Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 26.11.2018, um 19:30 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.11.2018

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert informierte über folgende Termine:

  • 10.12.2018 – letzte Gemeinderatssitzung vor der Weihnachtspause
  • 17.12.2018 – gemeinsames Jahresabschlussessen für den Gemeinderat und die Mitarbeiter

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Ein Bürger erkundigte sich hinsichtlich der Einführung von Holz aus der Schweiz nach Deutschland. Auf diese Wortmeldung wurde unter TOP 4 eingegangen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen eine Bauvoranfrage auf Gemarkung Berau sowie ein Baugesuch auf Gemarkung Ühlingen zur Beratung an. Das Gremium konnte beiden vorliegenden Anträgen vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates das Einvernehmen erteilen. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald

 

Bürgermeister Gantert konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Josef Frommherz vom Forstbezirk Ost begrüßen und erläuterte einführend, dass die Situation im Gemeindewald im aktuellen Jahr 2018 aufgrund von Sturm, Trockenheit und Borkenkäferbefall sehr schwierig war.

 

Anschließend übergab er das Wort an Herrn Frommherz. Dieser stellte dar, dass die Schäden aufgrund des Sturmtiefs Burglind vom Januar 2018 in der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, welche zu den Hauptschadengebieten im Landkreis zählt, rund 9.000 Festmeter beträgt. Auch vom Borkenkäferbefall ist die Gemeinde mit am stärksten im Landkreis betroffen. Es handelt sich um rund 3.300 Fm Käferholz, welches bisher in der Gemeinde angefallen ist; diese Zahl wird noch ansteigen.

 

Herr Frommherz äußerte, dass der Sturm und der Käferbefall ein Überangebot am Holzmarkt verursacht haben. Das Holz fließe nicht ab, und es treten Qualitätseinbußen aufgrund der Lagerung des Holzes auf. Zudem sind sehr hohe Kosten für den Sturm- und Käferholzeinschlag angefallen.

 

Er ging auf die von dem Bürger unter Tagesordnungspunkt 2 gestellte Frage zum Holzeinkauf aus der Schweiz ein und teilte mit, dass aufgrund des derzeitigen Überangebotes an Holz jedes Land versuche, sein Holz zu verkaufen. Gemeinderat Schwarz ergänzte, dass für Holz aus der Schweiz geringere Verkaufspreise angesetzt werden können, weshalb momentan viel Holz aus der Schweiz in den Landkreis eingekauft wird.

 

Mitte November betrug der Stand des Einschlags rund 13.500 Fm (geplant waren 8.200 Fm). Hiervon stehen 12.750 Fm zum Verkauf, von welchen bisher 8.900 Fm verkauft wurden. Große Mengen des im Wald liegenden Holzes können nicht verkauft werden, weshalb das Haushaltsergebnis für das Jahr 2018 negativ ausfallen wird. Die Planung 2019 sei zudem absolut unsicher, da schwer abschätzbar ist, wie sich der Holzmarkt entwickeln wird und wie es sich mit dem Borkenkäferbefall weiter verhält 

 

Aufgrund des vermehrt angefallenen Sturm- und Käferholzes lautet der Vorschlag des Forstamtes für den Holz-Einschlag 2019 über 7.500 Fm. 70% der Holzernte stellen hierbei Fichten- und Tannenstammholz dar, der Laubholzanteil beträgt 5%. Die kalkulierten Einnahmen aus dem Holzertrag liegen bei rund 373.800 EUR.

 

Es sind 2,5 ha Kulturenpflanzung mit je 1.500 Douglasien und Lärchen geplant sowie  12,5 ha Kulturensicherung, deren Kosten gesamthaft mit 18.000 EUR kalkuliert werden. Hinzu kommen 14,8 ha Jungbestandspflege mit 16.500 EUR. Für den Waldschutz werden 1.500 EUR an Material gegen Wildverbiss und 7.000 EUR zur Bekämpfung des Borkenkäfers eingeplant. An Wegebaukosten sind 29.500 EUR neu veranschlagt. Der Reinerlös für 2019 wird mit 10.000 EUR kalkuliert und ist aufgrund der weiteren Entwicklung sehr ungewiss.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium, welche Anpflanzungen seitens des Forstamtes empfohlen werden, äußerte Herr Frommherz, dass man bei einer erfolgreichen Fichtenpflanzung den Standort und die Bogengüte genau betrachten müsse. In der Zukunft wird auf die Fichte jedoch kaum mehr gesetzt werden können, weshalb Mischbestände empfohlen werden.

