Landratsamt Waldshut erlässt generelles Verbot für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern
Wegen der anhaltenden Trockenheit passt das Landratsamt Waldshut die seit dem 14.07.2022 geltende Rechtsverordnung über die Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an. Die Wasserentnahme aus Gewässern, mit Ausnahme des Rheins, wird ab dem 04.08.2022 bis auf weiteres generell untersagt.
Seit dem 14.07.2022 gilt im Landkreis Waldshut ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für das Beregnen und Bewässern von Grundstücken, wenn die Wasserstände an drei Referenzgewässerpegeln einen bestimmten Wert erreicht oder unterschritten haben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verschärft das Landratsamt dieses Verbot – damit ist ab dem 04.08.2022 eine Wasserentnahme aus Gewässern generell untersagt, da einzelne Gewässer streckenweise bereits völlig ausgetrocknet sind. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bäche, Flüsse und Triebwerkskanäle sowie aus Weihern und Seen.
Der gesamte Verordnungstext der beiden Verordnungen ist hier abrufbar, die Pressemitteilung des Landratsamtes hierzu können Sie hier einsehen.
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