Öffentliche Bekanntmachung

Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schlattgraben Nord“, Birkendorf

 

 

Hier:   Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB;

Bekanntmachung, dass die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird;

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 06.07.2020 den Bebauungsplan „Schlattgraben Nord“ in einem Teilbereich zu ändern. Mit dieser Bebauungsplanänderung soll das Baufenster auf Grundstück Flst. Nr. 1442 an den Einmündungsbereich der Straße „Zum Birkle“ in die L 157 (Schwarzwaldstr.) angepasst werden. Dieser Einmündungsbereich wurde tatsächlich anders angelegt, als im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen. Daher reicht das Baufenster auf dem o.g. Grundstück aktuell bis in die Straße. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung beschlossen, dass Verfahren vereinfacht entsprechend § 13 BauGB durchzuführen.

 

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat dem vorliegenden Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

 

Die Bebauungsplanänderung betrifft lediglich das Grundstück Flst. Nr. 1442, der Geltungsbereich ist folgender Lageplanskizze (s.u.) zu entnehmen.

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird vom 24.07.2020 bis einschließlich 24.08.2020 (Auslegungsfrist) in der Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.uehlingen-birkendorf.de/seite/384092/bpl-im-verfahren.html eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, Zimmer 1, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

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Ühlingen-Birkendorf, 15.07.2020

 

Tobias Gantert

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mi, 15. Juli 2020

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