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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 29.11.2021, um 19:30 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.11.2021 bekannt:

  • Es wurde beschlossen, dass für einen Hausarzt eine Mietunterstützung angeboten wird.
  • Es wurde über zwei Grundstückverkäufe Beschluss gefasst.
  • Dem Antrag des FC Birkendorf auf Zuschuss für eine Flutlichtanlage wurde entsprochen.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürgerschaft gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen drei Baugesuche auf Gemarkung Birkendorf zur Beratung an. Allen Baugesuchen konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.     

 

TOP 4: Vorstellung der Idee zur Gründung einer Waldgemeinschaft 

 

In unserer Gemeinde haben wir rund 3.515 ha Wald, davon sind 1.120 ha Privatwald, 1.338 ha Staatswald sowie 1.054 ha Kommunal- und Kirchenwald. Der Privatwald umfasst dabei 2.130 Flurstücke, so dass die durchschnittliche Parzellengröße bei lediglich 56 ar liegt. Nicht zuletzt der Käfer- und Trockenheitskatastrophe zeigte sich, dass eine sinnvolle Waldbewirtschaftung in dieser kleinteiligen Struktur stellenweise kaum möglich ist. Um dem entgegenzuwirken und für die Zukunft neu aufgestellt zu sein, kam die Idee zur Gründung einer Waldgemeinschaft auf. Diese sieht vor, dass aus vielen kleinparzellierten Waldstücken eine Gemeinschaft wird, an welcher der einzelne Waldbesitzer weiterhin Miteigentum, ein so genanntes Bruchteilseigentum, hat. Der Vorteil besteht darin, dass die Nachteile der Kleinstrukturierung entfallen, weil nun eine flurstücksübergreifende, speditive und zentral gesteuerte Waldbewirtschaftung möglich wird. Die Einbringung von Waldgrundstücken ist für die Waldbesitzer freiwillig. Diese müssen abschätzen, ob sie ihren Wald weiterhin selbst bewirtschaften und ggf. wiederbewalden können und ob sie ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können.

 

Herr Rothmund, Leiter des Kreisforstamtes beim Landratsamt Waldshut, stellte den Anwesenden die Idee der Waldgemeinschaft sowie das weitere Verfahren vor, welches durch das Forstamt begleitet werden würde. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und stimmte der weiteren Vorgehensweise zur Gründung einer Waldgemeinschaft zu.  

 

TOP 5: Jahresabschluss Forstbetrieb 2020

 

Tom Drabinski vom Kreisforstamt stellte den Jahresabschluss 2020 für den Gemeindewald vor. Der Forstbetrieb schloss mit einem Überschuss in Höhe von rd. 60 TEUR ab. Der im 4. Quartal 2019 aufgestellte und beschlossene Forstbetriebsplan 2020 hatte noch ein Defizit in Höhe von 140.000 EUR vorgesehen. Der im Betriebsplan geplante Einschlag von 13.000 EFm. wurde erheblich übertroffen. Im Ergebnis mussten mehr als 30.000 EFm. eingeschlagen werden. Es handelte sich fast ausschließlich um Käfer- oder Sturmholz. Der Gemeinderat billigte den vorliegenden Vollzug des Forsthaushaltes 2020.

 

TOP 6: Bewirtschaftungsplan Forstbetrieb 2022

 

Herr Drabinski stellte weiter den Bewirtschaftungsplan für das Jahr 2022 vor. Dieser weist im Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 182.785 EUR aus. Die Forstverwaltung rechnet auch 2022 kalamitätsbedingt mit einer weitaus höheren Holzeinschlagsmenge, als plangemäß normalerweise vorgesehen wäre. Kalkuliert wird hier für 2022 mit 15.220 EFM. Die angezogenen Holzpreise sowie die zu erwartenden Fördermittel dürften erneut zu einem Gewinn führen. Allerdings bestehen weiterhin Unsicherheitsfaktoren hinsichtlich Preisentwicklung und Kalamitätsverlauf. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan 2022 gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG zu.

 

TOP 7: 10. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung Ebnet“; Beschlussempfehlung für den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal für den Aufstellungsbeschluss und zum Beschluss der Offenlage

 

In der Gemeinde Grafenhausen besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland insbesondere durch ortsansässige junge Familien. Da im Flächennutzungsplan auf Gemarkung Grafenhausen bereits alle Wohnbaulandreserven aufgebraucht wurden, sollen in Grafenhausen aufgrund der hohen Nachfrage neue Wohnbauflächen im Ortsteil Brünlisbach ausgewiesen werden. Das Verfahren hierzu wird federführend von der Gemeinde Grafenhausen durchgeführt.

