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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 25.01.2021, um 18:00 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2021

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeisterstellvertreter Wolfgang Frech Gantert gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 07.12.2020 bekannt:

  • Es wurde über den Verkauf eines Grundstücks im Baugebiet Südliche Bühlstraße in Birkendorf beschlossen.
  • Weiter wurde zu einem Vorschlag des Zweckverbands Breitband zur Aufteilung der Pachteinnahmen zwischen dem Landkreis und den Gemeinden Beschluss gefasst.

 

Weiter informierte er darüber, dass der Gemeinderat in der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.12.2020 die Verwaltung mit der Vergabe von UV-Anlagen für die Wasserversorgung bis zu einer Maximalsumme von 110.000 EUR an die annehmbarste Bieterin beauftragt hat. Die Submission am 11.12.20 hatte zum Ergebnis, dass die Fa. Sülzle-Kopf aus Sulz mit einem Angebotspreis von brutto 68.856,32 EUR den Auftrag erhielt.

 

Abschließend gab Herr Frech einen Stand zur Notgruppenbetreuung in den Kindergärten: Im Kiga Birkendorf befinden sich derzeit 5 Kinder in den Notbetreuung, im Kiga Riedern a.W. keine, im Kiga Ühlingen 22 Kinder und in der Kinderkrippe 15 Kinder. In den kirchlichen Kindergärten in Berau sind 7 Kinder, in Untermettingen ein Kind in der Notbetreuung. Er informierte weiter, dass man zur Handhabung der Kindergartengebühren auf die Handlungsanweisung des Landes warte, welche noch ausstehe.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger bedankte sich beim Winterdienst für die gute Schneeräumung.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen insgesamt acht Baugesuche, davon eines im Kenntnisgabeverfahren, zur Beratung an. Allen konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, vom Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren wurde entsprechend Kenntnis genommen. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Erste Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Höhenstraße“, Brenden

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stefan Läufer vom Planungsbüro fsp.stadtplanung aus Freiburg anwesend, welcher die Planung näher vorstellte. Herr Läufer ging auf die Thematik Parkplätze für die Kirche, auf ein vorliegendes Wegerecht im Bereich der überplanten Fläche, auf die Zufahrt sowie auf den Bau von Garagen im Bebauungsplan ein.

 

Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplans „Höhenstraße“ im vereinfachten Verfahren durchzuführen, billigte den Entwurf und beschloss die Bürger- und Behördenbeteiligung entsprechend.

 

TOP 5: Anbau Kindergarten Ühlingen – Vorstellung der Entwurfsplanung

 

Ernesto Preiser vom Achitekturbüro Preiser aus Waldshut-Tiengen stellte die Entwurfsplanung zum Anbau an den Kindergarten Ühlingen vor. Der Anbau umfasst einen Gruppenraum, einen Sanitärraum für die Kinder, einen Garderobenbereich, einen Ruheraum, einen Speiseraum, einen kleinen Lagerraum sowie ein Personal-WC. In diesem neuen Gruppenraum soll die dritte Kindergartengruppe, welche sich derzeit im Container bzw. im Bewegungsraum der Krippe aufhält, dauerhaft untergebracht werden.

 

Die Dachform des Anbaus gliedert sich in zwei Pultdächer und ein Flachdach mit leichtem Gefälle, sodass sich diese an die Kubatur des bestehenden Gebäudes angleicht. Die Gesamtbaukosten des Projekts betragen rund 941.000 EUR; diese berücksichtigen neben den Bauwerkskosten auch die Elektrotechnik, die Heizungs- und Sanitärinstallation sowie die Außenanlagen und die Ausstattung. Auch die Baunebenkosten sind in dieser Summe bereits enthalten. Da die bestehende Heizung für den Anbau sowie die sich daneben befindliche Kinderkrippe dann nicht mehr ausreichend ist, ist bei der Kinderkrippe der Einbau einer Wärmepumpe erforderlich; die Kosten hierfür liegen bei rund 62.000 EUR. Damit liegen die Gesamtinvestitionen für das Projekt bei rund 1,0 Mio. EUR.

 

Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung als Grundlage für den Bauantrag zu; die Ergänzung mit einem Dachvorsprung beim Anbau soll hierbei noch überprüft werden.

 

TOP 6: Abwassersammler Berau-Gutenburg; Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten

 

Planer Ralf Mülhaupt vom beauftragten Ingenieurbüro Tillig war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Projektplanung entsprechend.

