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Gemeinderatssitzung


Gremium: Gemeinderat
Zeitpunkt: 12.11.2018, um 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Ühlingen, Sitzungssaal
 
Beschreibung:

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.11.2018

 

TOP 1: Verschiedenes, Bekanntgaben

 

Bürgermeister Gantert teilte mit, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.10.2018 keine Beschlüsse gefasst wurden.

 

Er gab einen kurzen Zwischenstand zu den Nachbarschaftsgesprächen, von welchen bisher fünf stattgefunden haben und welche von den Bürgern sehr gut angenommen werden. Es wurden viele gute Ansätze und Ideen genannt; vier Gesprächsabende stehen noch an.

 

Abschließend informierte Bürgermeister Gantert über folgende Termine:

  • 04.12.2018 – Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Schlüchttal“
  • 17.12.2018 – Gemeinsames Jahresabschlussessen für den Gemeinderat und die Mitarbeiter

 

TOP 2: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

 

Seitens der anwesenden Bürgerschaft gab es keine Wortmeldungen.

 

TOP 3: Baugesuche

 

Es standen drei private Baugesuche für die Gemarkungen Berau und Ühlingen sowie eine Bauvoranfrage der Gemeinde für den Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes zu sozialen Zwecken auf Gemarkung Ühlingen zur Beratung an. Das Gremium erteilte allen Baugesuchen sowie der Bauvoranfrage – teils vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Ortschaftsrates – das Einvernehmen. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft wie immer das Landratsamt Waldshut.

 

TOP 4: Ortskernsanierung Ühlingen: Vorstellung und Beschluss der Planung für den III. Bauabschnitt

 

Der in der Sitzung anwesende Planer Ernst Kaiser stellte den Anwesenden ausführlich die Planungen zum III. Bauabschnitt der Ortskernsanierung vor. Dieser reicht entlang der Hauptstraße vom Ende der Schlüchtbrücke bis zur Kreuzung Badstraße/Im Vorderdorf.  

 

Herr Kaiser erläuterte, dass die sich vor dem Rathaus befindlichen Parkplätze in der Planung entfallen und durch eine Bepflanzung ersetzt wurden. Zudem wurde bei der Planung vermehrt auf die Entwässerung der Grundstücke geachtet.

 

Seitens des Gremiums wurde die Thematik über den bestehenden und sanierungsbedürftigen Abwasserkanal unterhalb der Hauptstraße sowie die mögliche Verlegung eines neuen Schmutzwasserkanals in der Hauptstraße ausführlich diskutiert. Die Mehrkosten für den Bau des zusätzlichen Kanals betragen rund 90.000 EUR.

 

Die Gesamtkosten für den III. Bauabschnitt belaufen sich auf rund 1,3 Mio. EUR.

Seitens des Landes gibt es Zuschüsse für die Oberflächensanierung der Land- und Kreisstraßen.  

 

Das Gremium nahm die ihm vorliegende Planung zur Kenntnis, stimmte mehrheitlich für den  Bau eines zusätzlichen Schmutzwasserkanals in der Hauptstraße und beschloss die Mitsanierung der Kreisstraße, soweit dort verlaufende Kanäle schadhaft sind.

 

TOP 5: Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKHR), Änderung des Terminplanes

 

Die Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens“ (NKHR) in der Gemeindeverwaltung war zum Stichtag 01.09.2019 geplant. Die Umstellung muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis spätestens zum 01.01.2020 erfolgt sein.

 

In den letzten Wochen zeichnete sich jedoch ab, dass aufgrund des umfangreichen Alltagsgeschäftes der vorgesehene Umstellungstermin angesichts der Vielzahl der noch notwendigen Arbeitsschritte nicht gehalten werden kann. Seitens der Verwaltung wurde daher angeregt, die Umstellung um ein Jahr auf den 01.01.2020 zu verschieben.

 

Das Gremium stimmte dem Vorschlag der Verwaltung und damit der Einführung des NKHR zum Stichtag 01.01.2020 entsprechend zu.

