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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 12.07.2021, um 19:30 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.07.2021

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Der Bürgermeister gab folgende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2021 bekannt:

 

  • Es wurde über zwei Personalangelegenheiten von Mitarbeitern im Rathaus und im Kindergarten beschlossen.

 

Der Bürgermeister berichtete zur Teststation in Ühlingen, dass der Bedarf an Tests deutlich zurückging, da Testnachweise aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen kaum mehr vorgelegt werden müssen. Zudem tritt ab 20.07.2021 eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, welche deutlich erhöhte Anforderungen an den Betrieb von Teststationen stellt; weiter muss eine erneute Zulassung zum Betrieb der Teststation beantragt werden. Daher wird die Teststation in Ühlingen zunächst den Betrieb einstellen, der letzte Öffnungstag war am 17.07.2021. Der Bürgermeister dankte allen bei der Teststation tätigen Helfern für das große Engagement diesbezüglich.

 

Er informierte darüber, dass auch während der diesjährigen Sommerferien ein Ferienprogramm stattfinden kann. Dieses umfasst über 20 Programmpunkte, an welchen insbesondere viele Vereine beteiligt sind. Das Programm wird voraussichtlich Mitte der 29. Kalenderwoche im Mitteilungsblatt sowie online veröffentlicht. Der Bürgermeister dankte den Organisatoren und den Anbietern für die Beteiligung beim Sommerferienprogramm 2021.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Es waren keine Bürger bei der Sitzung anwesend.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen zwei Baugesuche auf Gemarkung Birkendorf sowie zwei auf Gemarkung Ühlingen zur Beratung an. Drei Baugesuchen wurde zugestimmt; einem Baugesuch konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden, da es sich aktuell im Außenbereich befindet. Die abschließende Entscheidung zu den Baugesuchen trifft wie immer das Baurechtsamt beim Landratsamt Waldshut.  

 

TOP 4: Beschluss einer Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung (Anpassung der Elternbeiträge an die Empfehlungen der kommunalen Landesverbände)

 

Der Bürgermeister erläuterte, dass die kommunalen Landesverbände regelmäßig Empfehlungen zur Anpassung der Kindergartengebühren abgeben und die kirchlichen und gemeindlichen Träger von Kindertagesstätten ihre Gebühren an diese Empfehlungen anpassen. Die aktuelle Empfehlung sieht eine Erhöhung der Gebühren um rund 2,9% vor. Der Bürgermeister merkte hierzu an, dass das Defizit im Kindergarten derzeit 1,33 Mio. EUR beträgt und die Elternbeiträge zu 13,7% zur Kostendeckung beitragen. Von den kommunalen Landesverbänden wird ein Kostendeckungsgrad von 20% empfohlen. Die neuen Kindergartengebühren gelten ab 01.01.2022.

 

TOP 5: Vergabe diverser Arbeiten für den Anbau des Kindergartens Ühlingen

 

Es stand die Vergabe diverser Arbeiten für den Anbau am Kindergarten Ühlingen an. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten wie folgt:

Die Dachabdichtungsarbeiten wurden an die Fa. Kohl Bedachungen aus Waldshut-Tiengen zu einem Angebotspreis von 17.904,15 EUR vergeben. Die Kostenberechnung lag bei 18.955 EUR.

Die Blechnerarbeiten wurden an die Fa. Schneider + Sohn aus Waldshut-Tiengen zu einem Angebotspreis von 28.458,02 EUR vergeben. Die Kostenberechnung lag hier bei 27.355 EUR.

Die Verglasungsarbeiten wurden an die Fa. Fensterbau Gässler aus Albbruck zu einem Angebotspreis von 34.679,16 EUR vergeben. Die Kostenberechnung lag bei 35.500 EUR.

Die Sonnenschutzarbeiten wurden an die Fa. Harald Fechtig aus Riedern a.W. zu einem Angebotspreis von 6.399,82 EUR vergeben. Die Kostenberechnung hierfür lag bei 5.845 EUR.

 

TOP 6: Lockerungen der Corona-Verordnung: Öffnung der Hallen/Säle für private Veranstaltungen

 

Mit der neuen Coronaverordnung traten zum 28.06.2021 weitere Lockerungen in Kraft. Verbunden mit den niedrigen Inzidenzzahlen im Landkreis sind damit bei der aktuellen Inzidenz von unter 10 auch private Zusammenkünfte bis 25 ungeimpften Personen zulässig sowie private Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage) bis zu 300 Personen mit Hygienekonzept und 3G-Nachweis. Der Gemeinderat beschloss entsprechend, die gemeindeeigenen Hallen und Säle für private Veranstaltungen frei zu geben. Bereits in der Sitzung vom 14.06.2021 erfolgte der Beschluss zur Öffnung der Räume für Vereinsaktivitäten.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.