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3. Änderung des Bebauungsplanes "Feriendorf", Brenden

Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Feriendorf“, Brenden

 

 

Hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB;

Bekanntmachung, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird;

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 23.07.2018 den Bebauungsplan „Feriendorf“, Brenden zu ändern. Mit dieser Bebauungsplanänderung soll der Gebietscharakter von bisher „reines Wohngebiet“ in ein „allgemeines Wohngebiet“ geändert werden. Damit wären künftig ausnahmsweise auch „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ (z.B. die Vermietung von Ferienwohnungen) aber auch „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ (z.B. Friseursalon) zulässig.

Da dies eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt, hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung beschlossen, das Verfahren entsprechend § 13a BauGB beschleunigt durchzuführen.

 

Ebenfalls in der Sitzung am 23.07.2018 hat der Gemeinderat dem vorliegenden Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom

 

vom 09.08. bis einschl. 10.09.2018

 

im Rathaus Ühlingen, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Ühlingen - Birkendorf, am 01.08.2018

 

 

Tobias Gantert

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mo, 06. August 2018

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