtaxebeträge neu fest. Weiter stimmte er dem vorliegenden Satzungsentwurf zu und beschloss die entsprechende Neufassung der Kurtaxesatzung.

 

TOP 7: Abschluss von Stromlieferverträgen

 

Die bestehenden, auf Basis einer Bündelausschreibung des Gemeindetages abgeschlossenen Stromlieferverträge für die Jahre 2020 bis 2022 enden zum Jahresende. Die Gemeinde nahm daher erneut an der Bündelausschreibung für die Jahre 2023-2025 teil. 

 

Diese hatte folgendes Ergebnis: Der Lieferpreis für das Jahr 2023 inklusive Steuer und aller Kosten einschl. Grundgebühren beläuft sich durchschnittlich auf rd. 0,6214 EUR / kWh. Die Konditionen des alten Liefervertrages lagen im Durchschnitt bei lediglich rd. 0,25 EUR / kWh. Für unseren Stromlieferbedarf mit 97 Abnahmestellen hat die Energiedienst AG den Zuschlag erhalten. Die Lieferkosten für das Jahr 2023 betragen brutto 453.635 EUR, dieser Betrag wird sich aufgrund der vom Bund angekündigten Strompreisbremse um voraussichtlich rd. 120.000 EUR reduzieren.

 

Für die Stromlieferung der Wärmestromabnahmestellen (11 Abnahmestellen, rd. 113.000 kWh) wurde aufgrund fehlender Angebote im Nachgang direkt bei der Energiedienst AG ein Liefervertrag für ein Jahr angefragt. Dieser ergibt für die Wärmestromabnahmestellen einen Endpreis von rd. 55,50 Cent /kWh.

 

Der Gemeinderat genehmigte die bereits erfolgte Beteiligung an der Bündelausschreibung 2023-2025 und stimmt dem Abschluss von Stromlieferverträgen mit der Energiedienst AG zu, weiter stimmte er hinsichtlich des Energiebedarfs für die Wärmestromabnahmestellen dem Abschluss des von der Energiedienst AG angebotenen Stromliefervertrages für das Jahr 2023 zu.

 

TOP 8: Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2023

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 befindet sich noch in Bearbeitung; es wird daher eine zusätzliche Gemeinderatssitzung am 09.01.2023 vorgesehen, in welcher über den Haushaltsentwurf beraten werden soll. In der Sitzung am 23.01.2023 erfolgt dann der Beschluss zum Haushalt 2023.

 

TOP 9: Brandverhütungsschau in verschiedenen Gebäuden der Gemeinde:

HdG Birkendorf, Schlüchttalhalle Ühlingen, Kinderkrippe Ühlingen

 

In den vergangenen Wochen fanden in unserer Gemeinde verschiedene Brandverhütungsschauen statt. Es wurden aufgrund einiger Mängel diverse Auflagen angeordnet, welche behoben werden müssen. Der Bürgermeister stellte in der Sitzung die  Ergebnisse der Brandverhütungsschau kurz vor. Die Finanzierungsmittel müssen in den Haushalt für das Jahr 2023 aufgenommen werden.

 

TOP 10: Bebauungsplan „Witzhalder Straße II“, Ühlingen

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

 

In der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland insbesondere durch einheimisch junge Familien. Um einer Abwanderungstendenz und einer Entleerung des ländlichen Raumes entgegenzuwirken, ist die Gemeinde bemüht, in allen Ortsteilen ein bedarfsgerechtes Baulandangebot bereitzuhalten.

 

Mit der Gebäudesanierung der Einrichtung einer Sozialstation sowie einer Tagespflege soll in der Witzhalder Straße ein Standort für ein selbstbestimmtes Leben im Alter entwickelt werden. In Ergänzung zum Sozialen Zentrum sollen auf der Nordseite der Witzhalder Straße verschiedene seniorengerechte Wohnformen entstehen. Im Zuge der Wohnentwicklung soll auch eine Heizzentrale zur Nahwärmeversorgung und ein Parkplatz für das Soziale Zentrum bzw. für die Feuerwehr Berücksichtigung finden. Zur Umsetzung des integrierten Wohnkonzepts ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Genehmigungsgrundlage erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,96 ha; der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend.

 

TOP 11: Bebauungsplan „Winterhalde“, Hürrlingen

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

 

Zur weiteren Generierung von Wohnbauland unterstützt die Gemeinde das Vorhaben zweier Eigentümer, die entlang der Straße „Winterhalde“ am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Hürrlingen vier weitere Wohnhäuser errichten möchten. Damit werden die bestehenden Wohnstrukturen fortgeführt und der Ortsrand Hürrlingens baulich abgerundet. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans als Genehmigungsgrundlage erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im unbeplanten Außenbereich entsprechend § 35 BauGB und umfasst eine Fläche von ca. 0,45 ha. Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden durch die Grundstückseigentümer getragen. Auch hier fasste der Gemeinderat den entsprechenden Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

TOP 12: Neubau Hochbehälter Wasserschloss

Installation einer Photovoltaikanlage

 

Das Dach des neuen Hochbehälters beim Wasserschloss Berau soll mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Kostenschätzung vom Februar 2022 belief sich auf 23.000 €. Die Energiekriese und die Erhöhung der Vergütung sorgten für eine deutliche Verteuerung der Anlagen. Im September wurden die Arbeiten an neun Fachfirmen in der Region beschränkt ausgeschrieben; zwei Angebote sind eingegangen. Günstigste Bieterin ist die Fa. Rebmann aus Birkendorf mit einer Angebotssumme in Höhe von 35.985,79 EUR, an welche das Gremium den Auftrag vergab.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.