Allgemeinverfügung des Landratsamtes Waldshut zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Das Landratsamt Waldshut hat per Allgemeinverfügung vom 02.08.2018 ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zwecks Bewässerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlassen.
Die Allgemeinverfügung ist über den nachstehenden Link downloadbar.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Energieberatung im Rathaus in Ühlingen
Di, 16. Januar 2024
Belastungsgrenze überschritten - Es darf kein „Weiter so“ geben!
Di, 18. Oktober 2022