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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 14.09.2020, um 19:00 Uhr
Ort: Haus des Gastes, Birkendorf
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2020

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2020 bekannt:

 

  • Es wurde über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Gewerbegebiet Baumwiesen entschieden.

 

  • Zudem wurde über die Erhöhung des Geschäftsanteils bei der Volksbank Klettgau-Wutöschingen von 200 EUR auf 5.000 EUR Beschluss gefasst.

 

Der Bürgermeister berichtete zum geplanten sozialen Zentrum Ühlingen-Birkendorf, dass die Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm fließe und das Projekt damit auf den Weg gebracht werden kann.

 

Er informierte darüber, dass die Chilbi in Birkendorf als größere öffentliche Veranstaltung in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie leider ausfallen muss.

 

Zum Breitbandausbau wurden der Gemeinde rund 7 Mio. EUR an Bundesförderung zugesagt. Es werde nun noch ein zweiter Antrag an das Land Baden-Württemberg gestellt, bei welchem seitens der Gemeinde ebenfalls auf eine Zusage gehofft werde. Der Ausbau der Breitbandförderung in der Gemeinde ist damit auf einem guten Weg.

 

Ein Gemeinderat sprach die im Mitteilungsblatt veröffentlichten Verkehrsmessungen am Ortseingang Ühlingen an. Bei 114.000 Messungen fuhren insgesamt 71.000 Fahrzeuge schneller als die erlaubten 50 km/h, davon drei sogar über 110 km/h.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger sprach das Projekt neuer Recyclinghof in Ühlingen und die geplante zweite Zufahrt zum Gewerbegebiet an.

 

Mehrere Bürger äußerten sich zum errichteten Funkmast in Birkendorf und die hierzu erfolgte Infoveranstaltung der Bürgerinitiative. Es wurden diverse Bedenken an den Bürgermeister gerichtet. Bürgermeister Gantert nahm zu allen geäußerten Wortmeldungen nochmals ausführlich Stellung und erläuterte die Schritte der Gemeinde in dieser Sache. Er führte weiter aus, dass es entgegen vieler Behauptungen in keinster Weise zu etwaigen Fristversäumnissen durch die Gemeinde kam; diese habe stattdessen immer beim jeweiligen Verfahrensschritt entsprechend agiert, dem Bau des Masts stets widersprochen und die Deutsche Telekom um weitere Informationen gebeten. Weiter stellte der Bürgermeister klar, dass auf der Grundlage der von einem Bürger eingereichten Petition kein Baustopp vorliege. Er betonte, dass die Gemeinde sowohl von anwaltlicher Seite, vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie von den Herren Gutbier und Hensinger bis heute keine konkreten Aspekte zur Verhinderung des Funkmasts erhalten habe. Abschließend teilte er mit, dass die Gemeinde entsprechend weitere Schritte unternehmen wird, sollte es eine neue Rechtslage geben, welche eine Chance auf Erfolg verspricht.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen vier Baugesuche auf den Gemarkungen Birkendorf und Ühlingen, davon zwei im Kenntnisgabeverfahren, zur Beratung an. Zweien wurde das gemeindliche Einvernehmen – teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates – erteilt und von den beiden Baugesuchen im Kenntnisgabeverfahren zustimmend Kenntnis genommen. Die abschließende Entscheidung trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Neubau Recyclinghof Ühlingen

 

Das Landratsamt Waldshut beabsichtigt den Bau eines neuen Recyclinghofs im Gewerbegebiet in Ühlingen. Dieser soll den bisherigen Standort beim Entsorgungsbetrieb Roland Kienzler ablösen.

 

Hansjörg Rotzinger vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut stellte den Anwesenden das Projekt genauer vor. Die Baumaßnahme soll Winter 2020/2021 ausgeschrieben und im Frühjahr 2021 gebaut werden. Das Angebot des Recyclinghofs würde u.a. um Sperrmüll erweitert.  

 

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Pachtvertrages mit dem Landkreis Waldshut.

 

TOP 5: Vorlage des Rechenschaftsberichtes und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019

 

Rechnungsamtsleiter Blum erläuterte, dass das Rechnungsergebnis 2019 wie erwartet besser abschließt, als dies ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagt worden war. Die eingeplante Rücklagenentnahme war nicht erforderlich geworden. Die vorgesehene Kreditaufnahme wurde nicht getätigt. Das Rechnungsergebnis fällt, insbesondere weil keine neuen Haushaltsreste gebildet bzw. keine alten Reste weiter vorgetragen werden, rd. 2,2 Mio. EUR besser aus, als dies veranschlagt worden war.

 

Die Bilanz zum 31.12.2019 weist ein um 4 Mio. EUR gesteigertes Anlagevermögen auf, welches nun 70,7 Mio. EUR beträgt. Die liquiden Mittel reduzierten sich um 1,8 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR.

