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Markterkundungsverfahren (MEV) der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf zur Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten

Das Land Baden-Württemberg sowie die Bundesrepublik Deutschland fördern zum einen mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30. Januar 2019 und zum anderen mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des BMVI) den Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind (sog. „weiße NGA-Flecken“).

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Kommune im Rahmen einer Markterkundung gemäß Ziff. 4.3 VwV Breitbandförderung bzw. gem. Ziff. 5 der Förderrichtlinie des BMVI i.V.m. § 4 der NGA-RR Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

 

Die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf bittet daher bis spätestens 18.10.2019 die Telekommunikationsanbieter Stellung zu nehmen.

 

Weitere Informationen können Sie auf dieser Seite  weiter unten sowie der zentralen Ausschreibungsplattform unter www.breitbandausschreibungen.de entnommen werden.