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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 28.10.2019, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.10.2019

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 14.10.2019 bekannt:

  • Es wurde über den Verkauf des ehemaligen Kindergartengebäudes in Brenden beschlossen.

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger äußerte sich zur Ausschilderung der Umleitung über Löhningen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen zwei Baugesuche, davon eines im Kenntnisgabeverfahren, auf den Gemarkungen Berau und Ühlingen zur Beratung an. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen bzw. nahm entsprechend Kenntnis vom Bauantrag. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Schlüchttal“ umfasst das Gewerbegebiet Grafenhausen und beinhaltet insgesamt 4,4 ha, davon sind rund 3,8 ha Gewerbefläche.

 

Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Vorentwurf zur 8. punktuellen Flächennutzungsplanänderung zu und empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Schlüchttal“, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zu fassen.

 

Der Gemeindeverwaltungsverband wird das Thema in seiner Sitzung am 07.11.2019  behandeln und die gleichen Beschlüsse fassen, bevor das Verfahren dann beginnt.

 

TOP 5: Bericht zur Schulsozialarbeit an der Schlüchttal-Schule

 

Schulsozialarbeiterin Corinna Pieper berichtete dem Gremium über ihre Arbeit an der Schlüchttal-Schule sowie den Grundschulen in der Gemeinde. Sie stellte fest, dass im Landkreis im Laufe der letzten Jahre die Schulsozialarbeit immer mehr ausgebaut wurde. Grund hierfür sind insbesondere die veränderten Lebensbedingungen der Gesellschaft bzw. innerhalb der Familie, welche auf die Schüler belastend oder überfordernd einwirken können. Krisensituationen, resultierend aus Scheidungen, körperlicher oder sexueller Gewalt bzw. Alkoholkonsum oder mangelnde Erziehungskompetenzen sind unter anderem Handlungsfelder von Schulsozialarbeitern. Hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit den Rektoren und dem Lehrerkollegium, dem Jugendamt, anderen Beratungsstellen sowie mit Schulsozialarbeitern anderer Schulen.

 

Ihre Arbeitsfelder an der Schlüchttal-Schule setzen sich aus individueller Einzelfallhilfe, Interventionsangeboten sowie präventiven Angeboten zusammen. Im Schuljahr 2018/2019 sah die Statistik von Frau Pieper wie folgt aus: 52 Beratungen von Schülern, 4 Fälle von Kindeswohlgefährdung, 12 Kontakte zum Jugendamt, 26 Beratungen von und mit Lehrern, 23 Beratungen von Erziehungsberechtigten und 5 Kontakte bzw. Vermittlungen an andere Beratungsstellen (die Zahlen sind auf Fälle bezogen und können jeweils mehrere Treffen umfassen). Es wurden 15 Projekte mit Schulklassen durchgeführt.

 

Bürgermeister Gantert dankte Frau Pieper für ihre wertvolle Arbeit und den vorgestellten Bericht, von welchem das Gremium entsprechend Kenntnis nahm.

 

TOP 6: Sachstandsbericht Straßensanierung Löhningen

 

Der Bürgermeister begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Ralf Mülhaupt vom Ingenieurbüro Tillig, welcher dem Gremium das Projekt näher vorstellte:

 

Die kalkulierten Gesamtkosten betragen rund 1,3 Mio. EUR, welche alleinig von der Gemeinde zu tragen sind, da keine Erschließungsbeiträge für die Anlieger anfallen. Die Maßnahme wird mit ca. 275.000 EUR gefördert, sodass die Ausgaben für die Gemeinde bei rund einer Mio. EUR liegen. Es kommt nur eine Vollsanierung in Frage; eine nur oberflächliche Fahrbahnsanierung macht aufgrund des Unterbaus bzw. der zu verlegenden Leitungen und Kanäle keinen Sinn und hält zudem nur wenige Jahre. Eine Bestandserkundung der Fahrbahn hatte zum Ergebnis, dass die Asphaltdecken unterschiedliche Stärken aufweisen und der Unterbau zudem tragfähig, aber nicht frostsicher ist.

