Geflügelpest - Aufhebung der Sperrbezirke zum 01.05.2021

Das Landratsamt Waldshut hebt die Geflügelpest-Sperrbezirke im Landkreis auf. Die Gebiete gelten ab dem 01.05.2021 als Beobachtungsgebiete.

Nach drei infektionsfreien Wochen sowie nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den betroffenen Beständen und keinen Neuerkrankungen werden die Sperrgebiete zum Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest zum 01.05.2021 aufgehoben. Das Geflügel darf somit wieder ins Freie. Das Beobachtungsgebiet bleibt hingegen bis zum 14.05.2021 bestehen und die dort gültigen Ge- und Verbote gelten fortan auch in den aufgehobenen Sperrbezirken.

 

Trotz der positiven Entwicklung sind die Geflügelhalter aufgefordert, bis zur Aufhebung der Beobachtungsgebiete in Alarmbereitschaft zu bleiben. Die Geflügelbestände sind weiterhin besonders aufmerksam zu beobachten und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden. Die Maßnahmen in den Beobachtungsgebieten zielen darauf ab, das noch bestehende Restrisiko eines Wiederaufflammens der Virusinfektion zu verhindern. Konkret bedeutet dies, dass u.a. weiterhin weder Vögel, Eier oder sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse in einen noch aus einem Geflügelbestand gebracht werden dürfen. Biosicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung beim Umgang mit dem Geflügel sind weiterhin einzuhalten.

 

Die genauen Regeln, die für die Beobachtungsgebiete gelten, können in der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Waldshut auf seiner Webseite veröffentlicht, eingesehen werden. Der Allgemeinverfügung ist auch eine Karte zu den betroffenen Gebieten angefügt: https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen

 

Das Landratsamt Waldshut wird auf den Zeitpunkt der Aufhebung der Beobachtungsgebiete zusätzlich hinweisen unter https://www.landkreis-waldshut.de/

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Veröffentlichung

Mo, 03. Mai 2021

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