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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Waldshut zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Das Landratsamt Waldshut hat per Allgemeinverfügung vom 02.08.2018 ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zwecks Bewässerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit erlassen.

 

Die Allgemeinverfügung ist über den nachstehenden Link downloadbar.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mo, 13. August 2018

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