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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 04.10.2021, um 19:30 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.10.2021

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.09.2021 bekannt:

  • Es wurde über einen Grundstücksverkauf in Birkendorf beschlossen
  • Hinsichtlich des Breitbandausbaus wurde Frau Petra Kaiser aus Bonndorf mit der Unterstützung und Vermarktung von Breitbandanschlüssen in Ober- und Untermettingen beauftragt
  • Es wurde über die Niederschlagung einer Forderung beschlossen

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Es waren keine Bürger bei der Sitzung anwesend.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es lag ein Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren auf Gemarkung Birkendorf vor. Beim Kenntnisgabeverfahren wird seitens Bauherrn und Architekt die Einhaltung des Bebauungsplans und der baurechtlichen Vorgaben bestätigt, weshalb der Ortschaftsrat sowie der Gemeinderat lediglich Kenntnis hiervon nahmen.    

 

TOP 4: Änderung der Klarstellungssatzung „Im Espel-Wolfshöhle“, Ortsteil Birkendorf

 

Im Zuge eines geplanten Bauvorhabens auf dem Grundstück Flst. Nr. 161/2 in Birkendorf wurde festgestellt, dass die Grenze der bestehenden Klarstellungssatzung „Im Espel-Wolfshöhle“ aus dem Jahr 1983 teilweise durch das bestehende Hotelgebäude verläuft. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Satzung bestand das Hotel bereits; durch die Satzung konnte die Wohnbebauung auf den umliegenden Grundstücken ermöglicht werden. Da der Grenzverlauf der Klarstellungssatzung durch das Hotelgebäude verläuft, sind Erweiterungsmöglichkeiten für den Betrieb nur eingeschränkt möglich, die damals gezogene Grenzlinie erscheint nicht sinnvoll und wird daher angepasst. Für die Klarstellungssatzung ist kein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Bekanntmachung im Mitteilungsblatt tritt die Satzung in Kraft. Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Satzung zur Änderung der  Klarstellungssatzung.  

 

TOP 5: Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters bei der Feuerwehrabteilung Obermettingen

 

Die Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter werden von den aktiven Mitgliedern der Gemeindefeuerwehr in deren Hauptversammlung in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl vom Bürgermeister bestellt. In der Hauptversammlung der Feuerwehrabteilung Obermettingen am 10.07.2021 wurde Andreas Erne zum Feuerwehrkommandanten und Siegfried Maier zu seinem Stellvertreter gewählt. Der Gemeinderat stimmte dieser Wahl entsprechend zu.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.