Tierseuche verursacht großes Geflügelsterben

Die von einem Geflügelhändler aus Paderborn eingeschleppte Geflügelinfluenza hat bereits zu zahlreichen toten Tieren geführt. 143 Hühner, 1 Pute und 17 Wachteln sind verendet. Außerdem mussten 248 Hühner, 9 Wachteln und 5 Enten vom Veterinäramt getötet werden.

Am 19. März hat ein fahrendender Geflügelhändler aus dem Raum Paderborn, der an Klein- und Hobbyhaltungen Nutz- und Rassegeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln) aus seinem Transportfahrzeug in verschiedenen Gemeinden des Landkreises verkauft hat, die Geflügelpest (Geflügelinfluenza) eingeschleppt. Beim Veterinäramt haben sich inzwischen 24 Geflügelhalter gemeldet bzw. waren über eine Bestellliste des Händlers bekannt. Das Veterinäramt geht aber davon aus, dass es noch zahlreiche weitere Käufer gibt, die sich dringlich melden sollen.

In fast allen Betrieben ist es nach ein bis sieben Tagen nach dem Kauf zu den typischen Krankheitsanzeichen (Teilnahmslosigkeit, Schwäche, röchelnde Atmung mit Verschleimungen der Atemwege, Kopfschütteln und Atemnot) und Todesfällen sowohl bei den zugekauften Tieren als auch bei den bereits im Bestand befindlichen Tieren gekommen. Bisher liegen dem Veterinäramt von 15 dieser 24 Betriebe positive Geflügelpestbefunde vor. Da davon auszugehen ist, dass alle Tiere auf dem Transportfahrzeug des Geflügelhändlers mit dem Virus infiziert waren, wurde aus Gründen der Seuchenverschleppung sämtliches Geflügel in den bisher bekannten Betrieben getötet und über die Tierkörperbeseitigung unschädlich beseitigt. Die Besitzer erhalten für ihre Tiere eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.

Es gilt die Ausbreitung der Krankheit so schnell wie möglich zu unterbinden, um andere Geflügelhalter - von kleinen Hobbyhaltungen bis zu größeren landwirtschaftliche Geflügelhaltungen - zu schützen.

Sollte sich die Virusinfektion auch in andere Geflügelhaltungen als jene, die die versuchten Tiere gekauft haben, ausbreiten, müssen einschneidende Maßnahmen für den jeweiligen Seuchenbetrieb, darunter einen drei Kilometer großen Sperrbezirk und ein zehn Kilometer großes Beobachtungsgebiet angeordnet werden. Alle Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen ein Verdacht des Ausbruchs besteht, müssen geräumt werden. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird entsprechend den tierschutzrechtlichen Vorgaben getötet und unschädlich beseitigt. Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen die Verschleppung des Virus aus dem Seuchenbestand zu verhindern.

Vorübergehende Stilllegung für Betriebe droht

Für die übrigen Betriebe im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet könnte in den nächsten Tagen eine Stilllegung drohen. Denn im Falle einer Weiterverbreitung müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verschleppung des Virus über die Luft, durch Tierkontakte, Futter und Einstreu, Eier, Geflügelfleisch, Einstreu etc. verhindern. Für Geflügel im Sperrgebiet würde dann eine Stallpflicht gelten, das heißt das Geflügel muss in den Ställen bleiben. Auch Geflügel aus Hobbyhaltungen darf kein Auslauf im Freigelände gewährt werden.

Halter sprich der Mensch ebenso bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da er durch kontaminierte Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge die Seuche verschleppen kann. - 2 -

 

Dieses Runterfahren der Betriebe hätte vor allem für jene, die Eier oder Geflügelfleisch vermarkten, wirtschaftliche Folgen. Eier dürften dann beispielsweise nur mit Genehmigung über eine Packstelle vermarktet werden. Eine Eigenvermarktung über Hof-Verkauf und Haustüre oder Hofläden wäre nicht mehr möglich.

In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere wie zum Beispiel Schweine können sich nur in sehr seltenen Fällen infizieren.

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das Virus bei der Zubereitung bereits bei +70 ° Celsius sicher abgetötet wird. Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.

Dringender Aufruf: Personen, die am Freitag, 19.3.2021 bei dem Geflügelhändler gekauft haben, sollten sich umgehend beim Veterinäramt Waldshut (Tel: 07751/865201) melden. Es gilt, die drohende Gefahr einer Weiterverbreitung zu verhindern. Geflügelhalter, die sich bisher noch nicht beim Veterinäramt registriert haben sind ebenfalls aufgefordert, sich zu melden.

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Veröffentlichung

Ühlingen-Birkendorf
Mo, 29. März 2021

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