 

TOP 6: Fortsetzung der Beratung über die Fortführung des Busverkehrs zwischen Berau und Staufen in den Schulferien

 

Bürgermeister Gantert erläuterte unter Verweis auf die letzte Gemeinderatssitzung vom 15.10.2018, dass die Inanspruchnahme des Busverkehrs zwischen Staufen und Berau in den Schulferien im vergangenen Jahr äußerst minimal war und kaum Fahrgäste mitgefahren sind. Daher wurde seitens der Verwaltung die Beendigung dieses zusätzlichen Busangebots in den Ferienzeiten vorgeschlagen.

 

Aufgrund der Schließung der Kindergartenaußenstelle Brenden wurde dieser Sitzungspunkt auf die Sitzung vom 12.11.2018 vertagt, um eine evtl. Beförderung der Brendener Kindergartenkinder zum Kindergarten nach Berau in den Schulferien zu prüfen.

 

Bürgermeister Gantert bemerkte, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Sachverhalte handelt, welche getrennt voneinander zu betrachten sind: Einmal der eigentliche, sehr schwach frequentierte Busverkehr in der Ferienzeit auf dieser Strecke, sowie weiter die grundsätzliche Beförderung von Kindergartenkindern in den Schulferien zwischen Brenden und Berau.

 

Die Lage zur Beförderung von Kindergartenkindern wurde den Anwesenden anschließend ausführlich vorgestellt:

 

An Schultagen können die Kindergartenkinder das Beförderungsangebot des Waldshuter Tarifverbundes in Form der Schulbusse nutzen. In Ferienzeiten organisieren die Eltern bisher selbst die Beförderung ihrer Kinder zum Kindergarten. Alle Kindergartenkinder, die eine Kindergartenfahrkarte besitzen und nicht innerhalb eines Ortsteils mit eigenem Kindergarten wohnen, erhalten seit jeher einen Zuschuss in Höhe von 50% dieser Kosten.

 

Seit dem Jahr 2008 gibt es innerhalb der Gemeinde flächendeckend keine Beförderung für Kindergartenkinder in den Ferienzeiten mehr.  

 

Sofern für den Ortsteil Brenden ein Kindergartenbus in den Ferienzeiten eingerichtet werden sollte, müssten aus Gleichbehandlungsgründen alle anderen Ortsteile und Weiler ebenfalls betrachtet werden. Die Kosten, welche bei einer Busverbindung aller Ortsteile und Weiler zu den Kindergärten in den Ferienzeiten auf die Gemeinde zukommen, wurden bei der damaligen Betrachtung im Jahr 2008 auf rund 30.000 - 50.000 EUR jährlich geschätzt.

 

Bürgermeister Gantert ging hierzu auf eine jüngst gestellte Anfrage aus dem Ortsteil Obermettingen auf Beförderung der Kindergartenkinder in den Ferien ein. Er teilte mit, dass die Auffassung der Eltern, die Gemeinde habe neben der Zurverfügungstellung eines Kindergartenplatzes auch für den Transport der Kindergartenkinder zu sorgen, nicht korrekt sei. Im Gegensatz zu dem Anspruch auf einen Kindergartenplatz stelle eine durch die Gemeinde getragene Beförderung von Kindergartenkindern eine reine Freiwilligkeitsleistung dar. Eine Umfrage bei mehreren umliegenden Gemeinden ergab, dass dort ebenfalls keine Fahrdienste für Kindergartenkinder angeboten werden.  

 

Abschließend stellte der Bürgermeister nochmals klar, dass nicht über einzelne Ortsteile, sondern aus Gleichbehandlungsgrundsätzen über die Gesamtgemeinde bei einem solchen freiwilligen Angebot beraten werden müsse.

 

Das Gremium beschloss die Einstellung des öffentlichen Busverkehrs zwischen Berau und Staufen in den Schulferien zum nächsten Fahrplanwechsel. Zudem beschloss es, dass auf die Einrichtung eines durch die Gemeinde finanzierten Kindergartenbusses zwischen den Ortsteilen Brenden und Berau im Sinne der Gleichbehandlung verzichtet wird.

 

 

Die Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.