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Entsorgung von Abwasser aus Schwimmbecken

Beim Betrieb von privaten Schwimmbecken/Pools mit Filteranlagen bzw. chlorhaltigen Chemikalien können folgende Abwässer anfallen: Filterrückspülwasser, Beckenentleerungswasser und Beckenreinigungswasser. Diese Abwässer dürfen nicht über einen Straßen- oder Hofeinlauf, der in ein Gewässer mündet, eingeleitet werden oder in den Untergrund versickern, sondern müssen der Kläranlage zugeführt werden. Um auch eine Schädigung der Biologie der Kläranlage zu vermeiden, sind vor der Ableitung ausreichende Standzeiten zur Reduzierung des Restchlorgehaltes einzuhalten.

 

Bitte leiten Sie daher Ihr Abwasser aus dem Pool über einen Schmutzwasserkanal ab, der zur Kläranlage führt. Dieser Anschluss befindet sich oftmals nur innerhalb eines Gebäudes. Bitte beachten Sie zudem, dass bei einer abzuleitenden Wassermenge über 10 m³ im Voraus unser Klärwärter Herr Böhler zu informieren ist; dieser ist von Montag bis Freitag über die Tel.Nr. 0172/5633565 erreichbar.

 

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Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Do, 20. August 2020

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