Landesfamilienpass
Auch 2024 bietet der Landesfamilienpass wieder viele attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie an.
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Mit ihm bekommen Sie auch in vielen privaten oder kommunalen Freizeitparks, Museen, Tierparks oder anderen Freizeitangeboten kostenlosen oder ermäßigten Eintritt.
Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen diesen bereits mit einem Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.
Sie können den Landesfamilienpass einfach beim Bürgermeisteramt in Ihrem Wohnort beantragen.
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