 

Mit der vorliegenden punktuellen Flächennutzungsplanänderung soll die Entwicklungsfläche Hotel (0,25 ha) aufgegeben und eine Wohnbaufläche (0,26 ha) neu ausgewiesen werden. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Vorentwurf zur 10. punktuellen Flächennutzungsplanänderung zu und empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der Offenlage zu fassen.

 

 TOP 8: 11. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes „Mettmapark (Speckhüsli)“; Beschlussempfehlung für den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal für den Aufstellungsbeschluss und zum Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung

 

Im Ortsteil Brünlisbach der Gemeinde Grafenhausen möchte der Eigentümer der Gaststätte Speckhüsli seinen Gastronomiebetrieb um ein attraktives Übernachtungsangebot erweitern. Der Eigentümer hat zusammen mit seinem Architekten ein Entwicklungskonzept vorgelegt und die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt, um eine Genehmigungsgrundlage für die vorliegende Planung zu schaffen. Die Gemeinde Grafenhausen hat die Planungsabsicht des Vorhabenträgers geprüft. Aus Sicht der Gemeinde ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage das Vorhaben zeitnah umzusetzen, weshalb die Gemeinde das Vorhaben unterstützt. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,49 ha.

 

Auch in diesem Punkt stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Vorentwurf zur 11. punktuellen Flächennutzungsplanänderung zu und empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung.

 

TOP 9: Beschluss über die Annahme von Spenden

 

Im Rechnungsjahr 2021 sind bislang Geld- und Sachspenden im Gesamtumfang bzw. Gesamtwert von 27.624,19 EUR bei der Gemeinde eingegangen. Davon entfallen 24.943,50 EUR auf Geldspenden sowie 2.680,69 EUR auf Sachspenden. Der Bürgermeister richtete seinen Dank an alle Spender und der Gemeinderat beschloss entsprechend die Annahme der Spenden.

 

TOP 10: KugelWaldPfad – Rückblick und Ausblick

 

Am 20.06.2021 wurde der KugelWaldPfad eröffnet, bis Mitte November konnten rund 36.000 Kugeln verkauft werden. Nach knapp einem halben Jahr Betrieb berichtete der Bürgermeister über die positiven Aspekte: Die Anlage hatte sehr viele Gäste zu verzeichnen, welche sich durchweg positiv zu dieser neuen Attraktion geäußert haben. Auch die Gastronomie erlebte einen Aufschwung durch die zusätzlichen Gäste, und die Gemeinde erlangte überregional weiteren Bekanntheitsgrad. Die Betreuung der Bahn durch Richard Sarbu, Harald Schmitt sowie den Gemeindebauhof klappt hervorragend. Der Bürgermeister stellte fest, dass sich aus Sicht der Gemeinde die Erwartungen an den neuen KugelWaldPfad damit mehr als erfüllt haben.

 

Verbesserungspotential wird jedoch noch insbesondere in folgenden Bereichen gesehen: Bessere Nutzbarmachung bzw. zusätzliche Schaffung von Parkplätzen, Verbesserung der Beschilderung, Beobachtung des Zustandes der Brücke beim Wildgehege, Ergänzung von Sitzgelegenheiten, Toilettenthematik, Prüfung von abschnittsweisen Geschwindigkeitsbeschränkungen, diverse Ergänzungen bei der Kugelbahn. Auch eine mögliche kontrollierte Bewirtung durch Vereine und Gruppierungen ist vorstellbar, hier soll zusammen mit dem Tourismusverein ein Konzept erarbeitet werden. Der Gemeinderat nahm vom dargestellten Sacherhalt entsprechend Kenntnis.

 

TOP 11: Änderung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

 

Die Streupflichtsatzung der Gemeinde stammt aus dem Jahre 1989. Das Muster für eine Streupflichtsatzung wurde kürzlich an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und vom Gemeindetag Baden-Württemberg entsprechend mit Erläuterungen versehen. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Gemeindesatzung an die Mustersatzung anzupassen. Der Gemeinderat stimmte dem zu und beschloss die Satzung zur Änderung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Betreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung).

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.