7. Änderung FNP Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlüchttal

Öffentliche Bekanntmachung

 

Beschluss der Offenlage

Entwurf 7. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlüchttal auf der Gemarkung Grafenhausen

„Schlücht-/Tannenmühle“

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlüchttal hat am 04.12.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Schlücht-/Tannenmühle“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Ziele und Zwecke der Planung
 

Das traditionelle Hotel Schlüchtmühle in Grafenhausen soll durch eine Erweiterung mit unternehmerischem Weitblick weiter entwickelt werden, um die Existenz des Betriebes nachhaltig zu sichern. Im Gebäudebestand sollen durch Zimmerzusammenlegungen zeitgemäße Zimmergrößen und Bäder hergestellt werden. Um die betriebswirtschaftlich erforderliche Bettenzahl weiterhin zu erreichen, soll ein neuer Bettentrakt angebaut werden. Neben der qualitativen Verbesserung des Übernachtungsangebots sieht das Entwicklungskonzept den einen kindgerechten Ausbau sowie die Schaffung von Wellnessangeboten vor. Auch Tagungs- und Seminarräume sind denkbar.

Die Gemeinde Grafenhausen unterstützt die vorgelegte Konzeption der Betreiberfamilie. Vor allem mit den geplanten Seminarräumen wird eine zusätzliche Attraktivität geschaffen, die eine gute Auslastung auch in der Wintersaison gewährleistet und damit auch eine ganzjährige Beschäftigung der Angestellten möglich macht.

 

Der Änderungsbereich umgreift neben der Schlüchtmühle außerdem die Flächen des südlich gelegenen Hotels Tannenmühle, um zum einen die Bestandssituation im Flächennutzungsplan abzubilden, aber zum anderen auch, um künftig weitere bauliche Entwicklungen an der Tannenmühle vorzubereiten. Beide Hotels korrespondieren mit-einander, wobei der Tannenmühle neben den Übernachtungsmöglichkeiten noch zahl-reiche weitere Freizeitangebote zugeordnet sind (Wasserspielplatz, Fischzucht, Kegelbahn etc.).

 

Der derzeitig rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche gegenwärtig nicht als Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Schlüchttal (Gemeinden Grafenhausen und Ühlingen-Birkendorf) stammt aus dem Jahre 1985 und soll in nächster Zeit fortgeschrieben werden.

Aufgrund des dringenden Bedarfs sollen schon zeitnah mit einer 7. Flächennutzungsplanänderung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass zunächst der Bebauungsplan „Hotel Schlüchtmühle“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die punktuelle Deckblattänderung wird im Parallelverfahren entsprechend § 8 (3) BauGB durchgeführt.

 

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.11.2018.

 

Verfahren

 

Die Offenlage umfasst das Deckblatt, die Begründung, den Umweltbericht sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung. Sie findet in Form einer Planauflage

 

vom 17. Dezember 2018 bis einschließlich 19. Januar 2019

 

im Rathaus der Gemeinde in Ühlingen-Birkendorf, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Zusätzlich können weitere Termine zur Einsicht vereinbart werden. Außerdem ist der vollständige Flächennutzungsplanänderungsentwurf im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.uehlingen-birkendorf.de à Rathaus & Service à Neues aus der Gemeinde eingestellt und kann jederzeit abgerufen werden.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind insbesondere die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Landratsamt Waldshut, Bodenschutz/Altlasten vom 14.09.2018 zu einer bestehenden Altlastenfläche
  • Landratsamt Waldshut, Naturschutz vom 14.09.2018 zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens und zu der ausstehenden abschließenden naturschutzrechtlichen Stellungnahme auf Bebauungsplanebene
  • Landratsamt Waldshut, Wasserschutz vom 14.09.2018 zur Ausweisung von Gewässerrandstreifen, zu der Überlagerung von Überschwemmungsflächen, zum Thema Kompensationsmaßnahmen und zur Wasserentsorgung, Hinweis auf eine ausstehende Untersuchung zur ökologischen Gewässergüte
  • Landratsamt Waldshut, Gesundheitsschutz vom 14.09.2018 zur Sicherstellung von Trin- und Löschwasser und der Erwägung des Anschlusses an das öffentliche Trinkwassernetz,
  • Landratsamt Waldshut, Forst vom 14.09.2018 zur Betroffenheit von Waldflächen und der Prüfung der Erforderlichkeit von Waldumwandlungen
  • Regionalverband Hochrein-Bodensee vom 21.09.2018 zur Überlagerung eines Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen den Offenlageunterlagen bei:

  • Umweltbericht mit Bestands- und Maßnahmenplan (Stand 15.11.2018, Kunz GaLaPlan Todtnauberg)

 

Im Umweltbericht werden folgende Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter beschrieben:

  • Arten und Biotope: insgesamt geringe bis mittlere Beeinträchtigungen durch die Flächenausweisung im FNP zur vorbereitenden Bauleitplanung, Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen, Begrenzung von baulichen Veränderungen auf kleinflächige Bereiche im Zusammenhang der bestehenden Siedlungsstrukturen sowie Berücksichtigung der Vorrangfläche für Natur und Landschaft
  • Boden: Bewertung der Bodenfunktionen und Eingriffe des vorherrschenden Bodentyps, vollständiger Verlust der Bodenfunktionen durch Neuversiegelung, Berücksichtigung der Altlastenfläche Schlüchtsäge
  • Klima: Informationen über das Regional- und Lokalklima, geringe Auswirkungen durch Bebauung, Verlust und Erhalt von kleinklimatisch wirksamen Landschaftselementen
  • Wasser: Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Neuversiegelung, Berücksichtigung der Überflutungsflächen und Gewässerrandstreifen, Aussagen zur Oberflächenentwässerung
  • Landschaftsbild/Erholung: geringe bis mittlere Bedeutung des Gebiets gegenüber baulichen Erweiterungen durch die bereits bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen
  • Mensch: bauzeitlich befristete Lärm- und Schadstoffemission, Zunahme des bestehenden Ziel- und Quellverkehrs sowie leichte Zunahme der betriebsbedingten Emissionen
  • Kultur- und Sachgüter: nicht erheblich, die Berücksichtigung von historischen Gebäuden oder Mühlrädern erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung
  • Biologische Vielfalt: Anteiliger Verlust bestehender Lebensräume verschiedener Artengruppen, Ausweisung von Maßnahmenflächen zum Schutz, Erhalt und zur Aufwertung von Natur und Landschaft sowie Anlage von neuen Habitatstrukturen

 

 

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Flächennutzungsplanänderungsentwurf – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Ühlingen-Birkendorf, den 05.12.2018

 

Tobias Gantert
Verbandsvorsitzender des GVV Oberes Schlüchttal