 

Die Entwicklung der Holzbewirtschaftung wird sich daher auch ändern, es laufen derzeit Versuche mit der Douglasie. Die Entwicklung des Holzmarktes sei zudem ein ständiges Auf und Ab. Seit 2006 war die Holzbewirtschaftung sehr erfolgreich und erbrachte hohe Erlöse, aktuell breche diese Entwicklung jedoch ein.

 

Das Gremium stimmte dem vorliegenden Betriebsplan für den Gemeindewald gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG zu.

 

TOP 5: Breitbandausbau, Bauabschnitt IV, Untermettingen West

Vergabe der Erd-, Leerrohrverlegungs- und Straßenbauarbeiten

 

Der IV. Bauabschnitt bezieht sich auf den westlichen Teil von Untermettingen im Bereich Halle/Schule/Hofwiesstraße. Die diesbezüglich stattgefundene Bürgerinformation stieß auf großes Interesse, von den insgesamt  77 Haushalten schließen 70 an.

 

Im Oktober wurden die Erd-, Leerrohrverlegungs- und Straßenbauarbeiten für die Breitbandversorgung öffentlich nach VOB ausgeschrieben, auf welche drei Angebote eingingen. Annehmbarste Bieterin war die Firma Wolfram Staller aus Grafenhausen mit einem Angebotspreis von 515.267,69 EUR, an welche das Gremium die Arbeiten entsprechend vergab.

 

TOP 6: Neubau Regenüberlaufbecken in Berau

Vergabe der Tief- und Stahlbetonarbeiten

 

Bürgermeister Gantert erläuterte, dass für das Regenüberlaufbecken in Berau die Tief- und Stahlbetonarbeiten in Kombination ausgeschrieben waren. Die ursprüngliche Kostenberechnung vom September 2017 für das Gesamtprojekt lag bei 671.000 EUR, diese wurde ein Jahr später konjunkturbedingt auf 770.000 EUR angepasst.

 

Nach der öffentlichen Ausschreibung ging lediglich ein Angebot von der Firma Staller über die Tief- und Stahlbetonarbeiten ein, welches sich auf 626.695,88 EUR beläuft und damit knapp 35% über der Kostenberechnung liegt. Die Verwaltung kam zum Ergebnis, dass eine Vergabe unter diesen Umständen nicht möglich ist und die Ausschreibung aufgehoben werden soll. Die Vergabevorschriften sehen in solchen Fällen auch eine anschließende freihändige Vergabe vor. Es soll daher eine entsprechende Vergabe der reinen Tiefbauarbeiten an die Firma Staller erfolgen (für diesen Bereich liegt die Firma unter der Kostenberechnung), jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Firma die angebotenen Preise beibehält. Für den Bereich Stahlbetonarbeiten sollen noch geeignete Firmen gefunden werden. Sollte sich keine Betonbaufirma finden, muss das Gesamtprojekt auf das Jahr 2020 verschoben werden.

 

Das Gremium stimmte der Aufhebung der Ausschreibung und einer Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Staller zu, sofern diese die angebotenen Preise beibehält.

 

TOP 7: Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Das Büro fsp.stadtplanung aus Freiburg hat die Arbeiten zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht, welche den Bereich Schlüchtmühle/Tannenmühle der Gemeinde Grafenhausen behandelt.

 

Die erfolgte Offenlage hatte zum Ergebnis, dass keine wesentlichen Änderungen in der Planung erfolgen müssen. Es handelt sich bei den Rückmeldungen der Behörden lediglich um kleine Abweichungen oder Bemerkungen. Der Gemeinderat nahm von den abgegebenen Äußerungen entsprechend Kenntnis und empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband die entsprechende Umsetzung der Anregungen.

 

TOP 8: Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Sinne einer Neufassung (einschließlich Digitalisierung):

Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung zur Auftragsvergabe

 

Bürgermeister Gantert erläuterte, dass der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Schlüchttal“ aus dem Jahr 1985 stammt und seitdem mehrfach punktuell geändert wurde. Da in beiden Gemeinden die Bauflächen für Wohnen und Gewerbe zur Neige gehen, soll ein neuer Plan erarbeitet werden, welcher in diesem Zuge auch digitalisiert werden soll.

 

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Büro fsp.stadtplanung aus Freiburg mit der Gesamtfortschreibung zu beauftragen. Das Angebot von fsp.stadtplanung für die Fortschreibung und die Digitalisierung liegt bei 204.854 EUR brutto. Hinzu kommt noch das Honorar für die landschaftsplanerische Leistung. Hierzu liegen zwei Angebote vor, welche noch ausgewertet werden müssen.

 

Der Gemeinderat empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband, das Büro fsp.stadtplanung mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Sinne einer Neufassung zu beauftragen. Bezüglich der landschaftsplanerischen Leistungen empfahl der Gemeinderat dem Gemeindeverwaltungsverband, das Landschaftsplanungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.