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6. Änderung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 15.10.2018 den Bebauungsplan „Ortsmitte Ühlingen“ in einem Teilbereich zu ändern. Die Eigentümer des Grundstückes beabsichtigen, das bestehende Wohngebäude abzureißen und an gleicher Stelle ein neues Zweifamilienwohnhaus zu errichten. Die bereits vorhanden Garage soll dabei mit angebunden werden. Hierfür ist u.a. die Anpassung des bzw. der Baufenster erforderlich, was mit dieser Bebauungsplanänderung erreicht werden soll. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung beschlossen, dass Verfahren vereinfacht entsprechend § 13 BauGB durchzuführen.

 

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat dem vorliegenden Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom

 

vom 05.11. bis einschl. 06.12.2018

 

im Rathaus Ühlingen, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Alternativ können Sie den Bebauungsplan auch hier (s.u.) einsehen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.