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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 08.03.2021, um 19:00 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.03.2021

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab bekannt, dass beim Gemeindeimpftag in Bonndorf am 08.03.2021 163 Personen aus Ühlingen-Birkendorf zur Corona-Schutzimpfung angemeldet waren. Hierfür wurden rund 300 Senioren im Voraus angerufen sowie die Impfwilligen elektronisch erfasst und Unterlagen zugesandt. Die Gemeindeverwaltung war mit fünf Personen zur Unterstützung vor Ort in Bonndorf vertreten. Der Bürgermeister stellte fest, dass damit nahezu 100% der über 80-jähigen impfwilligen Bürger unserer Gemeinde geimpft sind und dankte allen Helfern der Verwaltung, die hier involviert waren sowie der Stadt Bonndorf für die Organisation.

 

Anschließend gab der Bürgermeister die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 22.02.2021 bekannt:

 

  • Es wurde zu zwei Grundstücksverkäufen Beschluss gefasst.
  • Das Gremium beschloss den Verzicht von Rechten und Pflichten und damit den Austritt aus dem Spitalfond Bonndorf, bei welchem mehrere Ortsteile der Gemeinde seit Gründung des Spitalfonds anteilsberechtigt waren. Aufgrund von Umstrukturierungen, welche aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauverordnung notwendig sind und große Investitionen nach sich ziehen werden, ist eine Neustrukturierung der Organisation erforderlich. Den beteiligten Gemeinden wurde hierbei die Möglichkeit eröffnet, aus dem Spitalfond auszutreten und damit nicht mehr finanziell involviert zu sein.
  • Der Nachbarschaftsverein Jung & Alt Mauchen erhielt eine Zuwendung für  3.592 geleistete Stunden in der Gemeinde im Jahr 2020. Der Verein ist in 65 Haushalten unserer Gemeinde tätig, zudem engagieren sich 18 Helfer aus unserer Gemeinde im Verein. 
  • In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung wurde zudem darüber informiert, dass Ortsbaumeister Jürgen Gamp die Gemeindeverwaltung verlassen wird.

 

Zur Thematik Schulen teilte der Bürgermeister mit, dass hinsichtlich der erfolgten Umstrukturierungen im Bereich der Grundschulen die Klasse 2 auf Wunsch der Eltern in Birkendorf bleiben wird. Auch liegen mehrere Anmeldungen von Kindern aus Stühlingen für die Schlüchttal-Schule in Ühlingen vor. Wenn hier fünf bis sechs Schüler zusammenkommen, wird ein Bus eingerichtet, an welchem sich die Gemeinde evtl. kostenmäßig beteiligen wird.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürger gab es keine Wortmeldungen.  

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen insgesamt vier Baugesuche auf den Gemarkungen Berau, Birkendorf, Brenden und Ühlingen zur Beratung an. Allen konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Erlass von Gebühren in den Bereichen Kindergärten und Schülerbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021

 

Die Kindergärten und Schulen waren während des Lockdowns ab Mitte Dezember für rund zwei Monate geschlossen. Es fand hier lediglich die notwendige Notbetreuung statt. Das Land hat den Gemeinden nun die Übernahme von 80% des Gebührenausfalls zugesagt. Der Erlass der Kindergarten- und Schülerbetreuungsgebühren für diese zwei Monate umfasst eine Summe von rund 43.000 EUR. Der Gemeinderat beschloss entsprechend den Erlass der Gebühren für die genannten zwei Monate. Die Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird dagegen taggenau abgerechnet.

 

TOP 5: Hausarztversorgung: Beitritt zur „MVZ Rothauser Land eG“

 

Die Gemeinde bemüht sich bereits seit vielen Jahren um die langfristige Sicherung der hausärztlichen Versorgung in unserer Gemeinde. Ein Weg führte hierbei zur Teilnahme am Modellprojekt “Genossenschaftliche Hausarztmodelle“. Ziel des Modellprojektes ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Form einer Genossenschaft.

 

Mit der ersten Phase des Projektes, der Machbarkeitsanalyse, hatte sich gezeigt, dass zusammen mit den Ärzten aus unseren Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit einer genossenschaftlichen Lösung besteht. Dazu würden Ärzte und Gemeinden vor Ort gemeinsam ein Medizinisches Versorgungszentrum in Form einer Genossenschaft („MVZ eG“) gründen, bei welcher die Ärzte dann angestellt sind. Nach intensiven Gesprächen stand fest, dass die Gemeinden Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf sowie die Praxis Drs. Bohl eine „MVZ Rothauser Land eG“ gründen möchten. Andere Arztpraxen unserer Gemeinde waren am Beitritt nicht interessiert.

 

In einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aus Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf im Dezember 2020 konnten die Rahmenbedingungen geklärt und eine Genossenschaftssatzung beschlossen werden. Die Genossenschaft startet mit einer Einlage von 1.000 Euro je Kommune.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2021 erfolgte nun noch die formale Beschlussfassung des Gemeinderates über den Beitritt der Gemeinde zur „MVZ Rothauser Land eG“.

 

TOP 6: 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Unsere Nachbargemeinde Grafenhausen verfügt über einen guten Gewerbebesatz. Der Ausbau vorhandener und die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe ist allerdings kaum mehr möglich, da es innerhalb der Gemeinde keine verfügbaren Gewerbeflächen gibt. Aufgrund der positiven gewerblichen Entwicklung der vergangenen Jahre und der zunehmenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken soll das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden. Zu diesem Zweck soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss der Flächennutzungsplan punktuell geändert werden, was in die Zuständigkeit des Gemeindeverwaltungsverbandes (bestehend aus den beiden Gemeinden Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf) fällt. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Größe von ca. 4,5 ha.

 

In der Sitzung wurden die wesentlichen Stellungnahmen des Landratsamtes Waldshut sowie des Regierungspräsidiums Freiburg erörtert und über diese beschlossen. Weiter fasste der Gemeinderat den Empfehlungsbeschluss an den Gemeindeverwaltungsverband zur Änderung des Flächennutzungsplans.

 

TOP 7: Beschlussfassung über eine Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung

 

Das Satzungsmuster für eine Feuerwehrsatzung wurde aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen um alternative Formate zur Durchführung der Hauptversammlungen und Wahlen ergänzt (z.B. Verschiebung der Hauptversammlung bis zu einem Jahr oder Durchführung im digitalen Format). Damit diese Regelungen auch durch die örtliche Feuerwehr angewandt werden dürfen, muss die gemeindliche Feuerwehrsatzung um diese Punkte angepasst werden, was durch eine Änderungssatzung geschieht. Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.