Grundsteuerreform
Das Finanzamt wird Ihr Grundstück für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Hierfür müssen Sie eine Feststellungserklärung abgeben. Das Finanzministerium hat am 30.03.2022 eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis Januar 2023 verlängert, ursprünglich endete sie am 31. Oktober 2022.
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform hat das Land Baden-Württemberg hier zusammengestellt: http://www.grundsteuer-bw.de
Dort finden Sie auch einen weiteren Link zum Abruf der Bodenrichtwerte (bzw. auch rechts auf dieser Seite) sowie Ausfüllhilfen, Videoclips etc. zu der Erklärungsabgabe, die laufend aktualisiert werden.
Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer des Grundbesitzes war.
Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie ebenfalls als Download auf der rechten Seite.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:
Fundstelle | |
Aktenzeichen | Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid |
Lage des Grundstücks | Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid |
Gemarkung / Flurstück | Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem |
Fläche des Grundstücks | zentrale Bodenrichtwertinformationssystem, kostenpflichtiger Grundbuchauszug |
Bodenrichtwert | zentrale Bodenrichtwertinformationssystem, örtlicher Gutachterausschuss |
Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum)* | Teilungserklärung, Kaufvertrag |
Weitere Informationen
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