 

Abschließend ging Herr Blum noch auf die Auswirkungen der Corona-Krise für das aktuelle Haushaltsjahr ein. Es wird derzeit mit einem Ausfall an Erträgen in Höhe von rund 600.000 EUR gerechnet. Aktuell weist der Haushalt einen Fehlbetrag von 745.000 EUR auf.

 

Der Gemeinderat beschloss entsprechend über das vorgestellte Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das Jahr 2019.

 

TOP 6: 8. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Morgenwaide“

Beschlussempfehlung für den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal

 

Die Gemeinde Grafenhausen verfügt über einen guten Gewerbebesatz. Der Ausbau vorhandener und die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe ist allerdings kaum mehr möglich, da es innerhalb der Gemeinde keine verfügbaren Gewerbeflächen gibt. Aufgrund der positiven gewerblichen Entwicklung der vergangenen Jahre und der zunehmenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken wird ein dringender Bedarf erkannt, neue Gewerbeflächen auszuweisen. Deshalb soll das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden. Zu diesem Zweck soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss der Flächennutzungsplan punktuell geändert werden; die Größe des Geltungsbereiches umfasst rund 4,5 ha.

 

Der Gemeinderat nahm den entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Durchführung der Offenlage an den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal vor.

 

TOP 7: Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers der Ortschaft Riedern am Wald

 

Aufgrund des kürzlichen Umzugs des Ortschaftsrates Erwin Matthias in einen anderen Ortsteil verlor dieser seine Wählbarkeit im Ortsteil und schied daher sowohl als Ortschaftsrat wie auch als stellvertretender Ortsvorsteher aus dem Gremium aus. In der Sitzung des Ortschaftsrates am 27.08.2020 wurde Florian Böhler als Nachrücker für Herrn Matthias als Ortschaftsrat verpflichtet.

 

Es war daher ein neuer stellvertretender Ortsvorsteher aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen. In der o.g. Ortschaftsratssitzung wurde Bruno Gromann als stellvertretender Ortsvorsteher benannt. Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat an und wählte Herrn Gromann zum stellvertretenden Ortsvorsteher von Riedern a.W.

 

TOP 8: Bildung eines zentralen Gutachterausschusses

hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt und die Bundesländer aufgefordert, eine rechtskonforme neue Bewertungsmethode zu erarbeiten. Das Land Baden-Württemberg hat sich nun im Landtag entschieden, die Grundlage der künftigen Grundsteuererhebung von den jeweiligen Bodenrichtwerten und der betreffenden Grundstücksfläche abhängig zu machen. Somit kommt den Bodenrichtwerten in den Gemeinden eine gewichtige und zur Sicherung der künftigen Grundsteuereinnahmen maßgebliche Bedeutung zu; gleiches betrifft die Verkehrswertermittlung.

 

Die vorhandene dezentrale Struktur der Gutachterausschüsse und der Geschäftsstellen in Baden-Württemberg bedeutet, dass für die Aufgabenerfüllung vor Ort die entsprechende personelle, technische und organisatorische Infrastruktur vorgehalten werden müsste. Zudem muss der Zugriff der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf eine ausreichende Zahl aus auswertbaren Kauffällen möglich sein.

 

Auf Initiative einiger Bürgermeister des Landkreises Waldshut wurde die Bildung von zwei gemeinsamen Gutachterausschüssen für den Bereich West und Ost des Landkreises erörtert. Dabei haben sich die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen (Ost) und die Stadt Bad Säckingen (West) bereit erklärt, entsprechende Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse einzurichten und personell auszustatten. Die Gemeinden des Landkreises werden auf diese beiden Gutachterausschüsse aufgeteilt.

 

In den zurückliegenden Monaten wurden mit allen Kommunen Gespräche über den Zusammenschluss zu gemeinsamen Gutachterausschüssen geführt und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen und der Stadt Bad Säckingen ausgearbeitet.

 

Der Gemeinderat beschloss die Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses auf die große Kreisstadt Waldshut-Tiengen sowie die dortige Bildung und Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses. Der Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hierzu durch den Bürgermeister wurde zugestimmt.

 

TOP 9: Breitbrandausbau, Bauabschnitt 5
hier: Genehmigung der Nachtragsvereinbarung

 

Im Zuge des Breitbandausbaus in Untermettingen wurde von der ausführenden Firma Staller eine alternative Grabenbauweise angeboten. Ausgeschrieben waren Gräben in offener Bauweise mit einer Breite von 30 cm. Für den Abschnitt Scheurenhöfe bis Berghof boten sich schmalere Fräsgraben an. Die Kosten für die Ausführung des Grabens samt Herstellung der Asphaltdecke würden entsprechend des Leistungsverzeichnisses 98.068,53 € brutto betragen. Diese Positionen würden dann entfallen. Hinzu kämen dann als Nachträge für die Grabenpositionen und Asphaltarbeiten insgesamt Kosten in Höhe von 63.579,93 € brutto. Dies bedeutet eine Kostenreduzierung in Höhe von insgesamt 34.488,60 €. Der Gemeinderat stimmte nachträglich der Beauftragung der genannten Nachträge zu.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.