 

Die Problematik an diesem Projekt ist, dass dessen Umfang bzw. Kosten kaum im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen, welches Löhningen mit seinen neun Anwesen plus Durchgangsverkehr aufweist, stehe. Weiter gebe es für den Ortsteil aktuell keine Entwicklungsperspektive, da sich die Bürger Löhningens gegen eine Einbeziehung ihrer Grundstücke in eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, welche weiteres Bauland ermöglicht hätte, ausgesprochen haben.

 

Die Ausbaustrecke beträgt insgesamt 440 m, hierzu wurden 701 m Kanalbestand untersucht. Weiter müssen viele Straßenrandbereiche zu Privatgrundstücken angepasst werden, was in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt. Die Kostenkalkulation umfasst einen kompletten Vollausbau der Straßen, bei welchem die Straßenentwässerung neu geordnet werden sowie die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt werden muss. Weiter ist eine Oberflächenentwässerung der Zufahrt Berghaus-Krenkingen enthalten, sowie die Sanierung des Schmutzwasserkanals an zwei Fremdwassereintrittstellen. Ebenso ist der notwendige Austausch der Trinkwasserleitung in der Kalkulation vorgesehen. 

 

Das Gremium einigte sich darauf, dass auf folgende Positionen verzichtet wird, um das größtmögliche Einsparpotential auszuschöpfen: Verzicht auf Vermessung der Grundstücke (ca. 30.000 EUR netto),  Herausnahme der Breitbandverlegung aus der Maßnahme, da dies sowieso durch die Gemeinde erledigt wird (22.500 EUR netto) sowie Verzicht einer umfangreichen Platzgestaltung in der Ortsmitte (knapp 60.000 EUR netto). Die Straßensanierungsarbeiten würden in den nächsten ein bis zwei Jahren durchgeführt werden.

 

Herr Mülhaupt äußerte abschließend, dass die bisher vorhandenen Dachständer für die Stromversorgung durch den Energiedienst auf Erdanschlüsse umgebaut werden müssen, wodurch zusätzliche Kosten für die Anwohner entstehen.

 

Das Gremium beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Maßnahme, insbesondere mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Maßnahme.

 

TOP 7: Kalkulation für das Bestattungswesen und Neukalkulation der Gestattungsgebührensatzung

 

Bürgermeister Gantert berichtete, dass eine Neufassung der Bestattungsgebührensatzung aus zwei Gründen notwendig wurde: Die Grabarbeiten für Bestattungen mussten neu vergeben werden, nachdem der Unternehmer, der diese Tätigkeit lange Jahre zur besten Zufriedenheit erledigte, allen Gemeinden die Ausführung der Arbeiten gekündigt hat. Zum Zweiten gibt es neue Grabformen (Urnenstelen, Baum-Urnengräber), welche in die Satzung mitaufgenommen werden müssen.

 

Es liegen zwei Angebote für die Grabarbeiten vor. Die Gemeinde schlägt die Vergabe an die Fa. Jaworowski aus Wutöschingen vor, welche bereits für einige Gemeinden tätig ist und gute Referenzen vorweisen kann. Die Kosten zur Erstellung eines Grabes betragen hier künftig 1.011,50 EUR, bislang lagen diese bei rund 600 EUR.

 

Die Thematik zu den Bestattungsgebühren wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vorberaten. Es handelt sich hier um ein sensibles Thema, jedoch ist die Gemeinde nicht frei in der Entscheidung, sondern muss sich an Kalkulationsmuster halten und sich zudem für eine Kalkulationsvariante entscheiden.

 

Anschließend erläuterte Rechnungsamtsleiter Blum ausführlich die Neukalkulation der Bestattungsgebühren und stellte die neue Satzung vor.

 

Der Gemeinderat beschloss auf Basis der ihm vorliegenden Gebührenkalkulation die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung). Die neue Satzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.