 

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben, es gingen sechs Angebote ein. Die Vergabe erfolgte nicht nur auf Grundlage des günstigsten Preises, sondern hing auch von der geplanten Bauzeit ab. Die Firma Schleith aus Steißlingen war hierbei annehmbarste Bieterin. Herr Mülhaupt erläuterte die Angebotsvergabe einschließlich der Prüfung der eingereichten Nebenangebote und stellte das Projekt näher vor: Die Gesamtlänge des Ableitungssammlers, der von Berau nach Gutenburg führt, beträgt für den Bereich entlang der L157 (und damit ohne die Ableitung von Berau) 3.980 m. Die durchschnittliche Tiefenlage beträgt ca. 1,5 bis 1,7 m, das Gefälle bewegt sich zwischen 0,5% bis rund 1,5%.

 

Es wurde über den Zeitplan der Arbeiten und die damit verbundene notwendige Sperrung des Schlüchttals im Gremium beraten; auch die dort anliegenden Firmen sind in die Planung mit eingebunden. Wenn die Bauarbeiten ohne Pause durchgezogen werden, beträgt die Dauer der Maßnahme sieben Monate und sieben Tage.   

 

Da Gremium beschloss die Vergabe an die Firma Schleith einschließlich ihrer Nebenangebote zu einem Angebotspreis von brutto 3.039.717,18 EUR. Ebenso wurde die Verwendung einer größeren Rohrdimensionierung beschlossen, die Auftragssumme erhöht sich dadurch um 207.914,94 EUR auf insgesamt brutto 3.247.632,12 EUR.

 

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 wurde im vergangenen Jahr in zwei Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.11.2020 und 14.12.2020 bereits ausführlich vorberaten.

 

Rechnungsamtsleiter Blum nahm zunächst einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020: Bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wurde gegenüber der Planung ein Plus von 1,3 Mio. EUR erreicht. Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit reduziert sich gegenüber dem Haushaltsansatz um 0,7 Mio. EUR. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt damit 2 Mio. EUR. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit liegt 2,24 Mio. EUR unterhalb der Planung. Das Gesamtergebnis der Finanzrechnung für das Jahr 2020 schließt mit einem Plus von 4,3 Mio. EUR ab. Der Stand der liquiden Mittel beträgt zum 01.01.2021 4,0 Mio. EUR.

 

Zum Jahr 2021: Der Ergebnishaushalt 2021 weist in der Planung ordentliche Erträge in Höhe von 12,98 Mio. EUR aus. Diesen stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 13,63 Mio. EUR gegenüber. Das zu erwartende negative Gesamtergebnis (-651.600 EUR) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Finanzhaushalt schließt bei veranschlagten Einzahlungen in Höhe von 12,78 Mio. EUR und veranschlagten Auszahlungen in Höhe von 12,38 Mio. EUR mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 0,4 Mio. EUR ab. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 5,33 Mio. EUR stehen Auszahlungen in Höhe von 8,39 Mio. EUR gegenüber. Der sich hieraus ergebende Finanzierungsmittelbedarf kann über die genannten vorhandenen Liquiditätsreserven in Höhe von rd. 4 Mio. EUR abgedeckt werden. 2021 wird somit keine Kreditaufnahme für Investitionen erforderlich sein.

 

Für geplante Investitionen und in 2021 vorgesehene Auftragsvergaben, die Investitionen in den Jahren 2022 und 2023 nach sich ziehen, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 4,8 Mio. EUR vorgesehen. Diese betreffen insbesondere den Erwerb des Feuerwehrfahrzeuges Ühlingen, den Anbau beim Kindergarten Ühlingen, die veranschlagten Mittel für die Erschließung des Baugebietes in Untermettingen sowie vor allem die geplanten weiteren Abschnitte für den Ausbau des kommunalen Glasfasernetzes.

 

Es ist eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von bis zu 0,75 Mio. EUR berücksichtigt. Weiter ist eine Erhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze vorgesehen: Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B soll von 350 v. H. auf 380 v. H. angehoben werden. Ebenfalls angehoben werden soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer, und zwar von 350 v. H. auf 360 v. H. Dieser Finanzspielraum wird dringend benötigt, um in den finanziell voraussichtlich besonders angespannten Haushaltsjahren 2021 und 2022 zumindest die notwendigsten Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen finanzieren zu können.

 

Der Haushaltsplan enthält zudem die Budgets für Feuerwehr, Schule und Kindergärten. Aufgrund der zur erwartenden, prekären Haushaltslage (Steuerausfälle infolge den Einschränkungen der Corona-Pandemie) werden die Budgets 2021 um 5 Prozent gekürzt.

 

Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.