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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 25.11.2019, um 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert teilte mit, dass keine Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 11.11.2019 bekannt zu geben sind.

 

Er berichtete zum Regenüberlaufbecken in Berau, dass infolge der Konjunkturentwicklung Mehrkosten in Höhe von rund 100.000 EUR entstanden sind. Hierzu wurde ein Nachtrag zum ursprünglichen Zuschussantrag gestellt, welcher nun auch bewilligt wurde, sodass die Förderung ca. 100.000 EUR höher ausfallen wird.

 

Der Vorsitzende teilte weiter mit, dass im Zuge des Erlasses zum neuen Strahlenschutzgesetz Radonmessungen in drei Gebäuden der Gemeinde durchgeführt werden. Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas. Das Rathaus in Ühlingen, der Kindergarten Untermettingen und die Grundschule Berau wurden als Mess-Orte seitens der Verwaltung ausgewählt. 

 

Abschließend berichtete er, dass die Sperrung des Steinatals (L159) zwischen Untermettingen und Detzeln aufgrund des noch ausstehenden Feinbelags bis zum 06.12.2019 verlängert wurde.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger aus Ühlingen sprach die starke Beanspruchung der Badstraße in Ühlingen im Zuge der Ortskernsanierung an.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen vier Baugesuche auf den Gemarkungen Birkendorf, Brenden und Untermettingen zur Beratung an. Das Gremium erteilte allen Baugesuchen das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Regenüberlaufbecken (RÜB) in Berau

Vergabe der Schlosser- und Zimmererarbeiten

 

Die beiden Gewerke wurden in einem beschränkten Vergabeverfahren nach den Vorgaben der VOB ausgeschrieben. Zur Submission am 19.11.2019 ist jeweils nur ein Angebot eingegangen: Für die Schlosserarbeiten hat die Firma Kech aus Bettmaringen ein Angebot über 31.458,01 € abgegeben (die Kostenberechnung lag bei 27.750,80 €), für die Zimmererarbeiten die Zimmerei Brunner aus Untermettingen über 20.304,97 € (die Kostenberechnung lag bei 29.988,00 €). Der Gemeinderat beschloss entsprechend die Vergabe an die beiden Firmen.

 

TOP 5: Breitbandausbau Untermettingen, Bauabschnitt 5

Vergabe der Erd-, Lehrrohrverlegungs- und Straßenbauarbeiten

 

Diese Arbeiten wurden auf Grundlage der VOB öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission am 06.11.2019 sind vier Angebote eingegangen. Die Firma Wolfram Staller aus Grafenhausen ist hierbei günstigste Bieterin mit einer geprüften Angebotssumme von 363.311,43 EUR, die Kostenberechnung des Ing.-Büros lag bei 470.000 € brutto. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die Firma Staller als günstigste Bieterin. Hinsichtlich des Zeitplans muss der aktuelle Bauabschnitt zunächst fertiggestellt werden, bevor die Arbeiten zum 5. Bauabschnitt starten. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 der Fall sein.

 

TOP 6: Festsetzung des kalkulatorischen Mischzinssatzes

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation ist für das in den Anlagegütern gebundene Kapital eine angemessene Verzinsung zu berücksichtigen, der sog. Kalkulatorische Zinssatz. Der Mischzinssatz, der aus den tatsächlichen Zinsaufwendungen für Kredite und den langfristigen Geldanlagen zu bilden ist und zuletzt bei 3% lag, soll für die Jahre 2020 bis 2022 auf 2,0 Prozent abgesenkt werden. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Festsetzung zu.

 

TOP 7: Gebührenkalkulation Wasserversorgung 2020 bis 2022

 

Im Bereich der Wasserversorgung stehen größere Veränderungen an. Zum einen ergab eine durchgeführte Strukturanalyse einen Investitionsbedarf in Form von Leitungsreparaturen sowie größeren Investitionen in die Hochbehälter. Zum anderen hatte eine Personalbedarfsberechnung zum Ergebnis, dass eine Wasserversorgung unserer Größe und Struktur über drei Mitarbeiter verfügen müsste.

 

Seitens der Verwaltung hat man sich für die Kooperation mit einem Dritten entschieden, da es schwierig sein wird, in diesem spezialisierten Bereich entsprechende Fachkräfte zu finden. Mit den Stadtwerken Waldshut-Tiengen wurden bereits Gespräche geführt und ein Angebot zur Betriebsführung der Wasserversorgung eingeholt. Es soll noch ein zweites Angebot eingeholt werden.

 

Aufgrund der höheren Fremdleistungskosten für Personal, welche in den Jahren 2020 bis 2022 mit insgesamt 650.000 EUR kalkuliert werden, sowie den Investitionen in Speicheranlagen bis 2022 mit 600.000 EUR ergibt sich eine Gesamtkalkulation von 2,637 Mio. EUR für die Jahre 2020 - 2022. Aufgrund dessen muss der Wassergebührensatz von bisher 2,35 EUR auf 3,00 EUR pro cbm angehoben werden. Allerdings senken sich im Gegensatz dazu die Abwassergebühren (s. nächster Tagesordnungspunkt).

 

Das Gremium stimmte zu, die Verbrauchsgebühr ab 01.01.2020 auf 3,00 EUR/cbm Wasser festzusetzen und beschloss entsprechend die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung, welche in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt ist.

 

TOP 8: Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung 2020 bis 2022

 

Beim Abwasser gestaltet sich die Thematik gleich, dass hohe Investitionen über die Gebühr mitfinanziert werden müssen. Da sich die Investitionen im Abwasserbereich  zeitlich jedoch verschoben haben, wurden Überschüsse erwirtschaftet, welche nun wieder an die Gebührenpflichtigen zurückgegeben werden können. Im Vergleich zur Wasserversorgung darf im Bereich der Abwasserbeseitigung kein Gewinn erwirtschaftet werden bzw. ist dieser in einem 5-Jahreszeitraum wieder auszugleichen. Der Gewinnvortrag zum 31.12.2019 beträgt voraussichtlich 317.000 EUR. Die Abwassergebühr soll daher von bisher 3,50 EUR auf 3,00 EUR für die Jahre 2020 bis 2022 abgesenkt werden. Das Gremium stimmte der Gebührenfestsetzung sowie der entsprechenden Satzungsänderung zu, welche ebenfalls in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt ist.

 

Abschließend zeigte Rechnungsamtsleiter Blum das Gesamtergebnis für den Endverbraucher auf: Die bisherige Gesamtgebühr von bisher 6,01 EUR/cbm erhöht sich um 20 Cent auf 6,21 EUR/cbm für die Jahre 2020 bis 2022.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.